Hallo,
ich habe heute aus Italien ein verspätetes "Souvenier" aus meinem letzten Urlaub (August 2008) bekommen. In dem Urlaubsort (Arrezzo) in dem ich gewesen bin gibt so etwas ähnliches wie eine Umweltzone. Dort dürfen zu bestimmtn Zeiten (Rush Hour) nur Fahrzeuge einfahren die eine PLakette dafür besitzen. Da ich dies jedoch nicht wusste und die mich irgendwie dabei ertappt haben müssen bekam ich heuite ( ein halbes Jahr später) eine saftige Rechnung über 91 Euro. Ist es zulässig das Bußgeld einzutreiben und gibt es da eine Chance wieder rauszukommen?
LG David
Strafzettel aus Italien - Ist es zulässig das Bußgeld einzutreiben?
13. Februar 2009
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Frage vom 13. Februar 2009 | 20:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafzettel aus Italien - Ist es zulässig das Bußgeld einzutreiben?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2009 | 20:22
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
Es gibt kein Vosllstreckungsabkommen zwischen D und I. Das Bußgeld kann in Deutschland also nicht vollstreckt werden. Zahlt man es nicht sollte man sich aber, insbesondere mit diesem Auto bzw. Kennzeichen, bis zum Ablauf der Verjährung nicht mehr in Italien blicken lassen.
#2
Antwort vom 13. Februar 2009 | 20:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Also gar nicht erst auf den Brief reagieren oder auf die Tatsache hinweisen, dass das Bußgeld nicht eingetrieben werden darf. Wann verjährt so ein Fall.
LG David
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#3
Antwort vom 13. Februar 2009 | 21:22
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Klick mich.
Wann verjährt so ein Fall.
#4
Antwort vom 13. Februar 2009 | 21:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank!
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