Stehe ich wirklich im Halteverbot?

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Smuji
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Stehe ich wirklich im Halteverbot?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Deiner ist der Lupo?

Zitat (von Smuji):
obwohl ich am Rand von einem größeren Parkplatz stand.

Du hast auf dem Seitenstreifen geparkt.
Zitat (von Smuji):
Vermutlich verstehe ich das Verkehrszeichen falsch.

Da Du nicht schreibst, wie Du es verstehst, vermutlich ja, denn das absolute Halteverbot gilt für den Seitenstreifen.
Ist das fotografierte Schild das, was an der Einfahrt? zum Hotel steht (am Baum vor den Taxen)?
Das fotografierte Schild beendet zumindest das Halteverbot auf dem Seitenstreifen.
Wichtiger wäre das Schild, welches irgendwo vor dem Parkplatz stehen sollte, wobei man sich denken kann, wie es aussehen müsste.

Und allgemein:
Pfeil oben = Beginn
Pfeil unten = Ende
Pfeile oben und unten = Mitte einer Halteverbotszone

p.s.
Hättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen. ;)


-- Editiert von User am 5. September 2024 09:50

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3781 Beiträge, 1028x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen.
Wie kommst Du denn darauf? :???:

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wie kommst Du denn darauf?


Durch Fehlinterpretation des Zusatzschildes....
Es bedeutet auch auf dem Seitenstreifen. :cheers:

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3781 Beiträge, 1028x hilfreich)

Dann sind wir uns ja einig. :smile: :cheers:

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1407 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Vermutlich verstehe ich das Verkehrszeichen falsch.
Ja, Haltverbot auf der Straße UND auf dem Seitenstreifen.

Zitat (von spatenklopper):
Hättest Du auf der Fahrbahn gestanden, wäre ein Knöllchen nicht rechtens gewesen.
Doch. S.o.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Doch. S.o.

Siehe #3.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Smuji
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Ich frage mich nur, ist das wirklich ein Seitenstreifen?

Da es keine eindeutige Definition des Begriffs Seitenstreifen gibt, hilft es Dir nicht weiter darauf rumzureiten.
Der Streifen ist kein Bestandteil der Fahrbahn und sollte eigentlich als Grünstreifen gelten, und auf Grundstreifen darf dann sowieso nicht geparkt werden.

Hier mal ein Beispiel, dass sich Gerichte auf solche Wortklaubereien nicht einlassen:
AG Schmallenberg, Beschl. v. 15.07.2011 – 6 OWi 2/11

-- Editiert von User am 5. September 2024 12:44

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