Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe mir bei der Firma bei der mein Verlobter angestellt ist ein Auto geliehen. Während dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. Durch einen kleinen Blechschaden beim Einparken kam heraus dass ihm sein Führerschein
schon länger entzogen wurde. Auch davon hatte ich keine Kenntnis. Nun wurde zuerst die Firma von der Polizei angeschrieben. Welche Strafe droht mir als quasi Entleiher des Autos? Ich bin weder vorbestraft noch habe ich Punkte in Flensburg.
Strafe als Halter bei Fahren ohne Führerschein
26. August 2019
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Frage vom 26. August 2019 | 11:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe als Halter bei Fahren ohne Führerschein
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#1
Antwort vom 26. August 2019 | 12:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119535 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatIch habe mir bei der Firma bei der mein Verlobter angestellt ist ein Auto geliehen. :
Ist das eine Autovermietung?
ZitatWährend dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. :
Und wie ist er an den Schlüssel gekommen?
#2
Antwort vom 26. August 2019 | 13:22
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Diese Liebe fußt auf Vertrauen, Ehrlichkeit und das man den anderen in- und auswendig kennt... Sehr schönZitatWährend dieser Zeit hat :mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. Durch einen kleinen Blechschaden beim Einparken kam heraus dass ihm sein Führerschein schon länger entzogen wurde.
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#3
Antwort vom 26. August 2019 | 14:09
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatUnd wie ist er an den Schlüssel gekommen? :
worauf du hinaus willst ist m.E.n. ziemlich unerheblich. Es besteht keine Pflicht einen Zündschlüssel wegzusperren/zu verstecken/nicht aus der Tasche zu lassen. Es wird der TE nicht negativ anzulasten sein, wenn sie nicht offensichtlich davon ausgehen muss, dass der Verlobte sich unrechtmäßig Zugriff zum PKW verschafft.
#4
Antwort vom 26. August 2019 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist keine Autovermietung. Schlüssel hab ich auf den Tisch gelegt, kann mir auch keiner erzählen dass jeder seine Autoschlüssel immer wegschließt oder versteckt. Ist ja völlig lebensfremd.
#5
Antwort vom 26. August 2019 | 19:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119535 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatworauf du hinaus willst ist m.E.n. ziemlich unerheblich. :
Es ist ein recht großer Unterschied ob der Täter sich den Schlüssel einfach nimmt oder der Verantwortliche ihm den Schlüssel gibt.
In letzterem Fall ist der Verantwortliche durchaus in der Pflicht sich davon zu überzeugen das derjenige auch damit fahren darf.
Zitatkann mir auch keiner erzählen dass jeder seine Autoschlüssel immer wegschließt :
In unserer Firma kommen alle Fahrzeugschlüssel in einen abschließbaren Stahlschrank ... und Fahreignungsnachweise müssen regelmäßig vorgelegt werden.
Und meine privaten Autoschlüssel hänge ich in einen speziellen Schrank, damit man den Schlüssel nicht auslesen kann - das ist nämlich die neueste Masche von Autodieben.
ZitatSchlüssel hab ich auf den Tisch gelegt, :
Dann sollte keine strafrechtliche Haftung zu befürchten sein.
Je nach Vertragsinhalt mit dem Entleiher könnte es da aber Probleme geben - z.B. wenn eine sichere Verwahrung nötig gewesen wäre.
#6
Antwort vom 27. August 2019 | 10:31
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatEs ist ein recht großer Unterschied ob der Täter sich den Schlüssel einfach nimmt oder der Verantwortliche ihm den Schlüssel gibt. :
ZitatWährend dieser Zeit hat mein Verlobter ohne mein Wissen das Auto gefahren. :
Der geneigte Leser wird feststellen, dass die TE also dem Verlobten den Schlüssel eben nicht gegeben hat. Zumindest nicht in Verbindung mit einem "Fahrauftrag". Den Schlüssel kann ich auch durchaus an Leute ohne Fahrerlaubnis geben:
"Hier Kleiner Timmy, hol dein Spielzeug ruhig aus dem Kofferraum"
"Hier Oma Erna, bitte halte den Schlüssel während unseres Urlaubs fest, falls irgendwas passiert (bspw. temporäre Parkverbote), und organisiere ein umparken".
In beiden Fällen hat der Schlüsselempfänger keinen Führerschein.
ZitatIn unserer Firma kommen alle Fahrzeugschlüssel in einen abschließbaren Stahlschrank ... und Fahreignungsnachweise müssen regelmäßig vorgelegt werden. :
Merkwürdige Einstellung, wenn man meint dies auf den privaten Bereich übertragen zu wollen.
ZitatUnd meine privaten Autoschlüssel hänge ich in einen speziellen Schrank, damit man den Schlüssel nicht auslesen kann - das ist nämlich die neueste Masche von Autodieben. :
Nette Info. Leider völlig am Thema vorbei.
ZitatJe nach Vertragsinhalt mit dem Entleiher könnte es da aber Probleme geben - z.B. wenn eine sichere Verwahrung nötig gewesen wäre. :
...wobei ich davon ausgehen würde, dass zumindest die finanziellen Probleme 1:1 an den Verlobten weitergerecht werden können... Aber irgendwie auch linke Tasche, rechte Tasche.
#7
Antwort vom 27. August 2019 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119535 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatDer geneigte Leser wird feststellen, dass die TE also dem Verlobten den Schlüssel eben nicht gegeben hat. :
Diese Schlussfolgerung ist schlicht Unfug, da man daraus zu 0,0 schließen kann, ob der Schlüssel übergeben oder geklaut wurde.
ZitatDen Schlüssel kann ich auch durchaus an Leute ohne Fahrerlaubnis geben :
Korrekt. Können kann man ja bekanntlich vieles. Nur muss man dann unter Umständen halt auch haften...
#8
Antwort vom 27. August 2019 | 15:59
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatKorrekt. Können kann man ja bekanntlich vieles. Nur muss man dann unter Umständen halt auch haften... :
Klar. Unter Umständen fällt auch morgen ein Meteorit auf den Kopp...
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