Hallo, hätte eine kurze frage, hab heute "etwas" sehr unglücklich geparkt, wollte zum schnell zum bäcker mit der 5 jährigen tochter, und ein Müllwagen konnte nicht vorbei, er hat gehupt, ich sowiso schon genervt, weil wir die große zu spät in die schule habe, VERSCHLAFEN, hab erst in li außenspigel geguckt, ob er vorbei kann, hab dann die linke hand hoch mit keine Ahnung wie vielen finger, um zu zeigen moment noch, hab mein kleingeld für den bäcker gerade aus dem geldbeutel rausfischen wollen, und bin dann vorgefahren damit er vorbei fahten kann!! Steigt doch der eine aus von den Männer, und klopft wie ein blöder an meine linke scheibe, und schreit mich an, "was, war das etwa der stinkefinger!!?? Ich hab zeugen, ich zeig dich an!!" Ich voll erschrocken, weil ich dachte der fährt vorbei, und dann bin ich ausgestigen und hab meine tochter aus dem auto genommen, und bin zum bäcker. Er hat aber die nummer aufgeschrieben, ist aber auf meine Vater zugelassen, was hat er (ich) zu erwarten??
Dande im voraus!!
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Stinkefinger zeigen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
was hat er (ich) zu erwarten??
Eine Anzeige, nehme ich mal an.
Wenn der Fahrer eine Anzeige bei der Polizei erstattet, wird der Halter ermittelt. Da dieser offensichtlich nicht der/die Fahrer(in) sein kann, kann er jetzt entweder als Zeuge gehört werden (wobei er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen kann) oder es wird im Umfeld ermittelt (sprich: Nachbarn befragt oder beim Einwohnermeldeamt Passbilder abgefordert.
Gehen wir davon aus, dass der TV ermittelt wird.
Dann erhalten sie eine Vorladung, wobei ihnen die Gelegenheit gegeben wird, sich zur Sache zu äußern. Wobei ihre Geschichte 'ich weiß nicht, wieviele Finger' nicht sonderlich hilfreich sein wird.....
Besser wäre die Feststellung, dass sie keinesfalls den 'Stinkefinger' sondern die Hand aufgrund der o.g. Reaktion rausgereckt hatten....
Da komischerweise Beledigungen im Straßenverkehr regelmäßig 'Geldbeträge' zur Folge haben, steht zu vermuten, dass sie ein paar Tagessätze bekommen - was nicht bedeuten soll, dass der StA ihnen in keinen Fall glaubt/die Sache einstellt.
Wenn dem potentiellen Anzeigenerstatter die Sache 'zu viel Arbeit' macht und er nix unternimmt - kommen sie mit dem Schrecken davon....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
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Wieso meinen eigentlich manche Leute, daß man sämtlichen Verkehr blockieren darf, nur weil man *mal eben schnell zum Bäcker* will?
@Mitleser - das das Verhalten vom Fragesteller nicht korrekt war, steht außer Frage - aber das hilft in der jetzigen Situation auch nicht weiter......
WAS ich viell. noch vergessen habe, viell. zeigt der Müllmann ja auch nur den Verkehrsverstoß an - (verbotenes?) Parken mit Behinderung..... kostet auch paar Euro....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Könnte aber auch tatmehrheitlich geahndet werden, da imho keine Tateinheit besteht.
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