Strafe Führerschein

16. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe Führerschein

Hallo ihr lieben,
mein Sohn hat gestern seine Strafe bekommen.2500€ und 1 Jahr Fahrverbot.
Er musste aber schon im letzten Jahr seinen Führerschein abgeben wegen einer anderen Sache.Ist das Relevant?Verkürzt sich die Zeit ?


Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 16. März 2026 15:20

-- Thema wurde verschoben am 16. März 2026 15:20




55 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
1 Jahr Fahrverbot

Das glaube ich eher nicht.

Wenn man im Urteil mal nachliest, wird man wohl eher feststellen, das es sich um einen Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist (Untersagung der Neuerteilung für 12 Monate) handelt?



Zitat (von Sandarita):
Ist das Relevant?

Es könnte relevant werden.



Zitat (von Sandarita):
Verkürzt sich die Zeit ?

Es dürfe eher wahrscheinlich sein, das sich die Zeit verlängert weil da vor der Neuerteilung eventuell noch so eine kleine MPU-Sache dazwischen kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry von Sell,

ja genau,es steht die Behörde darf den Führerschein nicht vor 12 Monaten abgeben.

Er wird eine MPU machen müssen,denn vor einem halben Jahr musste er die auch machen.Ist aber durch gefallen und deswegen wurde der Führerschein entzogen.
Also verstehe ich das richtig?Es wird sich also deswegen nichts ändern oder besser gesagt die Strafe verkürzt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34429 Beiträge, 17800x hilfreich)

Es wird sich also deswegen nichts ändern oder besser gesagt die Strafe verkürzt. Schlimmer - er wird nie wieder einen FS haben, es sei denn, er besteht die MPU irgendwann mal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Das ist auch meine Einschätzung. Bitte mal genau nachschauen, was im Tenor der Entscheidung steht. Ob aus der alten verhängten Strafe jetzt im nachhinein mit der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden ist, das können wir hier nicht abschätzen. Dadurch könnte sich ein etwas günstigeres Resultat ergeben. Allerdings, die neue Strafe ist ja noch ganz frisch; da dürfte die alte Verurteilung dem Gericht bekannt gewesen sein. Also wahrscheinlich nicht gesamtstrafenfähig.

So, bei vielen Einkäufen im selben Geschäft gibt es vielleicht einen Mengenrabatt; bei Straftaten abgesehen von der Gesamtstrafe nicht; da haben wir eher den umgekehrten Effekt; der Täter hat sich ja die alte Verurteilung nicht zur Mahnung dienen lassen. Also kein Mengenrabatt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung des Strafgerichts hinsichtlich nur in Bezug zu in der Entscheidung ausgeurteilten Strafe steht. Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann jedoch auch aus anderen Gründen verweigert werden oder sich zumindest verzögern.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Es wird sich also deswegen nichts ändern oder besser gesagt die Strafe verkürzt.

Nein er wird weiterhin eine MPU bestehen müssen.

Verkürzt wird die Strafe auch nicht, er kann sogar froh sein das er nicht noch einen ordentlichen Zuschlag bekam.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Es steht genauso da wie geschrieben.1Jahr Fahrverbot und in 12 Monaten kann er den Führerschein neu beantragen.
Das es da ein MPU gibt ist klar.

@mümmel ,warum sollte er den Führerschein nie wieder bekommen?
Die letzte MPU hat er was die Test betreffen alles bestanden.Das einzigste was zum nicht bestehen geführt hat war das er keine Abstinenz Nachweise hatte von 6 Monaten.
Die Führerscheinstelle hat gesagt das dieses nicht wollten,aber die MPu dürfte das selber entscheiden.Das Problem war nur das er innerhalb von einen Monat zur MPU musste,er hätte also gar kein halbes Jahr zu Stande gebracht.
Der Anwalt hat gesagt das es sich nicht lohnen würde Widerspruch einzureichen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Der Anwalt hat gesagt das es sich nicht lohnen würde Widerspruch einzureichen.

Richtig.
Das Geld das dafür drauf gegangen wäre, investiert man besser in die akribische Vorbereitung der nächsten MPU in einem Jahr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20216 Beiträge, 7318x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Strafe .... .2500€ und 1 Jahr Fahrverbot.

Das muss also schon ein dicker Klops sein, dass es so drastisch kommt. Nein - 2 fette Verfehlungen.
Und nun hättest du gerne, dass das alles rasch(er) beendet ist?
Könnte es sein, dass es deinem Sohn schlicht an Eignung fehlt, ein Fahrzeug zu steuern?

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man im Urteil mal nachliest, wird man wohl eher feststellen, das es sich um einen Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist (Untersagung der Neuerteilung für 12 Monate) handelt?
Nö. Es handelt sich um eine isolierte Sperrfrist. Die Fahrerlaubnis war ja vorher, wegen der anderen Sache, schon entzogen worden.


Zitat (von Sandarita):
ja genau,es steht die Behörde darf den Führerschein nicht vor 12 Monaten abgeben.
Beantragen kann der Sohn eine neue Fahrerlaubnis aber bereits 6 Monate vorher. Ob das sinnvoll ist, sprich ob er bis dahin fit ist die MPU zu bestehen, ist freilich eine andere Frage.


Zitat (von muemmel):
er wird nie wieder einen FS haben, es sei denn, er besteht die MPU irgendwann mal.
Na, wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen. Schließlich gibt es Tilgungsfristen. Spätestens 15 Jahre nach der letzten beschwerenden Entscheidung ist eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU zu erteilen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wären dann aber die theoretischen und praktischen Prüfungen abzulegen. Eine erneute Fahrschulausbildung ist dafür aber nicht erforderlich.


Zitat (von wirdwerden):
Ob aus der alten verhängten Strafe jetzt im nachhinein mit der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden ist, das können wir hier nicht abschätzen.
Doch, das lässt sich ausschließen. Die Fahrerlaubnis ist wegen einer nicht bestandenen MPU entzogen worden. Die ursprüngliche Sache dürfte also schon länger zurückliegen. Zudem wurde, laut Sachverhaltsschilderung, die Fahrerlaubnis entzogen, weil die MPU nicht bestanden wurde. Sie wurde also nicht von einem (Straf)Gericht entzogen, und es wurde auch keine Sperrfrist verhängt.


Zitat (von Harry van Sell):
Nein er wird weiterhin eine MPU bestehen müssen.
Und das dann vemutlich mit einer doppelten Fragestellung. Die MPU wird also nicht einfacher, sondern noch schwerer zu bestehen sein.



Zitat (von Sandarita):
Es steht genauso da wie geschrieben.1Jahr Fahrverbot und in 12 Monaten kann er den Führerschein neu beantragen.
Nein, das steht so garantiert nicht da. 12 Monate Fahrverbot gibt es nicht, und die neue Fahrerlaubnis kann, wie bereits erwähnt, schon 6 Monate vor Sperrfristende beantragt werden.


Zitat (von Sandarita):
@mümmel ,warum sollte er den Führerschein nie wieder bekommen?
Das ist ja geklärt. Diese Info war falsch.


Zitat (von Sandarita):
Die letzte MPU hat er was die Test betreffen alles bestanden.Das einzigste was zum nicht bestehen geführt hat war das er keine Abstinenz Nachweise hatte von 6 Monaten.
Dann ist er sehr blauäugig in die MPU gegangen. Er kann auch nicht alle Tests bestanden haben. Weil wenn er keine ausreichende Abstinenz nachweisen konnte, dann konnte er bei der psychologischen Untersuchung auch keine stabile Verhaltensänderung darlegen.


Zitat (von Sandarita):
Die Führerscheinstelle hat gesagt das dieses nicht wollten,aber die MPu dürfte das selber entscheiden.
Es ist richtig, dass die Führerscheinstelle das nicht entscheidet. Es ist ebenfalls richtig, dass das die Begutachtungsstelle entscheidet. Allerdings ist sie dabei nicht frei in ihrer Entscheidung, sondern an die BuK gebunden. Und wenn sich daraus ergibt, dass der Sohn mindestens 6 Monate Abstinenz nachweisen muss (was wenig ist), und er das aber nicht kann, dann kann und darf die MPU eben nicht bestanden werden. Der Sohn hätte sich das Geld für die MPU sparen können, denn wenn er sich informiert hätte, dann hätte er gewusst, dass er die MPU gar nicht bestehen kann.


Zitat (von Sandarita):
.Das Problem war nur das er innerhalb von einen Monat zur MPU musste,er hätte also gar kein halbes Jahr zu Stande gebracht.
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens mit der Anordnung der MPU. Der zu Grunde liegende Vorfall dürfte sich schon deutlich früher ereignet haben. Es gab also durchaus Zeit sich zu informieren, ob und wie man die zu erwartende MPU bestehen kann. Zudem wäre, entsprechende Abstinenz vorausgesetzt, auch ein rückwirkender Abstinenznachweis (3 Monate bei Alkohol, 6 Monate bei anderen Substanzen) mittels Haaranalyse möglich gewesen.


Zitat (von Sandarita):
Der Anwalt hat gesagt das es sich nicht lohnen würde Widerspruch einzureichen.
Das ist richtig. Da die Führerscheinstelle das negative Gutachten erhalten hat, ist die nicht vorhandene Fahreignung belegt, und es kann und darf derzeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Selbst wenn die Anordnung der MPU rechtswidrig erfolgt sein sollte (was ich aus Mangel an Informationen nicht einschätzen kann), so ist die Nichteignung durch die nicht bestandene MPU nun aber belegt. Man müsste also das Ergebnis der MPU anfechten. Wenn die MPU aber aus Mangel an Abstinenznachweisen nicht bestanden wurde, dann kann man sich den Rechtsweg genauso sparen, wie man sich die MPU bereits hätte sparen können. Die MPU konnte und durfte so nicht bestanden werden. Schade ums Geld.


Zitat (von blaubär+):
Das muss also schon ein dicker Klops sein, dass es so drastisch kommt.
Ich tippe mal auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn die war ja bereits vorher entzogen worden. Vielleicht noch mit Unfallfolge...?



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#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Nachtrag:
Habe gerade hier gesehen, dass Dein Sohn bereits in der Vergangenheit mit Cannabis zu tun hatte, und diesbezüglich auch schon früher polizeibekannt gewesen ist. Bereits 2022 hattest Du Sorge, dass er den Führerschein verlieren könnte. Eine Verhaltensänderung hat das bei Deinem Sohn aber offensichtlich nicht bewirkt. Mir stellt sich da die Frage, ob da wirklich 6 Monate Abstinenz ausreichend sein könnten. Steht das so im MPU-Gutachten?


Noch ein eregänzender Hinweis:
Aktuell werden die neuen BuK veröffentlicht. Ich muss zugeben, dass ich keine Ahnung habe was sich dadurch ändern wird. Aber es wird sich was ändern, denn sonst gäbe es ja keine neue Auflage. Das könnte (bitte beachte den Konjunktiv) bedeuten, dass selbst wenn jetzt nur 6 Monate Abstinenz gefordert waren, er bei der nächsten MPU seine Abstinenz über einen längeren Zeitraum nachweisen muss. Da gilt es sich vorher rechtzeitig zu informieren. Dabei könnte das Forum, auf das ich hier verlinkt habe, durchaus hilfreich sein.

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#12
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@Blaubär+ es war nur eine Frage.Natürlich muss er da zur Verantwortung gezogen werden.
An alle anderen,erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Es stimmt es hatte mit Canabis zu tun.
2025 hat er deswegen 850€ zahlen müssen und seinen Führerschein für 4 Wochen abgeben müssen.Danach dachten wir das dies die Strafe war.

Deswegen ist er auch gar nicht auf die Idee gekommen einen Abstinenz Nachweis zu machen.
Die MPU wurde dann ein halbes Jahr später
angeordnet.

Und ja ,es steht 6 Monate im Gutachten.
Aber wie gesagt das hätte zeitlich nicht gepasst weil er innerhalb eines Monats zur MPU sollte.
Wie gesagt,die MPU ist für die Fahrtüchtigkeit und Stabilität sehr gut verlaufen.Das haben sie ihm auch so gesagt.Nur das der Nachweis fehlt daran ist es gescheitert.

Die neue Strafe die jetzt kam ist auch vom Januar 2025.Und ja da hat er ein schweres Ding losgelassen.Da kann er noch froh sein das die Strafe so ausgefallen ist.Ich hätte mit mindestens 5 Jahren gerechnet.
Das verrückte war,er wurde am Steuer mit Canabis erwischt und musste zur Blutuntersuchung in eine Klinik.Danach hat ihn die Polizei wieder zu seinen Auto gebracht und er durfte weiter fahren und beim 2 Delikt was noch viel schlimmer war als der erste ist es auch so gewesen.Obwohl er sehr starke Werte im Blut hat durfte er weiter fahren.

Da mein Sohn den Führerschein für seine Arbeit braucht und er deshalb gekündigt wurde,war das nur eine Frage von mir ob das etwas daran ändert weil er den schon ein halbes Jahr vorher abgegeben hat.
Weder finde ich das Verhalten toll oder schütze ihn.Natürlich sind wir als Eltern weiterhin da.
Seit dem ist er clean und stabil.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20216 Beiträge, 7318x hilfreich)

Danke für den Kontext, und dem jungen Mann 'Alles Gute'.

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Danach dachten wir das dies die Strafe war.
Das war sie auch. 500€ Bußgeld plus Gebühren und Auslagen der Behörde, plus 2 Punkte, plus 1 Monat Fahrverbot. Nennt sich nicht Strafe, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Aber das sind juristische Feinheiten. Letztlich ist damit die Owi geahndet worden. Das war also die Strafe.

Das was danach kam, hatte weder etwas mit dem Strafrecht, noch mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun. Und es ist auch nicht als Strafe zu verstehen, auch wenn es oft so empfunden wird. Dabei geht es um das Verwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte Zweifel an der Fahreignung Deines Sohnes. Das ist keine Strafe. Dabei geht es darum andere Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrern zu schützen. Deshalb auch die relativ kurze Frist. Denn wenn der Delinquent nicht in der Lage ist seine Fahreignung nachzuweisen, dann wird ihm, zum Schutze der Allgemeinheit, die Fahrerlaubnis entzogen.


Zitat (von Sandarita):
Die MPU wurde dann ein halbes Jahr später
angeordnet.
Ein halbes Jahr und ein Monat Frist zur Beibringung des Gutachtens. Das hätte doch gereicht. Wenn er in diesen 7 Monaten abstinent gewesen wäre, dann hätte er mittels Haaranalyse rückwirkend 6 Monate Abstinenz nachweisen können. Wenn er sich vorher nicht zur MPU informiert hat (selber schuld), dann hätte er u.U. noch am Tag der MPU im Institut eine Haarprobe abgeben können. Mit Gnade und viel Augen zudrücken hätte er sie u.U. auch noch nachträglich einreichen können. Stellt sich die Frage, warum das nicht geschehen ist.


Es stellt sich zudem die Frage, wie die Führerscheinstelle die Anordnung der MPU begründet hat. Vor der Teillegalisierung von Cannabis durch die Ampelregierung war es usus entweder die Fahrerlaubnis direkt zu entziehen, oder eine MPU (oder selten ein ärztliches Gutachten) anzuordnen. Seit der Teillegalisierung und mit Einführung von § 13a FeV sieht das anders aus. Da muss die Behörde ihre Zweifel schon gut begründen können. Wie also lautete die Begründung zur Anordnung der MPU?

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#15
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Jetzt will ich doch nochmal nachfragen:

1.) Hast Du die Anordnung der MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde selbst gelesen, oder kennst Du nur die Erzählung Deines Sohnes?

2.) Hast Du das MPU-Gutachten selbst gelesen, oder kennst Du nur die Erzählung Deines Sohnes?

Weil ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass das alles so stimmt, wie Du es hier darstellst.

Das fängt schon mal an, mit der tatsächlich sehr kurzen Fristsetzung von nur einem Monat. Sowas habe ich noch nie gehört und gelesen, und ich kann es mir auch nicht vorstellen. Weil, unabhängig von Vorbereitung und Abstinenznachweisen, eine MPU in einem Monat gar nicht durchführbar ist. Als erstes bekommt man die Anordnung durch die Führerscheinstelle. Beigefügt u.a. eine Liste mit Begutachtungsinstituten. Da muss / kann man sich eines aussuchen (man kann auch ein Institut auswählen, das nicht auf der Liste steht). Wie macht man das, wenn man von der Anordnung überrascht wird? Wahrscheinlich durch Preisvergleich und evtl. die Nachfrage wie lange man auf einen Termin warten muss. Evtl. sucht man weitere Infos. Das kostet Zeit. Dann teilt man der Behörde mit, wo man seine MPU machen möchte. DIe Behörde schickt, mal mehr mal weniger schnell, die Führerscheinakte an besagtes Institut. Das Institut schickt dem Delinquenten eine Rechnung, die er per Vorkasse begleichen soll. Dann bekommt man einen Termin. Aber bestimmt nicht für den folgenden Tag. Dann geht man zur MPU und bekommt das Gutachten aber nicht, wie einen Coffee to go, in die Hand gedrückt. Nein, man muss darauf warten, bis es einem zugeschickt wird. Das dauert selten weniger als 2 Wochen, fast immer länger. Das wäre im günstigsten Fall also schon rund ein halber Monat warten auf das Gutachten. Wie soll das alles in einem Monat zu schaffen sein? Ganz ehrlich: Ich habe noch nie von so einer so kurzen Frist gehört oder gelesen. Üblich ist eine Frist von 2-3 Monaten, die auf Wunsch des Betroffenen (wenn er es gut begründet) auch verlängert werden kann, aber nicht muss.

Das nächste ist das Gutachten selbst. Laut deiner Darstellung wurde Dein Sohn von der Anordnung überrascht und musste das Gutachten innerhalb von nur einem Monat abgeben. Lassen wir meine Zweifel an dem einen Monat mal ausser Acht: Er ist also, weil er nicht mit der Anordnung gerechnet hat, vollkommen unvorbereitet zur MPU gegangen. Hat dort angeblich alle "Tests" bestanden. Nee, sorry, das glaube ich Dir nicht. Er ist (vermutlich) jung und gesund. Daher habe ich keinen Zweifel daran, dass der den medizinischen Check und den Reaktionstest bestanden hat. Dass aber jemand, der vollkommen unvorbereitet in das psychologische Gespräch geht, dieses besteht, ist meiner bescheidenen Meinung nach absolut ausgeschlossen. Die MPU ist kein Quiz und kein Intelligenztest. Es ist eine psychologische Untersuchung, die eine nachhaltige Verhaltensänderung, sowie den Nachweis erarbeiterter und erprobter Vermeidungsstrategien erfordert. Ohne umfangreiche Vorbereitung kann dieser Teil der MPU nicht bestanden werden. Das ist absolut unmöglich.

Tja, und dann die Abstinenzanforderung von angeblich nur 6 Monaten. Ich habe in meinem letzten Beitrag § 13a FeV erwähnt. Ich zitiere mal den vollständigen Paragrafen:

Zitat:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder

2.ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b)wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder

d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.

Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.


Im Klartext heißt das in Bezug auf Deinen Sohn, der nach unserem Kenntnisstand nur 1x mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde von Cannabismissbrauch ausgeht. Das muss sie in ihrer Anordnung auch irgenwie begründet haben. Frage: Wie hat sie das getan?

Wenn wir aber nun von Cannabismissbrauch ausgehen (müssen), dann wäre es sehr merkwürdig bis nahezu ausgeschlossen, dass dem Gutachter 6 Monate Abstinenz gereicht hätten. Hier kannst Du nachlesen, welche Abtinenzeiträume in Abhängigkeit der Problematik zu fordern ist. Demnach sind 6 Monate Abstinenz gefordert bei "gelegentlichen Konsum ohne Hinweise auf problematische Nutzung (D3)." Bei einer unproblematischen Nutzung hätte aber keine MPU angeordnet werden dürfen (siehe obigen § 13a FeV).

Weiter heißt es:
Zitat:
6 Monate Abstinenz reichen aus, wenn: Der Konsum war nur gelegentlich (z. B. ein paar Mal pro Monat).
Kein problematisches Konsummuster erkennbar war.
Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml, was keinen hohen Konsum anzeigt.
Du hast Einsicht gezeigt und dein Konsumverhalten stabil verändert.

Auch hier: Kein problematisches Konsummuster, heißt kein Missbrauch. Die MPU hätte nich angeordnet werden dürfen. Aber auch: Einsicht und Konsumverhalten stabil verändert: Ohne gründliche Vorbereitung auf die MPU ist das unmöglich dem Gutachter zu vermitteln.

Also nochmal: Was weißt Du aus erster Hand und sicherer Quelle, und was weißt Du nur aus den Erzählungen Deines Sohnes? Ich gehe mal davon aus, dass Dir Dein Sohn einen ganz dicken Bären aufbinden will.

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#16
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Naja wir haben uns da gar nicht damit auseinander gesetzt wegen einer MPU.Weil es kein Thema gewesen ist.
Die Behörde sagte das die Strafe oder Ordnungswidrigkeit hätte sich damit erledigt.
Da sind wir nicht von einer MPU ausgegangen.Klar hätten wir das gewusst hätten wir uns natürlich vorher informiert und hätten die Tests machen lassen.
Es war ja dann schon über ein halbes Jahr drüber als der Brief mit der Aufforderung kam.
Wir haben sogar den Beamten der den Bescheid geschrieben hat gefragt ob er das angeordnet hat.Dafür hätte er kein Interesse und möchte es auch nicht.Es soll nur die Frage geklärt werden.
Die Frage war,ist er in der Lage weiter Autofahren zu können oder am Straßenverkehr teilzunehmen,bin ich mir gerade nicht ganz sicher.

Das mit der Haaranalyse hat mein Sohn gefragt,das würden sie nicht machen.
Ein Bluttest wurde gemacht.


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#17
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Um nach dieser Excursion aber auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen:

Die Fahrerlaubnis wurde wegen Cannabis entzogen und keine Sperrfrist verhängt. Gäbe es nur diese Sache, dann könnte der Sohn (zumindest theoretisch) jederzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen, müsste die MPU bestehen und dürfte wieder fahren.

Nun kam aber die zweite Sache hinzu, und es wurde eine isolierte Sperrfrist verhängt. Sofern der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, kann man Einspruch dagegen einlegen und darauf hoffen, dass man vor Gericht eine kürzere Sperrfrist erwirken kann. Ist der Strafbefehl bereits rechtskräftig, dann besteht diese Möglichkeit natürlich nicht mehr.

Die von @wirdwerden erwähnte Gesamtstrafenbildung kommt hier nicht in Betracht. Es gibt ja nur eine Strafe. Die Cannabisgeschichte war keine Straftat. Keine Straftat, keine Strafe und auch keine Sperrfrist.

Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit der nachträglichen Sperrfristverkürzung. Für deinen Sohn kommt das vermutlich eher nicht in Betracht. Die Spielregeln sind vom jeweiligen Bundesland abhängig. Für einen ersten informellen Überblick kann man die Suchmaschine seiner Wahl mit dem Suchbegriff "Mainz 77" füttern. Ob für Deinen Sohn aber sowas in Betracht kommt ist eher fraglich, zumal er ja auch Zeit für die Vorbereitung auf die erneute MPU, dann vermutlich mit doppelter Fragestellung und möglicherweise Abstinenznachweisen über mehr als 6 Monate (12 Monate) benötigen wird.

Deinem Sohn würde ich empfehlen sich bei einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisiertem Forum anzumelden. In Betracht käme z.B. das Verkehrsportal, zu dem ich weiter oben bereits verlinkt habe. Das müsste er aber selbst machen, denn Du kannst die MPU-Vorbereitung nicht für ihn übernehmen.

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#18
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Die Behörde sagte das die Strafe oder Ordnungswidrigkeit hätte sich damit erledigt.
Es sind halt unterscheidliche Behörden. Die erste Behörde war die Polizei. Die hat die Blutentnahme veranlasst und die Anzeige gefertigt. Diese ging dann an die Bußgeldstelle. Für die Bußgeldstelle war die Sache mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, dessen Zahlung und der Meldung an das KBA erledigt. Beim KBA, der dritten Behörde, die sich mit diesem Vorfall beschäftigt hat, wurden die Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen und eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht. Und von der Führerscheinstelle, also der vierten Behörde, kam dann die Aufforderung zur MPU.


Zitat (von Sandarita):
Wir haben sogar den Beamten der den Bescheid geschrieben hat gefragt ob er das angeordnet hat.Dafür hätte er kein Interesse und möchte es auch nicht.Es soll nur die Frage geklärt werden.
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht.


Zitat (von Sandarita):
Die Frage war,ist er in der Lage weiter Autofahren zu können oder am Straßenverkehr teilzunehmen,bin ich mir gerade nicht ganz sicher.
Die Frage dürfte gelautet haben, "ist zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen wird?". Zudem dürfte wohl noch eine Frage aufgetaucht sein, ob es durch den bisherigen Cannabiskonsum gesundheitliche Einschränkungen gibt.


Zitat (von Sandarita):
Das mit der Haaranalyse hat mein Sohn gefragt,das würden sie nicht machen.
Ein Bluttest wurde gemacht.
Ein Bluttest ist bei der MPU ganz normal. Eine Haaranalyse ist kein Bestandteil der MPU. Gegen entsprechende Bezahlung kann man das in manchen, aber nicht in allen, Instituten machen lassen. Alternativ hätte er darum bitten können, eine Haaranalyse nachreichen zu dürfen. Das hätte zwar u.U. mit der Frist der Führerscheinstelle nicht hingehauen. Aber dort hätte man entweder um eine Fristverlängerung bitten können, oder (sofern die Haaranalyse negativ ausgefallen und die MPU tatsächlich bestanden worden wäre, woran ich meine Zweifel habe) zeitnah eine neue Fahrerlaubnis beantragen können. Und ja, der Normalfall ist halt, dass man seine Abstinenznachweise (Urin- oder Haaranlysen) zur MPU mitbringt. Ohne braucht man eigentlich gar nicht erst hingehen.


Aber eigentlich ist das alles ja jetzt auch egal, denn es gab ja diesen zweiten Vorfall. Also entweder Abstinenznachweise sammeln und auf die MPU vorbereiten, oder brav und unauffällig verhalten, 15 Jahre warten und ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis erhalten.

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#19
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hatte sich meine Anwort überschnitten.
Erstmal danke für die Erklärung mit den Behörden,das wusste ich so nicht.

Also,es ist nicht so das mein Sohn mir das alles erzählt hat.Das habe ich selber in dem Gutachten gelesen.
Da stand auch wirklich drin,das er psychisch gefestigt ist und positive Strategien entwickelt hat.Er hat sich eine Arbeit gesucht und hat eine feste Unterstützung durch seine Familie.
Er nimmt seit dem kein Cannabis mehr was der Blutest so bestätigt hat.
Obwohl er so eine positive Entwicklung hat,kann er noch nicht im Straßenverkehr teilnehmen,da er keinen Abstinenz Nachweis von mindestens 6 Monaten vorlegen konnte.
Der Anwalt ,hat ihm auch gesagt das 6 Monate reichen würden,er wäre da immer gut gefahren und es gab nie Probleme.

Mit dem Beamten meinte ich ,das ich die Führerschein Stelle angerufen habe und mit dem Herr…..gesprochen habe der das in Auftrag gegeben hat.
Der meinte dazu das er keinen Abstinenz Nachweis gefordert hat und ihn auch nicht will,es gehe ihm nur um die Frage.

Und Nein ,die Fragestellung war so wie ich es geschrieben hatte.Es war bloß eine Frage.

Der Anlass für die MPU war das sein THC Wert sehr hoch gewesen ist und deswegen die Frage gestellt wurde.

Und es ist wirklich so gewesen wie ich es beschrieben hatte.Der Brief kam und wir haben eine Stelle ausgewählt.Es ist alles so gewesen wie du es beschrieben hast.
Innerhalb von 3 Wochen kam der Termin dann.Deswegen hatten wir auch einen Anwalt hinzugezogen.

Ja er ist noch sehr jung.Da hätte er überhaupt nicht daran gedacht eine eigene Haaranalyse mit hin zu nehmen.

Nun ja ,für uns war das eine Doppelte Strafe.
Erst die 850€ und 4 Wochen der Führerschein weg und dann später die MPU wo er durchgefallen ist.Fakt ist aber eins ,selbst wenn er es 3 Monate vorher erfahren hätte,dann wäre es auch nicht möglich gewesen 6 Monate den Nachweis zu bringen.
Nicht zu vergessen das die MPU Stelle das von Anfang an wusste das er keine Nachweise hat.Dann wäre es auch fair gewesen ihm das zu sagen.So hat er trotzdem das Geld bezahlen müssen

Aber natürlich wäre das eh alles hinfällig gewesen wegen der 2 Strafe die auch leider in dem Selben Monat passiert ist,Januar 2025.

Ohne das jetzt zu verharmlosen oder falsch rüber zubringen,ist es schon ein großer Schlag für einen Judendlichen der aus seinen Fehler gelernt hat und sich die Größte Mühe gegeben hat.Es ging ja auch um seine Existenz,denn ohne Führerschein kann er seinen Job nicht ausüben.Somit stand er nun Mittellos da.

Also ich verstehe das jetzt richtig das es keinen Sinn hat dagegen vorzugehen?
Wäre es denn besser 12 Monate zu bringen obwohl gesagt wurde 6Monate ? nicht das er dann wieder da steht und alles falsch macht.
Das ist ja auch alles sehr teuer.Das kann sich der junge Mensch gar nicht leisten.

Natürlich war es unter aller Sau das er das getan hat,wir waren geschockt.
Wir führen ein Unternehmen und ab und an hat er ausgeholfen.Wenn man dann erfährt das er mit Drogen am Steuer war,wurde uns ganz schlecht,da er auch bei uns mit Drogen am Steuer saß.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
Da stand auch wirklich drin,das er psychisch gefestigt ist und positive Strategien entwickelt hat.
Ja, das glaube ich Dir gerne. Nur beantwortet das nicht die Frage der Führerscheinstelle nach der Fahreignung.

So ein MPU-Gutachten umfasst mehrere Seiten. Die abschließende Antwort auf die Frage der Führerscheinstelle befindet sich auf der vorletzten oder letzten Seite. Ich glaube, dass Dir Dein Sohn diese Seite vorenthalten hat. Hier findest Du jede Menge echter Beispielgutachten von Betroffenen. Da kannst Du mal schauen, wie die Frage der Führerscheinstelle beantwortet wird, und wie ein positives und wie ein negatives Gutachten aussieht.


Zitat (von Sandarita):
Er hat sich eine Arbeit gesucht und hat eine feste Unterstützung durch seine Familie.
Das ist ein positiver Ansatz, reicht aber nicht für eine bestandene MPU.


Zitat (von Sandarita):
Er nimmt seit dem kein Cannabis mehr was der Blutest so bestätigt hat.
Dieser eine Bluttest ist halt nur eine Momentaufnahme und kann keine stabil gelebte Abstinenz nachweisen. Er belegt auch nicht, wie von Dir behauptet, dass er seit dem kein Cannabis nimmt. Er belegt nur, das ihm zum Zeitpunkt der Begutachtung kein Konsum mehr nachgewiesen werden konnte. Eine stabile Verhaltensänderung über einen längeren Zeitraum ist aber Grundvoraussetzung für eine bestandene MPU. Zudem muss man viel über seine Konsumhistorie erzählen. Wann und warum hat man mit dem Konsum begonnen. Wie hat er (der Konsum) sich entwickelt. Warum hat man konsumiert (innere und äußere Motive). Die Ergründung der inneren Motive ist eigentlich das schwierigste bei einer Drogen- oder Alkohol-MPU. Dafür braucht man mindestens Wochen, eher Monate. Wenn man die gefunden hat, dann muss man daraus Vermeidungsstrategien entwickeln und schlüssig darlegen. Ich bleibe dabei: Innerhalb eines Monats ist das absolut unmöglich. Sorry, aber Du kennst ncht die volle Wahrheit. Da bin ich mir ganz sicher.


Zitat (von Sandarita):
Der Anwalt ,hat ihm auch gesagt das 6 Monate reichen würden,er wäre da immer gut gefahren und es gab nie Probleme.
Tut mir leid. Aber die MPU hat mit Verkehrsrecht nichts zu tun. Es gibt nur sehr wenige, dann eher auf Verwaltungsrecht spezialisierte, Anwälte, die sich mit diesem Thema auskennen. Eine solche Aussage von einem Anwalt halte ich für (fast immer) wertlos.


Zitat (von Sandarita):
Mit dem Beamten meinte ich ,das ich die Führerschein Stelle angerufen habe und mit dem Herr…..gesprochen habe der das in Auftrag gegeben hat.
Der meinte dazu das er keinen Abstinenz Nachweis gefordert hat und ihn auch nicht will,es gehe ihm nur um die Frage.
OK, jetzt habe ich das verstanden. Danke für die Erklärung. Es ist so, dass die Führerscheinstelle Fahreignungszweifel hatte. Woraus die sich ergeben haben weiß ich nicht. Aber das stand in dem Schreiben mit der Aufforderung zur MPU. Wenn Fahreignungszweifel bestehen, dann muss die Führerscheinstelle die Fahreignung überprüfen lassen. Dies geschieht sitationsabhängig in aller Regel entweder durch die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens, oder die Anordnung einer MPU. In diesem Fall war es eine MPU. Ob, und wie der Betroffene die MPU besteht kann dem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle egal sein. Der muss sich auch mit den bereits erwähnten BuK nicht auskennen. Das ist schlichtweg nicht seine Aufgabe. Er muss sich nur mit dem Verwaltungsrecht auskennen, um zu wissen, wann er eine MPU oder sonstige Überprüfungsmaßnahme anzuordnen hat, und wann nicht. Die Beurteilung, ob beim Delinquenten Fahreignung besteht oder nicht, ist dann Sache des Instituts, bzw. des Gutachters. Wenn der anhand der BuK zu der Erkenntnis kommt, dass bei der Konsumform des Delinquenten 6 Monate nachgewiesene Abstinenz reichen, dann ist das so. Wenn der Konsum exzessiver betrieben wurde, dann reichen 6 Monate nicht, und dann sind es eben 12 Monate. Das entscheidet alleine der Gutachter. Und das wird auch beim nächsten Versuch alleine der Gutachter entscheiden. Wenn sich der Delinquent aber anständig (und somit zeitaufwändig) auf seine MPU vorbereitet, dann wird er wissen in welche Kategorie er einzuordnen ist, und über welchen Zeitraum er Abstinenz nachweisen muss.


Zitat (von Sandarita):
Innerhalb von 3 Wochen kam der Termin
Dann war das Gutachten aber bestimmt nicht innerhalb von einem Monat bei der Führerscheinstelle. Wobei man ein negatives Gutachten, und es war negativ, ohnehin (von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen) besser nicht bei der Führerscheinstelle abgeben sollte.


Zitat (von Sandarita):
Ja er ist noch sehr jung.Da hätte er überhaupt nicht daran gedacht eine eigene Haaranalyse mit hin zu nehmen.
Naja, in eine MPU zu gehen, ohne zuvor wenigstens mal den Begriff gegoogelt und sich nach den Grundlagen einer MPU erkundigt zu haben, ist schon reichlich naiv. Was hat er denn erwartet? Dass er auf Kaffee und Kuchen zu einem gemütlichen Plausch eingeladen wird? Die Institute bieten kostenlose Infoabende an. Das ist ihm bestimmt auch bei der Terminvereinbarung gesagt worden. Selbst wenn nicht, er hat doch bestimmt auch einen Zugang zum Internet.


Zitat (von Sandarita):
selbst wenn er es 3 Monate vorher erfahren hätte,dann wäre es auch nicht möglich gewesen 6 Monate den Nachweis zu bringen.
Kommt auf die Konsumform an, und darauf wann er den Konsum eingestellt hat. Bei Heavy-Usern kann es bis zu 3 Monate dauern, bis sie den ersten Abstinenznachweis erbringen können. So lange können noch Methaboliten im Urin nachgewiesen werden und ins Haar einwachsen. Bei einem Heavy-User reichen aber auch keine 6 Monate Abstinenz. Bei einem eher geringen Konsum hätten die 7 Monate reichen können, um 6 Monate Abstinenz nachzuweisen. Aber dann, ich habe es bereits erwähnt, stellt sich die Frage womit die Führerscheinstelle ihre Anordnung begründet hat, und ob sie dann überhaupt rechtskonform erfolgte.


Zitat (von Sandarita):
Nicht zu vergessen das die MPU Stelle das von Anfang an wusste das er keine Nachweise hat.
Bei der Terminvereinbarung wusste sie es vermutlich nicht. Dann wurde der Termin vereinbart und die Rechnung bezahlt. Wenn der Sohn dann zu Beginn der MPU sagt, "Abstinenznachweise, was ist das? Hab ich nicht", dann läuft die Begutachtung, die Dein Sohn in Auftrag gegeben hat, bereits. Es ist weder Aufgabe der Führerscheinstelle noch die Aufgabe des Instituts irgendwelche Vorkehrungen zu treffen, dass ein Deliquent die MPU beteht / bestehen kann. Das ist einzig und alleine Sache des Delinquenten selbst. Und mit Verlaub: Dein Sohn hat sich im Vorfeld kein bisschen mit dem Thema beschäftigt. Denn sonst hätte er gewusst, dass er ohne Abstinenznachweise gar nicht dorthin gehen braucht.


Zitat (von Sandarita):
Ohne das jetzt zu verharmlosen oder falsch rüber zubringen,ist es schon ein großer Schlag für einen Judendlichen der aus seinen Fehler gelernt hat und sich die Größte Mühe gegeben hat.Es ging ja auch um seine Existenz,denn ohne Führerschein kann er seinen Job nicht ausüben.Somit stand er nun Mittellos da.
Ich kann absolut verstehen, dass Du Deinen Sohn hier in Schutz nimmst. Ich finde das auch gut. Aber Butter bei die Fische: In Deinem anderen Thread aus dem Jahr 2022 hattest Du bereits die Befürchtung geäussert, dass Dein Sohn wegen Cannabis seine Fahrerlaubnis verlieren könne. Und Du hast auch damals schon geschrieben, dass das für ihn existenzbedrohend sei, weil er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sei. Du hast doch sicherlich damals schon mit ihm darüber gesprochen. Und das war ca. 2,5 Jahre vor dem Vorfall. Und doch war der Reiz des Konsums für ihn größer, als Deine (warum nicht auch seine?) begründete Existenzangst. Natürlich bist Du emotional an Deinen Sohn gebunden und hast da andere Sorgen und Gefühle als ich, der Deinen Sohn gar nicht kennt. Aber ganz ehrlich: Mit dem emotionalen Abstand, den ich zu Deinem Sohn habe, der Vorgeschichte, die Du bereits 2022 hier publik gemacht hast, und der anschließenden Naivität mit der Dein Sohn in die MPU gegangen ist, hält sich mein Mitleid doch arg in Grenzen. Natürlich ist das eine sehr blöde und problematische Situation. Aber es war spätestens seit 2022 bekannt, dass Dein Sohn bewusst dieses Risiko eingeht. Dennoch hat er sein Verhalten nicht geändert. Nun muss er die Konsequenzen tragen. Und da haben weder die Polizei, noch der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle, noch der Gutachter Schuld dran. Zu verantworten hat diese Situation einzig und alleine Dein Sohn. Und aus seinen Fehlern gelernt hat er, wenn überhaupt, dann erst als das Kind bereits im Brunnen lag.


Zitat (von Sandarita):
Also ich verstehe das jetzt richtig das es keinen Sinn hat dagegen vorzugehen?
Das Gutachten ist nicht zu beanstanden. Ohne Abstinenznachweise kann und darf eine Drogen-MPU nicht positiv ausfallen. Bleibt die Frage, ob die Anordnung der MPU rechtskonform war, oder ob sie erfolgversprechend angefochten werden könnte. Das kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man die gesamte Vorgeschichte, insbesondere auch das Ergebnis der Blutuntersuchung kennen. Und man müsste wissen, wie die Führerscheinstelle ihre Ánordnung begründet hat. All das weiß ich nicht. Also kann ich diese Frage auch nicht beantworten. Grundsätzlich ist es aber so, dass gegen die Anordnung einer MPU kein Rechtsmittel möglich ist. Erst gegen die Rechtsfolgen, also die Entziehung der Fahrerlaubnis, könnte man Rechtsmittel (Klage vor dem Verwaltungsgericht) einlegen. Das steht, einschließlich der zu beachtenden Fristen, auch in der Rechtsbehelsbelehrung, die man mit der Entziehungsverfügung erhalten hat. Wenn aber das negative Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben wurde, dann ist der Drops ohnehin gelutscht. Denn aus dem Gutachten ergibt sich, dass derzeit keine Fahreignung besteht (selbst wenn es wirklich nur an den fehlenden Abstinenznachweisen liegen sollte, was ich nach wie vor bezweifel). Aufgrund der nachgewiesenen, und der Führerscheinstelle bekantgemachten Nichteignung, wäre eine Klage zwecklos. Und dann kommt ja noch die zweite Sache hinzu. Da hat ja ein Strafgericht per Urteil aufgrund nicht vohandener charakterlicher Eignung eine 12-monatige Sperre verhängt. Selbst wenn man, was ich für illusorisch halte, wegen der Cannabisgeschichte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hätte, wäre die Fahrerlaubnis immernoch wegen der zweiten Sache futsch. Nur im HInblick auf das Neuerteilungsverfahren und einer etwaigen MPU würde sich dadurch etwas ändern. Aber eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostet Zeit und Geld. Beides ist in die Vorbereitung auf die nächste MPU imho besser investiert.


Zitat (von Sandarita):
Wäre es denn besser 12 Monate zu bringen obwohl gesagt wurde 6Monate ?
Das kann ich Dir aus mehreren Gründen nicht abschließend beantworten. Ich kenne die Problemtiefe (Konsumdauer, Konsumform, Motive) Deines Sohnes nicht. Ich kenne das Gutachten nicht. Ich kenne Deinen Sohn nicht. Ich bin weder Gutachter, noch MPU-Berater. Und ich kenne die neuen BuK nicht. Die kennt bislang aber kaum jemand, weil sie wirklich ganz neu sind. Es sind aber sicherlich, gerade im Hinblick auf Cannabis, Veränderungen durch die neuen BuK zu erwarten. Ganz einfach deshalb, weil sich mit Einführung der Teillegalisierung von Cannabis, der Erhöhung des Grenzwertes von 1 ng/ml auf 3,5 ng/ml und die Einführung von § 13a FeV rechtlich unter der Ampelregierung so viel geändert hat, dass eine Aktualisierung der BuK zwingend erforderlich gewesen ist.

Wenn Dein Sohn die MPU möglichst zeitnah (wegen der neuen Sperrfrist hat er ja etwas Zeit gewonnen. Klingt komisch, ist aber so.), dann sollte er umgehend mit der Vorbereitung auf die MPU beginnen. Erste Ansatzpunkte wären ein darauf spezialisiertes Internetforum (dieses hier ist dafür nicht geeignet, ich habe aber ein entsprechendes Forum hier bereits erwähnt und verlinkt), ein Besuch bei der Drogenberatung, Besuch einer Selbsthilfegruppe. Von teuren Pauschalangeboten (insbesondere mit Bestehensgarantie) rate ich eher ab. Die sind selten seriös. Ein therapeutischer Psychlologe könnte bei entsprechender Verordnung des Hausarztes auf Kosten der Krankenkasse Hilfe leisten. Da muss aber der Hausarzt mitspielen. Spezialisierter wäre ein Verkehrspschologe, aber den muss man auf jeden Fall selbst zahlen. Selbst zahlen muss man auch die Abstinenznachweise. Diese können wahlweise durch ein vertraglich vereinbartes Urinscreening, oder mittels Haaranlyse erfolgen. Eine Haaranalyse ermöglicht den rückwirkenden Abstinenznachweis über 6 Monate. Das wäre also z.B. eine Möglichkeit diese 6 Monate abzudecken. Reichen 6 Monate nicht, dann kann man durch eine spätere Haaranlayse bis zu weitere 6 Monate, gesamt also 12 Monate nachweisen.

Ähnlich könnte man das mit dem Urinscreening machen. Dein Sohn könnte einen Screeningvertrag über 6 Monate abschließen. Wenn das reicht ist gut. Wenn nicht schließt man einen weiteren Vertrag über 6 Monate ab. Es darf dabei aber keine zu große zeitliche Lücke zwischen den beiden Verträgen entstehen, weil sonst die ersten 6 Monate futsch sind.


Zitat (von Sandarita):
Natürlich war es unter aller Sau das er das getan hat,wir waren geschockt.
Hilft nix. Ist halt so, und man muss nun das beste aus der Situation machen. Gefordert ist da natürlich in erster Linie Euer Sohn. Die Möglichekiten ihn zu unterstützen sind, vom finanziellen Aspekt abgesehen, gering. Euer Sohn ist halt jetzt auf die Schnauze gefallen. Hinfallen ist aber keine Schande, sofern man wieder aufsteht. Liegenbleiben wäre eine Schande. Es wird also Zeit, dass der Sohnemann in die Puschen kommt und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt. Er ist alt genug, und die Eltern tragen nicht mehr die Verantwortung für ihn. Diese Zeiten sind vorbei / sollten vorbei sein.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@Demonio

Ich musste mich nach deinen Zeilen selbst belächeln.
Aber natürlich hast du da vollkommen recht was meinen Sohn betrifft.Manches will man auch gar nicht sehen.
Da ist es doch gut mal mit einem ausstehenden zu reden.
Klar er hätte das alles selber machen müssen und sich vorher informieren sollen was gefordert wird.

Das stimmt 2022 hatten wir mit ihm geredet und da hat er auch gesagt das kommt nicht wieder vor.Deswegen waren wir so entsetzt.

Im übrigen habe ich nochmal mit meinem Sohn gesprochen.Er hat nicht den Termin innerhalb 1 Monats bekommen.
Es war wohl so das er schon 3 Monate zuvor das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen hat.Mit der Aufforderung zur MPU .Dann ist eine Zeit vergangen eh er und das gesagt hat denn dazu hatte er ja kein Geld.
Und dann wurde das ganze nochmal verlängert mit MPU ,es gab eine neue Frist.
Eine Frage von der Führerscheinstelle war nicht rechtens.
Also somit war viel Zeit drin zumindesten für 3 Monate hätte er den Nachweis bringen können.

An einen Therapeuten oder Drogenstelle hätte ich jetzt so nicht gedacht.
Da das zweite Delikt viel schlimmer war denke ich das dies eine gut Idee ist.

Ich sag es mal ehrlich,beim 2 Delikt was damals nur 3 Wochen später passierte hatte er einen schlimmen Autounfall gehabt,mit 4 Verletzten Menschen.
Deswegen jetzt die Strafe mit dem Fahrverbot für 1Jahr.

Der Anwalt den wir teuer bezahlt haben ,hatte auch gesagt das der Abstinenznachweis vom vom Hausarzt reicht.
Das was du geschrieben hast mit den Verträgen bei einer Stelle zum nachweisen ,dazu muss er doch bestimmt an eine dafür geeignete Stelle?Ich nehme an zu der MPU Stelle?
Blut wird da wohl nicht gezogen?Bestimmt weil es bloß die Momentaufnahme ist?

Also lohnen sich solche Stellen wo versprochen wird das man das Gutachten schafft,nicht.Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@Demonio

Ich musste mich nach deinen Zeilen selbst belächeln.
Aber natürlich hast du da vollkommen recht was meinen Sohn betrifft.Manches will man auch gar nicht sehen.
Da ist es doch gut mal mit einem ausstehenden zu reden.
Klar er hätte das alles selber machen müssen und sich vorher informieren sollen was gefordert wird.

Das stimmt 2022 hatten wir mit ihm geredet und da hat er auch gesagt das kommt nicht wieder vor.Deswegen waren wir so entsetzt.

Im übrigen habe ich nochmal mit meinem Sohn gesprochen.Er hat nicht den Termin innerhalb 1 Monats bekommen.
Es war wohl so das er schon 3 Monate zuvor das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen hat.Mit der Aufforderung zur MPU .Dann ist eine Zeit vergangen eh er und das gesagt hat denn dazu hatte er ja kein Geld.
Und dann wurde das ganze nochmal verlängert mit MPU ,es gab eine neue Frist.
Eine Frage von der Führerscheinstelle war nicht rechtens.
Also somit war viel Zeit drin zumindesten für 3 Monate hätte er den Nachweis bringen können.

An einen Therapeuten oder Drogenstelle hätte ich jetzt so nicht gedacht.
Da das zweite Delikt viel schlimmer war denke ich das dies eine gut Idee ist.

Ich sag es mal ehrlich,beim 2 Delikt was damals nur 3 Wochen später passierte hatte er einen schlimmen Autounfall gehabt,mit 4 Verletzten Menschen.
Deswegen jetzt die Strafe mit dem Fahrverbot für 1Jahr.

Der Anwalt den wir teuer bezahlt haben ,hatte auch gesagt das der Abstinenznachweis vom vom Hausarzt reicht.
Das was du geschrieben hast mit den Verträgen bei einer Stelle zum nachweisen ,dazu muss er doch bestimmt an eine dafür geeignete Stelle?Ich nehme an zu der MPU Stelle?
Blut wird da wohl nicht gezogen?Bestimmt weil es bloß die Momentaufnahme ist?

Also lohnen sich solche Stellen wo versprochen wird das man das Gutachten schafft,nicht.Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Hallo Sandarita,

schön, dass Du Dich noch einmal gemeldet hast.


Zitat (von Sandarita):
Das stimmt 2022 hatten wir mit ihm geredet und da hat er auch gesagt das kommt nicht wieder vor.
Deswegen reicht so eine Aussage auch bei der MPU nicht aus. Wenn er dort sagt, "ja war blöd. Habe ich eingesehen und kommt nicht wieder vor" dann reicht das nicht zum Bestehen der MPU.


Zitat (von Sandarita):
Er hat nicht den Termin innerhalb 1 Monats bekommen.
Es war wohl so das er schon 3 Monate zuvor das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen hat.
OK, das kommt hin. Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass 2-3 Monate üblich seien. Dass die Frist nur einen Monat betragen sollte, konnte ich nicht glauben und war für mich unvorstellbar.


Zitat (von Sandarita):
Also somit war viel Zeit drin zumindesten für 3 Monate hätte er den Nachweis bringen können.
Das hätte aber auch nicht gereicht. Wenn Abstinenznachweise für 6 Monate gefordert werden, dann muss man auch 6 Monate nachweisen. 3 Monate reichen da nicht. Ausnahme wäre, wenn er die MPU mit kontrolliertem Kiffen bestehen wollte. Das ist aber auch alles andere als einfach und nicht immer möglich. Ob das für und bei Deinem Sohn in Frage kommen könnte vermag ich nicht zu beurteilen, weil ich weder ihn noch seine Problemtiefe kenne.


Zitat (von Sandarita):
Ich sag es mal ehrlich,beim 2 Delikt was damals nur 3 Wochen später passierte hatte er einen schlimmen Autounfall gehabt,mit 4 Verletzten Menschen.
Ein Unfall mit Verletzten kann jedem mal passieren. Für mich jetzt die spannende Frage, ob da auch THC im Spiel gewesen ist. 12 Monate Sperrfrist bei 4 verletzten Personen spricht jetzt aber nicht für einen besonders schweren Fall. Also weder für eine besonders rücksichtslose Fahrweise, noch für Drogen, noch für schwer(st)verletzte Personen. Wenn doch, wäre das ein recht mildes Urteil.


Zitat (von Sandarita):
Der Anwalt den wir teuer bezahlt haben ,hatte auch gesagt das der Abstinenznachweis vom vom Hausarzt reicht.
Sorry, aber der Anwalt hat keine Ahnung von der Thematik. Das muss er auch nicht, weil es nicht sein Job ist. Aber bevor er solchen Mist erzählt, sollte er lieber die Klappe halten. Nein, Abstinenznachweise vom Hausarzt reichen nicht. Diese müssen unter forensischen Bedingungen und durch ein akkreditiertes Labor erbracht werden.


Zitat (von Sandarita):
Das was du geschrieben hast mit den Verträgen bei einer Stelle zum nachweisen ,dazu muss er doch bestimmt an eine dafür geeignete Stelle?
Ja. Adressen kann man im Internet in Erfahrung bringen. Auch die Führerscheinstelle sollte geeignete Einrichtungen in der Umgebung benennen können.


Zitat (von Sandarita):
Ich nehme an zu der MPU Stelle?
Dort geht es auf jeden Fall auch. Nur sind die meistens etwas teurer, als unabhängige Einrichtungen. Dafür hat man aber auch die Gewähr, dass die Abstinenznachweise auf jeden Fall den Anforderungen entsprechen und anerkannt werden.


Zitat (von Sandarita):
Blut wird da wohl nicht gezogen?
Bei der MPU wird Blut und Urin entnommen. Die Abstinenznachweise vor der MPU sind entweder durch Urinscreenings oder durch Haaranalysen zu erbringen. Für ein Urinscreening bedarf es eines Vertrages. Dann wird man ohne vorherige Ankündigung kurzfristig zur Probennahme einberufen. Das heißt man bekommt einen Anruf oder eine SMS und muss daraufhin innerhalb von 24h zur Probenentnahme unter Sicht antanzen. Versäumt man einen Termin, oder ist eine Probe positiv, wird das Screening abgebrochen. Eine Haaranlyse ist bis zu 6 Monate rückwirkend möglich. Dafür muss das Haar lang genug und unbehandelt (nicht gefärbt oder getönt) sein.


Zitat (von Sandarita):
Also lohnen sich solche Stellen wo versprochen wird das man das Gutachten schafft,nicht.
Es mag auch weiße Schafe unter vielen schwarzen Schafen geben. Aber meistens sind solche Angebote unseriös. Niemand kann den Erfolg wirklich garantieren. Wenn z.B. jemand von der Droge nicht loskommt, oder es ihm einfach generell an Einsicht und dem Willen zur Mitarbeit fehlt, dann wird er, Garantie hin oder her, die MPU niemals bestehen. Die Garantie bedeutet ja auch nur, dass der Kunde 1x (viel zu viel) zahlt, und so lange die Beratung in Anspruch nehmen kann bis er, egal im wie vielten Versuch, die MPU besteht. Wenn der Delinquent oft genug durchgefallen ist, dann wird er schon merken, dass ihm das Garantieversprechen nichts bringt. Ein einklagbares Recht auf eine bestandene MPU hat man durch ein solches Garantieversprechen jedenfalls nicht.


Weiter oben hatte ich schon mal erwähnt, dsas die MPU-Stellen (z.B. bei TÜV, Dekra, PIMA usw.) kostenlose Infoveranstaltungen anbieten. Deinem Sohn würde ich empfehlen mehrere dieser Veranstaltungen zu besuchen. Dort kann er Informationen aufsaugen, und auch mal schauen, wo er glaubt am besten aufgehoben zu sein. Aber Achtung: Auch diese Einrichtungen versuchen im Rahmen dieser Veranstaltungen ihre hauseigenen Kurse und Abstinenzprogramme zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sandarita
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Demonio,

Ok also ist es wichtig das er sagen kann er war in der Drogenberatung oder ist zum Psychologen gegangen.

Warum würde das vom Hausarzt nicht ausreichen?

Doch leider ist der Unfall unter Drogen passiert.Das Urteil ist recht milde .Wir hätten mit viel mehr gerechnet.Allerdings bin ich unsicher ob bei dem Urteil schon die Klage von den verletzen mit inbegriffen ist.

Ich denke mal bei der Schwere wird wohl dein Tipp richtig sein.Also mit dem Psychologen .Wenn er zur MPU geht und sagt das er nichts gemacht hat weil er da alleine raus ist würde nichts bringen,verstehe ich das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

"Garantie" kann doch allenfalls bedeuten, dass man die Leistung anbietet, die es dem Teilnehmer ermöglicht, eine Prüfung zu bestehen. Das ist doch eigentlich logisch. Wenn mehr versprochen wird, dann spricht das nicht unbedingt für Seriosität. Außerdem - genau genommen könnte man ja bei Scheitern dann den Anbieter auf Schadensersatz für das von einem selbst zu vertreten Scheitern verklagen. Dass das so nicht sein kann, das sollte sich doch eigentlich jedem erschliessen.

Was sollte denn der Hausarzt hier bestätigen? Er ist kein Psychologe; er kann doch nur bestätigen, dass er eine Liste von Fachkräften weitergegeben hat. Weder, ob der Sohn die Behandlung durchgeführt hat, und wenn ja, mit welchem Erfolg. Warum will man in diesem Fall denn unbedingt die doch sehr sinnvolle Behandlung vom Fachmann vermeiden?

Wenn im Tenor des Urteils nichts über die zivile Abwicklung des Verfahrens steht (wie viel der Täter an die Opfer zu zahlen hat), dann muss sich der Sohn noch auf einiges an finanzieller Belastung (vorsichtig formuliert) gefasst machen. Die Krankenkassen werden sich an ihn wenden; Schmerzensgeldforderungen stehen im Raum, andere entstandene Schäden wie etwa Verdienstausfälle; also ein richtig fettes Paket. Und, diese Forderungen wird man auch nicht im Rahmen einer Insolvenz los, da der Ursprung eine strafbare Handlung ist.

Häufig fallen deshalb die strafrechtlichen Urteile in so Fällen relativ gnädig aus. Die Gerichte wissen, was da noch finanziell auf die Täter zukommt und da tritt dann der (finanzielle) Strafanspruch des Staates etwas zurück, um letztlich die Opfer nicht um ihre Ansprüche zu bringen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5940 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von Sandarita):
.Allerdings bin ich unsicher ob bei dem Urteil schon die Klage von den verletzen mit inbegriffen ist.


Natürlich nicht. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind nicht Teil des Strafverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Na ja, es gibt ja das Adhäsionsverfahren; dadurch können in gewissem Umfang auch zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren mit abgewickelt werden. Aber das ist hier nicht geschehen. Außerdem sind hier ja viel zu viele Geschädigte/Versicherungen u.s.w. involviert. Und, wie bei einer so geringen Geldstrafe außer dem Strafanspruch des Staates noch irgend etwas abgewickelt sein sollte, das ist mir schleierhaft. Mal überlegt, was der Einsatz eines einzigen Krankenwagens nur zum Transport kostet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, es gibt ja das Adhäsionsverfahren; dadurch können in gewissem Umfang auch zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren mit abgewickelt werden. Aber das ist hier nicht geschehen.



Warum sollte man das machen wenn es eine Versicherung gibt!


Zitat (von wirdwerden):
Und, diese Forderungen wird man auch nicht im Rahmen einer Insolvenz los, da der Ursprung eine strafbare Handlung ist.



Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist eine Einzelfallentscheidung und wird im Zweifel vor Gericht geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Auch die Versicherungen wenden sich an den Täter. Und eine Versicherung, bei der sich ein Krimineller gegen Schäden versichern kann, die er eben durch diese Taten angerichtet hat, die gibt es nach meiner Kenntnis nicht.

wirdwerden

-- Editiert von User am 24. März 2026 14:42

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch die Versicherungen wenden sich an den Täter.


Zum einen gibt es hier zivilrechtlich keinen Täter, sondern einen Schadensverursacher. Und zum anderen gibt es hier ja keine `Versicherungen`; es gibt `die` Kfz Haftpflichtversicherung die für die verursachten Schäden aufkommen muss. Diese kann dann nach dem VVG beim Schädiger begrenzt regressieren.

Man muss Hilfesuchenden nicht auch noch Angst machen!

-- Editiert von Moderator am 24. März 2026 16:59

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