Stationärer Blitzer

1. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 10x hilfreich)
Stationärer Blitzer

Reine Neugierde, denn bislang kam noch keine Post vom Amt.
Seit meinem Verkehrsunfall vor paar Jahren bin ich permanent mit Dashcam unterwegs.
Neulich an einer Ampel mit Fußgängerüberweg. Wir standen brav wartend vor roter Ampel.
Nachdem einige einzelne Fußgänger querten - kamen zwei Kindergruppen (keine Ahnung ob Kita oder private Kinderbetreuung) mit Wagen - die erste Gruppe fuhr/lief relativ zügig auf die andere Seite --- die zweite Gruppe RANNTE. In dem Moment, als die Erzieherin mit dem Wagen vor meinem PKW vorbei schoss - blitzte die Ampel.
Kurz danach der zweite Blitz. Ohne Dashcam und Videosequenz könnte niemand je nachweisen, ob/dass sich der PKW in dem Moment bewegt hat. Speicherkarte sofort getauscht bzw vor möglichem Überschreiben gesichert!

Insofern also mit einem Knöllchen zu rechnen ist - ist doch angeblich der Widerspruch per Email ungültig.
Einfach nur Screenshots auf Papier ausdrucken sind schlecht nachvollziehbar - wie also kann man (ohne Speicherkarte oder Stick bezahlen und aushändigen zu müssen) - der Behörde die Sequenz übergeben?
Die wollen natürlich ihre Kohle. Dass die beiden Blitzer aber ausgerechnet durch eine den Fußgängerüberweg benutzende Kindergruppe (2-4 Jahre alt) und eben nicht durch ein vor vor roter Ampel stehendes Auto ausgelöst wurde - ist durchaus lustig. Keine Panik deswegen. Reine Neugierde - wie kann man die Behörde "überzeugen"?
Danke.




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ohne Dashcam und Videosequenz könnte niemand je nachweisen, ob/dass sich der PKW in dem Moment bewegt hat.


Doch, darum hat es ja zweimal geblitzt.

Zitat (von Brit2):
Insofern also mit einem Knöllchen zu rechnen ist


Es ist nicht mit einem Knöllchen zu rechnen.

Vielmehr kommen die Bilder im Amt auf die Liste der Kandidaten für das lustigste Blitzerfoto des Jahres.

Ein Ampelblitzer blitzt immer zweimal und zwar genau aus dem Grund, dass man erkennen kann, dass das Auto auch gefahren ist. Der Blitzer ist daher durch die Kindergruppe nur einmal und keineswegs zweimal ausgelöst worden.

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#2
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn Du meinst ... kann sein, muss aber nicht. Ich lass mich gern überraschen und das 3-Minuten-Filmchen hebe ich auch auf.
Mein Misstrauen ist dennoch geweckt - denn wenn man nicht nachweisen kann, dass das Auto bereits eine Weile vor der Haltelinie stand und nicht erst just in dem Moment der vorbeirennenden Kindergruppe dort ankam (und zu spät anhielt) ... das nachzuweisen geht halt nur per Dashcam ...
Ganz ehrlich? es hat mich einige Tage und Grübelei gekostet und erst beim ca 5x Anschauen der Aufzeichnung fiel der Groschen und kam das Lachen zurück. Mir taten die beiden kleinen neben dem geschobenen gefüllten Kinder-Wagen rennenden Mäuse leid ... aber klar, die zweite Gruppe hätte sonst in der Mitte zwischen den 4 Fahrbahnen warten müssen bis ihre Ampel wieder Grün geworden wäre ...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
kann sein, muss aber nicht.


Das ist ganz sicher so.

Schließlich liegt die Beweislast bei der Bußgeldbehörde. Die muss beweisen, dass Du gefahren bist. Du musst dagegen nicht beweisen, dass Du gestanden hast.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ohne Dashcam und Videosequenz könnte niemand je nachweisen, ob/dass sich der PKW in dem Moment bewegt hat.

Selbstverständlich geht das.
Oder glaubt man den zweiten Blitz gab es aus dekorativen Gründen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

sorry, aber ich musste echt lachen, als ich das gelesen hab:

Natürlich muss Brit2 sich da keine Gedanken machen!
Mal bildlich erklärt:
Du stehst vor der Haltelinie.
Der andere Wagen fährt schnell über die Haltelinie. Es blitzt. Ne Sekunde später blitzt erneut.
Die Polizei schaut sich die Bilder an: Aufm ersten steht du vor der Halteline der andere 1cm nach der Halteline.
Aufm zweiten stehst du (Immer Noch!) vor der Haltelinie, der zweite 1 Meter dahinter....

Und jetzt die Quizfrage: Welches Auto stand und welches fuhr?

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Ich frage mich ja, wie der Blitzer ausgelöst haben soll. Bei der "Blitzerampel" wird das erste Foto durch eine entsprechende Piezoschleife im Boden direkt an der Haltelinie ausgelöst. Es muss also
a) ein bestimmter Druck auf die Schleife vorhanden sein (die in der Regel kein Fußgänger auslöst) und
b) müsste der/die Fußgänger über die Haltelinie gelaufen sein (und laut TE quert die Gruppe hier die Straße).

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

es kann natürlich sein - ist mir auch mal passiert - dass man an der Ampel stand und trotzdem mit 0,001km/std etwas gerollt ist und über den Auslöser gekommen ist...
2 mal geblitzt, wo festgestellt werden kann, dass man 0,001 km/std gerollt ist.

Da wird nichts kommen!

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
durch eine entsprechende Piezoschleife im Boden


Normalerweise werden Induktionsschleifen verwendet und wer weiß schon, was in dem Wagen war, den die Gruppe dabei hatte.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von hh):
Normalerweise werden Induktionsschleifen verwendet und wer weiß schon, was in dem Wagen war, den die Gruppe dabei hatte.
Und? Auch eine Induktionsschleife würde quer zur Fahrbahn verlaufen. Wie sind denn die Fußgänger dann über die Straße gegangen?

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Die Induktionsschleifen befinden sich meist zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. Also einem Bereich, der für Fußgänger keineswegs unerreichbar ist.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Die Induktionsschleifen befinden sich meist zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt.
Keine Ahnung, welche Ampelblitzer Du kennst. Die erste Schleife (im übrigen fast immer eine Piezoschleife) befindet sich direkt hinter der Haltelinie.

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#13
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Mir ist bekannt, dass es Piezoschleifen gibt. Zur Bestätigung Deiner Behauptung, dass die erste Schleife fast immer eine Piezoschleife sei, hast Du bestimmt auch eine zuverlässige Quellenangabe.

Es ist jetzt natürlich Spekulation, aber ich halte es für wahrscheinlicher, dass eine Kindergruppe mit Wagen (kommt aber natürlich auf das Material und das Gewicht an) eine Induktionsschleife und keine Piezoschleife auslöst. Aber eigentlich ist das ja auch egal.

Der Volltändigkeithalber: Zur Rotlichtüberwachung wird immer häufiger Lasermessung eingesetzt. Das würde aber nicht zu dem geschilderten Sachverhalt passen.

Bezüglich der Position der Schleifen: Hier kenne ich das so, dass die Schleife erst kurz vor Beginn des Gafahrenbereichs platziert ist, damit nicht jeder Haltlinienverstoß (der zwar auch geahndet werden könnte, in der Regel aber aussortiert wird) dokumentiert wird, sondern nach Möglichkeit eben nur echte Rotlichfahrten aufgenommen werden.

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#14
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 10x hilfreich)

Tja, also wird weiter gerätselt. Die Videosequenz jedenfalls bleibt gesichert.
Das Auto stand mehrere Sekunden und mit angezogener Handbremse (und nein, es fuhr auf dem Nebenstreifen kein anderer PKW heran oder gar bei Rot vorbei). Der erste Blitz kam exakt in der Sekunde, als die Erzieherin der zweiten Kindergruppe (den zweiten breiten Wagen vor sich schiebend) vor meinem Auto auf dem Zebrastreifen vorbei rannte = einer solcher großen Holzwagen auf dem 6-8 kleine Knirpse sitzen). Ca 2 Sekunden danach der 2.Blitz.
Allein die Videosequenz der Dashcam beweist, dass sich der PKW über mehrere Sekunden definitiv nicht bewegt hat. Kein Foto würde das jemals glaubhaft nachweisen.

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#15
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Tja, also wird weiter gerätselt.
Was gibt es da zu rätseln? Es war doch schon längst geklärt, dass der Blitzer offensichtlich von den Fußgängern ausgelöst wurde (wobei es egal ist, ob durch Piezo- oder Induktionstechnik), und Du keine Post bekommen wirst, weil aus den beiden Fotos ersichtlich ist, dass sich Dein Fahrzeug nicht bewegt, und auch nicht die Fotos ausgelöst hat.

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#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Allein die Videosequenz der Dashcam beweist, dass sich der PKW über mehrere Sekunden definitiv nicht bewegt hat. Kein Foto würde das jemals glaubhaft nachweisen.


Vielleicht solltest du den Führerschein abgeben. Mit deinem mangelndem räumlichen und zeitlichen Vorstellungsvermögen bist du nämlich eine echte Gefahr für den Verkehr.
Wenn dir schon so ein einfacher Zusammenhang zu komplex ist, bist du mit der Schätzung der Entfernung eines sich bewegenden Objektes völlig überfordert.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Kein Foto würde das jemals glaubhaft nachweisen.

Doch.
Das diese Tatsache Dein Vorstellungsvermögen offenbar komplett überfordrt, ändet nichts an der Tatsache die hier schon mehrfach erklärt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vielleicht solltest du den Führerschein abgeben. Mit deinem mangelndem räumlichen und zeitlichen Vorstellungsvermögen bist du nämlich eine echte Gefahr für den Verkehr.
Wenn ich diesen Kommentar jetzt als unsachlich bezeichne, dann ist das die freundlichste Formulierung, die mir zu diesem Quatsch einfällt.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13480 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Allein die Videosequenz der Dashcam beweist, dass sich der PKW über mehrere Sekunden definitiv nicht bewegt hat. Kein Foto würde das jemals glaubhaft nachweisen.

Richtig. EIN Foto kann keine Bewegung nachweisen.
Und genau aus diesem Grund:
Zitat (von Brit2):
Ca 2 Sekunden danach der 2.Blitz.

Das ZWEITE Bild.

Deine Dashcam macht übrigens auch nur "Fotos", aber eben 24 pro Sekunde, aneinandergereiht und abgespielt ergibt das ein Video. ;)

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