Strafzettel- Falschparken auf eigenem Parkplatz

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)
Strafzettel- Falschparken auf eigenem Parkplatz

Hallo!

Habe folgendes Problem.
Ich war am Montag in meinem Kleingarten. (Pachtgrundstück in Kleingartenanlage)Mitten in Berlin.
Zu unserem Garten gehört ein PKW-Stellplatz vor der Kleingartenanlage auf einer Grünfläche, welche noch zur Anlage gehört. Diese ist auch beschildert als Privatgrundstück und als Parkplatz für unsere Parzelle.
Gleich nebenan haben Nachbars genauso ihren Stellplatz.

Nun habe ich am Montag dort geparkt und bekam tatsächlich ein Knöllchen vom Ordnungsamt.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte haben Nachbars schon 3 Knöllchen innerhalb kürzester Zeit.

Genau gegenüber unserer Kleingartenanlage ist eine Polizeidienststelle, denen seit Jahren bekannt ist, dass dies unsere Parkplätze sind. die schreiben keine Knöllchen.
Nun aber das Ordnungsamt.

Ich habe Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ich mich weigere die 15,-€ zu zahlen.

Nachbars haben schon 3x Mahnungen bekommen, trotz Wiederspruch.

Wie sollen wir uns verhalten?
Anwalt einschalten?

Vielen Dank für Eure Tipps.

beijing

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12 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird: Auf eine Klage ankommen lassen. Bei einer so eindeutigen Situation wird es wohl keine Verurteilung geben.

Im Falle eines Obsiegens vor Gericht hat die Staatskasse eventuelle Anwaltskosten von Dir zu tragen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Danke Dir für Deine Antwort.

Habe soeben erfahren, dass unsere Nachbarin ihren Anwalt bereits eingeschaltet hat. werde dann ggf. den gleichen Anwalt einschalten.

Habe nur Angst, dass ich jetzt bis es eine Entscheidung gibt jedes mal ein Knöllchen bekomme. Muss ich dann eigentlich jedes mal wieder einen Wiederspruch einlegen?

LG beijing

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Bei einer neuen Owi, wird ein neuer Verwaltungsakt begründet (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) - ergo das vorgefertige Schreiben gut abspeichern und immer nur neu ausdrucken... :dau:
DAS es mal vorkommt, dass auch auf Privatgrund ein 'Ticket' verteilt wird, kommt schon vor - aber das mit so einer Beharrlichkeit das immer wieder durchzuziehen - befremdet mich schon bissl....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@schrumpfgermane

Nicht alle Beamten sind solche fairen Gesprächspartner wie du.

Ich habe an unserem alten Wohnort innerhalb eines halben Jahres acht mal unberechtigt einen Strafzettel bekommen. Ich habe mehrfach versucht, mit dem Ordnungsamt darüber vernünftig zu reden. Keine Chance!

Die Angelegenheit ist jedesmal bis zum Staatsanwalt gegangen, der dann das Verfahren eingestellt hat. Spätestens ab dem dritten Strafzettel habe ich meine Widersprüche nur noch mit dem Hinweis auf die vorhergehenden Aktenzeichen versehen.

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Zumindest hat @Schrumpfgermane eine interessante Alternative aufgezeigt!
Nur fragenden Menschen kann geholfen werden - und warum sollte man es nicht einfach mal versuchen. Ein Telefonat mit dem Angebot des persönl. Vorsprechens.....regelmäßig sind die (wirklichen) Leiter (nicht die 'Hans-Würste', die sich unter dem Chef tummeln) an einer guten 'Presse' interessiert.....
Also 'Versuch macht kluch' - wir sind auf einen Bericht gespannt!!!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@gustl

Natürlich hat Schrumpfgermane eine vernünftige Alternative aufgezeigt. Das wollte ich ihm auch nicht absprechen. Das weiß er auch.:) Ich habe es ja damals auch zunächst auf diese Weise versucht.

Ich relativiere nur zwei Sätze:

Das sollte reichen.

Beides wird teuer.

Wie man an meinem Beispiel sieht, reichte es nicht und der Widerspruch wurde auch nicht teuer.


-- Editiert von normi am 21.09.2007 10:38:17

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#8
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Danke wieder mal für Eure zahlreichen Antworten.

Werde natürlich mal versuchen, bei denen pers. was zu erreichen.
Bericht folgt dann.

Ist nur merkwürdig, dass neulich in der örtlichen Presse erst stand, dass unser zuständiges Ordnungsamt nicht genug tut und nicht genug Geld einfährt.
Da kommen mir so einige Gedanken...

LG beijing

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#10
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also, bis jetzt ist noch nichts passiert.
Habe noch keine Mahnung und auch keine Antwort auf meinen Wiederspruch erhalten.
Abwarten.
Montag ist es 14 Tage her.

Bei unerer Nachbarin waren sie recht schnell mit der 1. Mahnung.

Halte Euch weiter auf dem Laufenden.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo mal wieder!

Möchte nur kurz berichten.
Ich habe (jetzt fast 3 Wochen nach Wiederspruch) immer noch keine Antwort. Aber auch noch keine Mahnung! Man staune!

Aber meine Nachbarin bekam gestern den Beschluss vom Amtsgericht, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Begründung? Keine angegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Die Anwaltskosten muss sie aber selbst übernehmen. Komische Sache!

So, also gehe ich davon aus, dass es sich somit erledigt hat.

Ich hoffe nur, die Damen und Herren vom Ordnungsamt wurden auch informiert und schreiben nicht weiter fleißig Knöllchen.


LG beijing

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