Strafrecht Fahrerflucht

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elsa123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht Fahrerflucht

Hallo.
Man wirft mir Fahrerflucht vor, obwohl ich diese nicht begangen habe. Ich habe nichts von einem Auffahrunfall auf der Gegenfahrbahn bemerkt.
Ein andere Fahrer, machte mich darauf aufmerksam und ich fuhr umgehend das nächste Polizeipräsidium an.
Nun werde ich durch die ansässige Stadtverwaltung regelrecht gegängelt und erhalte von Zeit zu Zeit, immer wieder mal einen Strafzettel.
Ich hatte dies nach einem Gespräch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft insoweit geklärt, daß ein Beamter mein Fahrzeug umparken sollte. Leider, kann ich mir keinen Anwalt leisten, um diesen Intrigen ein Ende zu setzen.
Wer kann mir eventuell weiter helfen??
Gruß Mimmi

-- Editiert von Moderator am 09.06.2019 14:20

-- Thema wurde verschoben am 09.06.2019 14:20

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Für mich ergibt der Thread keinen Sinn.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Die Stadtverwaltung erfährt doch gar nichts von ihren Auffahrunfall, selbiger ist Angelegenheit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Und wenn sie von der Verkehrsüberwachung Strafzettel bekommen, werden die bedächtig sein.
Und warum sollte ein Beamter ihr Auto um parken? Das ist doch ihre Angelegenheit.

Intrigen sind da nicht erkennbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elsa123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo unbekannter Antworter.
Hier mal kurz eine Beschreibung.
Ich war unterwegs mit meinem Auto. Vor mir zwei Laster, die ich überholen wollte. Ich scherte aus uns sah plötzlich ein Sattelschlepper auf mich zukommen. Ich begab mich sofort wieder auf meine Fahrspur, ohne jemanden zu schädigen. Dabei kam es auf der Gegenfahrbahn, zu einem Auffahrunfall, ohne das ich davon etwas mitbekam. Erst durch einen hinter mir fahrenden Menschen, welcher mich darauf hin zum anhalten brachte, erfuhr ich was sich zugetragen hatte. Ich fuhr umgehend zur nächsten Polizeidienststelle, um eine Fahrerflucht auszuschließen.
Man hat mich diffamiert, als auch mehrfach beleidigt.
Die Aussage, welche ich machte und davon gehe ich mittlerweile aus, wurde nicht so wiedergegeben, wie von mir zitiert. Nach all dem, was danachronistisch passierte, muss ich davon ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elsa123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo loni12.
Du kennst das ganze Ausmaß des Vorfalls nicht. Das war noch lange nicht alles. Mir ist bekannt, daß ein Polizeibeamter mein Auto nicht um umparken darf. Das wiederum, hatte ich aber vorab mit der Staatsanwaltschaft geklärt, denn durch den Vorfall, war ich total aufgeregt und parkte im Halteverbot. Der Polizist sagte ich könne hier parken, macht er auch, wird nicht kontrolliert. Darauf, verließ ich mich, leider.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Elsa123mitglied):
Man hat mich diffamiert, als auch mehrfach beleidigt.
Evtl wäre ein Drogentest angesagt...? Irgendwie macht das Ganze jetzt nock weniger Sinn...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31915 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Elsa123mitglied):
und erhalte von Zeit zu Zeit, immer wieder mal einen Strafzettel.
Und aus welchem Grund? Das steht doch drauf.
Zitat (von Elsa123mitglied):
denn durch den Vorfall, war ich total aufgeregt und parkte im Halteverbot.
Immer wieder parkst du jetzt dort?
Vielleicht hast du den Polizisten damals nur falsch verstanden?
Könnte er gemeint haben, JETZT darfst du (ausnahmsweise) auch mal dort im Halteverbot parken? Wegen der Klärung?

Zitat (von Elsa123mitglied):
Ich fuhr umgehend zur nächsten Polizeidienststelle, um eine Fahrerflucht auszuschließen. Man hat mich diffamiert, als auch mehrfach beleidigt.
Die Polizei?

Aber ich verstehe nicht: Wenn du gar nicht bemerkt hast, dass auf der Gegenfahrbahn ein Unfall passierte, warum wolltest du dann zur Polizei? WER hat dir Fahrerflucht vorgeworfen? Derjenige, der dich zum Halten brachte?
Und: Wenn dir beim Überholen ein Sattelschlepper entgegenkam--- wo ist dann die Gegenfahrbahn, wo der Unfall passiert sein soll?

Ist denn die Sache mit dem Vorwurf Fahrerflucht inzwischen erledigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Elsa123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Anami.
Leider nein. Der Autofahrer welcher hinter mir war, meldete den Vorfall über Autotelefon der Polizei.
Wie gesagt, ich bekam nichts von einem Unfall mit. Nun ist mein Führerschein weg und ich wohne ca. 250 Kilometer entfernt.
Deshalb ist das ganze schwierig für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Elsa123mitglied):
Ich scherte aus uns sah plötzlich ein Sattelschlepper auf mich zukommen.

Man hätte vor dem ausscheren schauen müssen, ob die gesamte Überholstrecke frei ist.



Zitat (von Elsa123mitglied):
Ich begab mich sofort wieder auf meine Fahrspur, ohne jemanden zu schädigen.

Offenbar nicht, der Verkehr auf der Gegenfahrbahn musste wohl eine Vollbremsung vornehmen weil da einfach jemand auf die Fahrbahn gefahren ist obwohl die nicht frei war...



Zitat (von Anami):
Wenn dir beim Überholen ein Sattelschlepper entgegenkam--- wo ist dann die Gegenfahrbahn, wo der Unfall passiert sein soll?

Da fuhr doch der Sattelschlepper drauf ...



Zitat (von Elsa123mitglied):
Das wiederum, hatte ich aber vorab mit der Staatsanwaltschaft geklärt,

Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nicht um Haltverbote.
Aber dann ist das ja kein Thema, dann kann der Staatsanwalt mit dem das abgesprochen wurde das ja als Zeuge aussagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Da muss mehr vorgefallen sein, weil wg. einen Auffahrunfall wird der Führerschein nicht einbehalten.

Zitat:
Das wiederum, hatte ich aber vorab mit der Staatsanwaltschaft geklärt, denn durch den Vorfall, war ich total aufgeregt und parkte im Halteverbot.


Der Staatsanwalt ist eigentlich nicht bei der Polizei sondern im Gerichtsgebäude.

Und wie können sie wiederkehrende Strafzettel erhalten, wenn sie 250 km vom Unfallort entfernt wohnen?

Und ein Halteverbot ist dazu da um eingehalten zu werden.

Es gab vermutlich bereits eine Verhandlung, dabei wurde das Halteverbot missachtet und ein Urteil, mit dem Ergebnis Führerscheinentzug.

Inwiefern wurden sie diffamiert? Wenn sie bei der Polizei/Staatsanwaltschaft ihre Angaben so vorbrachten wir hier, mag es mehrere Rückfragen gegeben haben weil nicht ganz verständlich.

Ihr Auto war durch den Unfall sicher beschädigt?

Bei einem Auffahrunfall fährt man einen Auto doch hinten drauf, sie schreiben von der Gegenfahrbahn?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Bei einem Auffahrunfall fährt man einen Auto doch hinten drauf, sie schreiben von der Gegenfahrbahn?

Man hat ohne zu schauen ob sie frei ist zum überholen einfach auf die Gegenfahrbahn gewechselt.
Dort fuhr dann dummerweise ein Sattelschlepper - der musste wegen den "Geisterfahrer" eine Vollbremsung machen. Ergebnis: Auffahrunfall bei dem die TS der Auslöser war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3503 Beiträge, 557x hilfreich)

Danke Harry.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31915 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da fuhr doch der Sattelschlepper drauf ...
Zitat (von Harry van Sell):
Dort fuhr dann dummerweise ein Sattelschlepper - der musste wegen den "Geisterfahrer" eine Vollbremsung machen. Ergebnis: Auffahrunfall bei dem die TS der Auslöser war.
Ja, danke und nur so ergibt es Sinn. Aber das merkt man nicht? Man muss doch dran vorbei.


Und die Strafzettel?
Stückwerk, wie alle Postings der TE...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Und wenn ich das richtig verstanden, dann würde der TS wegen diesem Auffahrunfall der Führerschein entzogen, weil sie Unfallflucht begangen hat.

Dummerweise hatte sie vor dem Gang in die Polizeidienststelle ihr Auto im Halteverbot geparkt und konnte das nicht mehr wegfahren, weil ja der Führerschein entzogen wurde.

Dort steht das Auto nun seit Wochen (?) und bekommt regelmäßig Knöllchen.

Selbstverständlich muss die TS das Auto kurzfristig wegfahren. Wenn der Polizist gesagt hat, dass das Auto erst einmal dort stehen bleiben darf, dann meinte er damit Stunden, vielleicht 1-2 Tage, aber nicht Wochen.

So habe ich die Sachlage verstanden.

Zitat:
Wer kann mir eventuell weiter helfen?


Suche Dir schnellstmöglich jemanden, der das Auto dort wegfährt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Elsa123mitglied):
Der Autofahrer welcher hinter mir war, meldete den Vorfall über Autotelefon der Polizei.


Für die jüngeren Leser dieses Beitrages:

"Ein Autotelefon ist ein Telefon, das in einem Auto fest eingebaut ist.

Das Autotelefon stellt den Übergang vom leitungsgebundenen Festnetztelefon zum heutigen Mobiltelefon dar: Die Anbindung erfolgte bereits über eine Funkstrecke. Die Mobilität wurde jedoch durch die Größe (vergleichbar einem 20 Liter kleinen Koffer) und das Gewicht (über 20 kg) der Sende-Empfangseinrichtungen eingeschränkt; sie konnten nur in Verbindung mit einem Fahrzeug transportiert werden.

Die Nutzung von Autotelefonen war mit hohen Gerätekosten und Telefongebühren verbunden. Daher konnte die Nutzung im beruflichen oder gar privaten Rahmen auch ein Statussymbol sein.

Um wenigstens die Erreichbarkeit zu erhöhen, wurden in den 1980er-Jahren Funkmeldeempfänger angeboten: Ein Anruf auf dem Autotelefon aktivierte im Umkreis von 100 bis 200 Metern einen Piepser; der Nutzer musste zu seinem Fahrzeug zurückkehren, um den Anruf entgegenzunehmen."


(Quelle: www.wikipedia.de)

Sah das genannte Autotelefon möglicherweise wie das nachstehende verlinkte Telefon aus?

http://www.borsigplatz.de/images/tel109.jpg

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 09.06.2019 21:21

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Elsa123mitglied):
Ich begab mich sofort wieder auf meine Fahrspur, ohne jemanden zu schädigen.


Mööp: falsch. Offensichtlich hast du einen Unfall verursacht.

Zitat (von Elsa123mitglied):
Ich fuhr umgehend zur nächsten Polizeidienststelle, um eine Fahrerflucht auszuschließen.


Mööp: falsch. Selbst nachdem dich jemand auf den Unfall hingewiesen hat, bist du nicht zur Unfallstelle zurückgekehrt. Damit hast du offensichtlich Fahrerflucht begangen.

Zitat (von Elsa123mitglied):
denn durch den Vorfall, war ich total aufgeregt und parkte im Halteverbot. Der Polizist sagte ich könne hier parken, macht er auch, wird nicht kontrolliert.


Du hast also den Polizisten mitgeteilt, dass du bei der geringsten Aufregung nicht mehr in der Lage bist, die Verkehrsregeln zu befolgen. Keine gute Idee.

Zitat (von Elsa123mitglied):
Nun ist mein Führerschein weg


Zurecht, deiner Schilderung nach.

Zitat (von Elsa123mitglied):
ich wohne ca. 250 Kilometer entfernt.


Dein Problem. Du hättest das Auto ja ordentlich parken können. Also such dir jemanden, der das Auto umparkt.

Zitat (von Elsa123mitglied):
Wer kann mir eventuell weiter helfen??


Ein guter Psychiater vielleicht. Weil wie man da Intrigen oder ähnliches vermuten kann, erschließt sich mir nicht.
Du hast mehrere Fehler im Straßenverkehr begangen und bist nun (erstmal) deinen Führerschein los. Das ist eine relativ normale Konsequenz und keine Intrige.

Außerdem steht dein Auto im Halteverbot, dafür bekommt man Strafzettel.

Zitat (von Elsa123mitglied):
Man hat mich diffamiert, als auch mehrfach beleidigt.


In welcher Form? Ich vermute stark, dass das, was du als Beleidigung auslegst nur eine Schilderung des Sachverhaltes war......

0x Hilfreiche Antwort

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