Strafantrag gegen Unfallverursacher - noch keine Neuigkeiten?

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marion75123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag gegen Unfallverursacher - noch keine Neuigkeiten?

Hallo liebes Forum / liebe Experten,

Vor anderthalb Jahren geriet ich zusammen mit einigen anderen Fahrzeugen in einen schweren Autounfall, es gab mehrere Leicht- und Schwerverletzte.

Damals habe ich Strafantrag gegen den Unfallverursacher gestellt, seitdem jedoch nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört.
Natürlich würde ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Auskunft zum Status der Bearbeitung weiterhelfen, zum einen sehe ich mich aber im Moment dafür psychisch nicht in der Lage (bin seit dem Unfall stark traumatisiert), zum anderen kann ich die Unfalldokumente mit Aktenzeichen etc. momentan ohnehin nicht finden, da ich vor Kurzem umgezogen bin.

So oder so würde mich jedoch interessieren, ob diese lange Wartezeit noch durchaus im Rahmen des Möglichen liegt (Überlastung der Gerichte), oder ob es ggf. sein kann, dass das Verfahren mittlerweile gegen Auflagen eingestellt wurde, ich jedoch davon keine Info erhalten habe? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung bei einem Auffahrunfall, bei dem weder Drogen noch Alkohol im Spiel waren, jedoch eine stark überhöhte Geschwindigkeit?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Einschätzung.

Viele Grüße
Marion

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Marion75123):
ob diese lange Wartezeit noch durchaus im Rahmen des Möglichen liegt (Überlastung der Gerichte), oder ob es ggf. sein kann, dass das Verfahren mittlerweile gegen Auflagen eingestellt wurde, ich jedoch davon keine Info erhalten habe?

Beides ist möglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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