Strafbefehl - Einspruch; später eingeschränkter Widerspruch möglich?

16. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fiona95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Einspruch; später eingeschränkter Widerspruch möglich?

Hallo,

ich habe eine Strafbefehl erhalten bei dem ich auf jeden Fall einen eingeschränkten Einspruch wegen der Tagessatzhöhe einlegen möchte. Weiß aber noch nicht genau welche Beleg etc.pp ich dafür einreichen muß.

Kann ich auch erst mal einen kompletten Einspruch einlegen um mir etwas Zeit für das weitere Vorgehen zu verschaffen und nach ein paar Wochen immer noch einen eingeschränkten Einspruch nur auf die Tagessatzhöhe nachreichen?

Ich weiß ja nicht wie schnell es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung kommen würde aber bisher hat sich das alles schon sehr lange hingezogen. Nicht das 2 Wochen später schon ein Termin für eine Hauptverhandlung steht...

viele grüße









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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Das geht. Sie können aber auch direkt beschränken und mitteilen, dass die Belege kurzfristig unaufgefordert nachgereicht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Weiß aber noch nicht genau welche Beleg etc.pp ich dafür einreichen muß. Einkommensnachweis u.ggf. Nachweise über Unterhalt - das kann doch nicht so schwer zu beschaffen sein?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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