Hallo,
ich habe eine Strafbefehl erhalten bei dem ich auf jeden Fall einen eingeschränkten Einspruch wegen der Tagessatzhöhe einlegen möchte. Weiß aber noch nicht genau welche Beleg etc.pp ich dafür einreichen muß.
Kann ich auch erst mal einen kompletten Einspruch einlegen um mir etwas Zeit für das weitere Vorgehen zu verschaffen und nach ein paar Wochen immer noch einen eingeschränkten Einspruch nur auf die Tagessatzhöhe nachreichen?
Ich weiß ja nicht wie schnell es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung kommen würde aber bisher hat sich das alles schon sehr lange hingezogen. Nicht das 2 Wochen später schon ein Termin für eine Hauptverhandlung steht...
viele grüße
Strafbefehl - Einspruch; später eingeschränkter Widerspruch möglich?
16. Mai 2016
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Frage vom 16. Mai 2016 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Einspruch; später eingeschränkter Widerspruch möglich?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2016 | 21:28
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Das geht. Sie können aber auch direkt beschränken und mitteilen, dass die Belege kurzfristig unaufgefordert nachgereicht werden.
#2
Antwort vom 17. Mai 2016 | 00:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Weiß aber noch nicht genau welche Beleg etc.pp ich dafür einreichen muß. Einkommensnachweis u.ggf. Nachweise über Unterhalt - das kann doch nicht so schwer zu beschaffen sein?
Und jetzt?
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