Strafbefehl nach Auffahrunfall

7. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
dome994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl nach Auffahrunfall

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, da ich heute unerwartet einen Strafbefehl bekommen habe.
Vor 2 Monaten hatte ich einen Auffahrunfall, vor mir wurde unerwartet gebremst und ich konnte trotz einer Vollbremsung nicht mehr zum stillstand kommen. Daraufhin bin ich dem PKW vor mir hinten reingefahren, dieser hatte einen leichten Schaden. Der Schaden an meinem Auto war größer. Beim Aufprall habe ich mir die Schulter ausgekugelt. Ich habe dann die Polizei verständigt und den Rettungsdienst. Als der Rettungsdienst da war wurde sicherheitshalber die Person im PKW vor mir auch mitgenommen ( diese hatte aber keine ersichtlichen Schäden, hatte aber Kopfschmerzen).
Eine Woche später wurde ich zur Polizei zitiert um Angaben zu machen. Dort wurde mir erzählt ich sollte ein Geständnis machen, dass ich zu spät gebremst habe. Das Verfahren würde die Staatsanwaltschaft dann sowieso wegen Geringfügigkeit einstellen und ich müsste nur 40€ Ordnungswidrigkeit zahlen. Das Geständnis habe ich dann auch gemacht.

Nun bekam ich heute einen Strafbefehl mit der Post: Dort steht, dass die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung festhält. Als Beweismittel gelten mein Geständnis und Einlassung. Nun wurde ich zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen a 50€ verurteilt. Die Verfahrenskosten müsste ich auch zahlen.

Wie sollte ich nun Vorgehen?
- Ich bin Student und habe keinerlei Einkommen, die 50€ Tagessätze sind also dann bestimmt zu hoch oder? Also macht es Sinn Einspruch gegen die Rechtsfolgen einzulegen?

Oder sollte ich gegen das ganze Verfahren Einspruch einlegen. Da sich mir das besondere öffentliche Interesse nicht erklärt? (Die geschädigte wurde nur minimalst verletzt, auch habe ich mir in meinem ganzen Leben noch nie was zu schulden kommen lassen).

Brauche ich dafür einen Anwalt? Oder kostet der mich dann mehr als die eigentliche Strafe?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, da ich gerade ein bisschen geschockt bin. Es war ja nur ein leichter Auffahrunfall und nur weil ich zu spät reagiert habe müsste ich 1000€ zahlen, was für mich als Student sehr viel Geld ist.

Danke!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der Strafbefehl lautet sicherlich hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung oder? Diese ist ja gegeben, also rechtens.

Sowas wird zwar meisstens eingestellt, aber man kann/darf sich nicht darauf einlassen. Wenn die Staatsanwaltschaft bei dir momentan eher etwas unterfordert ist, dann gehen die der Sache auch nach.

Zitat:
und ich konnte trotz einer Vollbremsung nicht mehr zum stillstand kommen.
Hättest du einen ordentlichen Sicherheitsabstand eingehalten, wäre das nicht passiert!

Du kannst versuchen, gegen die höhe der tagessätze vorzugehen, aber ganz ohne EInkommen wirst du ja auch nicht sein...

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#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von dome994):
Es war ja nur ein leichter Auffahrunfall

Zitat (von dome994):
Der Schaden an meinem Auto war größer. Beim Aufprall habe ich mir die Schulter ausgekugelt. [...] Als der Rettungsdienst da war wurde sicherheitshalber die Person im PKW vor mir auch mitgenommen


Das passt nicht so ganz zusammen. Falls man ein derartiges Unverständnis gegenüber dem eigenem Verhalten auch in der Aussage dargelegt hat, könnte auch dieses für die Staatsanwaltschaft ausschlaggebend gewesen sein.


Zitat (von dome994):
Ich bin Student und habe keinerlei Einkommen, die 50€ Tagessätze sind also dann bestimmt zu hoch
Von Luft und Liebe werden Sie nicht leben. Falls Sie pro Monat gesamt weniger als 1500 € ausgeben (lassen), wäre ein Einspruch erfolgsversprechend.

-- Editiert von nyr am 07.09.2019 20:28

-- Editiert von nyr am 07.09.2019 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von dome994):
Ich bin Student und habe keinerlei Einkommen,

Man wird essen, trienken, wohnen - das alles finanziert durch den heiligen Geist oder aus dem eigenen Sparstrumpf? Vermutlich nicht, da wird jeden Monat von irgendwoher Geld kommen. Das nennt sich dann "Einkommen".



Zitat (von dome994):
Also macht es Sinn Einspruch gegen die Rechtsfolgen einzulegen?

Nö, aber gegen die Höhe der Tagessätze.



Zitat (von dome994):
Brauche ich dafür einen Anwalt?

Um das ganze Verfahren anzugreifen? Wäre vermutlich das beste, juristische Laien kommen da meist nicht weit.



Zitat (von dome994):
Oder kostet der mich dann mehr als die eigentliche Strafe?

Das fragt man den Anwalt, die fangen bei 400 EUR an, können aber auch 2000 EUR kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich bin Student und habe keinerlei Einkommen, die 50€ Tagessätze sind also dann bestimmt zu hoch oder? "Keinerlei Einkommen" wird Ihnen keiner glauben - ein Einkommen zwischen 600 und 900 Euro dürfte glaubhaft sein (freies Essen und Wohnen wird als Einkommen angerechnet, wie der Vorposter schon andeutete). Es dürfte also gut möglich sein, das Urteil durch einen entsprechend beschränkten Einspruch auf 20 TS zu 20 bis 30 Euro zu bringen. Ein beschränkter Einspruch würde dann i. d. R. auch im Beschlußwege erledigt, d. h., ohne Verhandlung (die würde nämlich noch mal 70 Euro kosten).
Oder kostet der mich dann mehr als die eigentliche Strafe? Da sich die Strafe problemlos auf 400 bis 600 Euro drücken läßt - ja, der Anwalt ist teurer. Den beschränkten Einspruch kriegen Sie aber auch so hin - man legt Einspruch ein, beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes, und begründet das mit "Ich bin Student und habe ein Einkommen von xxx Euro im Monat".

-- Editiert von muemmel am 08.09.2019 15:59

-- Editiert von muemmel am 08.09.2019 16:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Was steht denn im Strafbefehl zu den Verletzungen der geschädigten Person?

Bei geringfügigen Verletzungen wird bei einem Ersttäter regelmäßig eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft hier das besondere öffentliche Interesse bejaht hat, kann man auch telefonisch bei der Staatsanwaltschaft erfragen.

Ansonsten siehe Antwort von Mümmel.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Warum die Staatsanwaltschaft hier das besondere öffentliche Interesse bejaht hat, kann man auch telefonisch bei der Staatsanwaltschaft erfragen. Rechtlich ist das aber ohnehin nicht angreifbar - wenn die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe das BÖI, dann ist das halt so...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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