Strafe als Halter bei Fahren ohne Führerschein

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb523770-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe als Halter bei Fahren ohne Führerschein

Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe mir bei der Firma bei der mein Verlobter angestellt ist ein Auto geliehen. Während dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. Durch einen kleinen Blechschaden beim Einparken kam heraus dass ihm sein Führerschein schon länger entzogen wurde. Auch davon hatte ich keine Kenntnis. Nun wurde zuerst die Firma von der Polizei angeschrieben. Welche Strafe droht mir als quasi Entleiher des Autos? Ich bin weder vorbestraft noch habe ich Punkte in Flensburg.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb523770-85):
Ich habe mir bei der Firma bei der mein Verlobter angestellt ist ein Auto geliehen.

Ist das eine Autovermietung?



Zitat (von fb523770-85):
Während dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren.

Und wie ist er an den Schlüssel gekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb523770-85):
Während dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. Durch einen kleinen Blechschaden beim Einparken kam heraus dass ihm sein Führerschein schon länger entzogen wurde.
Diese Liebe fußt auf Vertrauen, Ehrlichkeit und das man den anderen in- und auswendig kennt... Sehr schön :love:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie ist er an den Schlüssel gekommen?

worauf du hinaus willst ist m.E.n. ziemlich unerheblich. Es besteht keine Pflicht einen Zündschlüssel wegzusperren/zu verstecken/nicht aus der Tasche zu lassen. Es wird der TE nicht negativ anzulasten sein, wenn sie nicht offensichtlich davon ausgehen muss, dass der Verlobte sich unrechtmäßig Zugriff zum PKW verschafft.

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#4
 Von 
fb523770-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist keine Autovermietung. Schlüssel hab ich auf den Tisch gelegt, kann mir auch keiner erzählen dass jeder seine Autoschlüssel immer wegschließt oder versteckt. Ist ja völlig lebensfremd.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
worauf du hinaus willst ist m.E.n. ziemlich unerheblich.

Es ist ein recht großer Unterschied ob der Täter sich den Schlüssel einfach nimmt oder der Verantwortliche ihm den Schlüssel gibt.
In letzterem Fall ist der Verantwortliche durchaus in der Pflicht sich davon zu überzeugen das derjenige auch damit fahren darf.



Zitat (von fb523770-85):
kann mir auch keiner erzählen dass jeder seine Autoschlüssel immer wegschließt

In unserer Firma kommen alle Fahrzeugschlüssel in einen abschließbaren Stahlschrank ... und Fahreignungsnachweise müssen regelmäßig vorgelegt werden.

Und meine privaten Autoschlüssel hänge ich in einen speziellen Schrank, damit man den Schlüssel nicht auslesen kann - das ist nämlich die neueste Masche von Autodieben.



Zitat (von fb523770-85):
Schlüssel hab ich auf den Tisch gelegt,

Dann sollte keine strafrechtliche Haftung zu befürchten sein.
Je nach Vertragsinhalt mit dem Entleiher könnte es da aber Probleme geben - z.B. wenn eine sichere Verwahrung nötig gewesen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist ein recht großer Unterschied ob der Täter sich den Schlüssel einfach nimmt oder der Verantwortliche ihm den Schlüssel gibt.

Zitat (von fb523770-85):
Während dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren.

Der geneigte Leser wird feststellen, dass die TE also dem Verlobten den Schlüssel eben nicht gegeben hat. Zumindest nicht in Verbindung mit einem "Fahrauftrag". Den Schlüssel kann ich auch durchaus an Leute ohne Fahrerlaubnis geben:
"Hier Kleiner Timmy, hol dein Spielzeug ruhig aus dem Kofferraum"
"Hier Oma Erna, bitte halte den Schlüssel während unseres Urlaubs fest, falls irgendwas passiert (bspw. temporäre Parkverbote), und organisiere ein umparken".
In beiden Fällen hat der Schlüsselempfänger keinen Führerschein.

Zitat (von Harry van Sell):
In unserer Firma kommen alle Fahrzeugschlüssel in einen abschließbaren Stahlschrank ... und Fahreignungsnachweise müssen regelmäßig vorgelegt werden.

Merkwürdige Einstellung, wenn man meint dies auf den privaten Bereich übertragen zu wollen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und meine privaten Autoschlüssel hänge ich in einen speziellen Schrank, damit man den Schlüssel nicht auslesen kann - das ist nämlich die neueste Masche von Autodieben.

Nette Info. Leider völlig am Thema vorbei.

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach Vertragsinhalt mit dem Entleiher könnte es da aber Probleme geben - z.B. wenn eine sichere Verwahrung nötig gewesen wäre.

...wobei ich davon ausgehen würde, dass zumindest die finanziellen Probleme 1:1 an den Verlobten weitergerecht werden können... Aber irgendwie auch linke Tasche, rechte Tasche.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Der geneigte Leser wird feststellen, dass die TE also dem Verlobten den Schlüssel eben nicht gegeben hat.

Diese Schlussfolgerung ist schlicht Unfug, da man daraus zu 0,0 schließen kann, ob der Schlüssel übergeben oder geklaut wurde.



Zitat (von NaibaF123):
Den Schlüssel kann ich auch durchaus an Leute ohne Fahrerlaubnis geben

Korrekt. Können kann man ja bekanntlich vieles. Nur muss man dann unter Umständen halt auch haften...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt. Können kann man ja bekanntlich vieles. Nur muss man dann unter Umständen halt auch haften...

Klar. Unter Umständen fällt auch morgen ein Meteorit auf den Kopp...

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