Hallo,
ich habe ein Knöllchen bekommen, obwohl ich am Rand von einem größeren Parkplatz stand.
Vermutlich verstehe ich das Verkehrszeichen falsch. https://ibb.co/nszYkrL
Vorne der kleine VW.
https://ibb.co/YfL9b4D
Stehe ich wirklich im Halteverbot?
5. September 2024
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Frage vom 5. September 2024 | 09:13
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Stehe ich wirklich im Halteverbot?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. September 2024 | 09:44
Von
Status: Gelehrter (11134 Beiträge, 4288x hilfreich)
Deiner ist der Lupo?
Zitatobwohl ich am Rand von einem größeren Parkplatz stand. :
Du hast auf dem Seitenstreifen geparkt.
ZitatVermutlich verstehe ich das Verkehrszeichen falsch. :
Da Du nicht schreibst, wie Du es verstehst, vermutlich ja, denn das absolute Halteverbot gilt für den Seitenstreifen.
Ist das fotografierte Schild das, was an der Einfahrt? zum Hotel steht (am Baum vor den Taxen)?
Das fotografierte Schild beendet zumindest das Halteverbot auf dem Seitenstreifen.
Wichtiger wäre das Schild, welches irgendwo vor dem Parkplatz stehen sollte, wobei man sich denken kann, wie es aussehen müsste.
Und allgemein:
Pfeil oben = Beginn
Pfeil unten = Ende
Pfeile oben und unten = Mitte einer Halteverbotszone
p.s.
Hättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen.
-- Editiert von User am 5. September 2024 09:50
#2
Antwort vom 5. September 2024 | 10:05
Von
Status: Bachelor (3781 Beiträge, 1028x hilfreich)
Wie kommst Du denn darauf?ZitatHättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. September 2024 | 10:29
Von
Status: Gelehrter (11134 Beiträge, 4288x hilfreich)
ZitatWie kommst Du denn darauf? :
Durch Fehlinterpretation des Zusatzschildes....
Es bedeutet auch auf dem Seitenstreifen.
#4
Antwort vom 5. September 2024 | 10:43
Von
Status: Bachelor (3781 Beiträge, 1028x hilfreich)
Dann sind wir uns ja einig.
#5
Antwort vom 5. September 2024 | 10:59
Von
Status: Lehrling (1407 Beiträge, 241x hilfreich)
Ja, Haltverbot auf der Straße UND auf dem Seitenstreifen.ZitatVermutlich verstehe ich das Verkehrszeichen falsch. :
Doch. S.o.ZitatHättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen. :
#6
Antwort vom 5. September 2024 | 11:17
Von
Status: Gelehrter (11134 Beiträge, 4288x hilfreich)
ZitatDoch. S.o. :
Siehe #3.
#7
Antwort vom 5. September 2024 | 12:17
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Ich frage mich nur, ist das wirklich ein Seitenstreifen? Da wo das rote Auto steht.
https://ibb.co/W2rtcb0
#8
Antwort vom 5. September 2024 | 12:34
Von
Status: Gelehrter (11134 Beiträge, 4288x hilfreich)
ZitatIch frage mich nur, ist das wirklich ein Seitenstreifen? :
Da es keine eindeutige Definition des Begriffs Seitenstreifen gibt, hilft es Dir nicht weiter darauf rumzureiten.
Der Streifen ist kein Bestandteil der Fahrbahn und sollte eigentlich als Grünstreifen gelten, und auf Grundstreifen darf dann sowieso nicht geparkt werden.
Hier mal ein Beispiel, dass sich Gerichte auf solche Wortklaubereien nicht einlassen:
AG Schmallenberg, Beschl. v. 15.07.2011 – 6 OWi 2/11
-- Editiert von User am 5. September 2024 12:44
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