Strafzettel in Italien - Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Italien und Deutschland?

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Solengo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Strafzettel in Italien - Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Italien und Deutschland?

Hallo,
habe heute einen Ordnungswidrigkeitsbescheid wegen angeblichen Falschparkens vor fast einem Jahr aus Italien bekommen. Hatte aber nie einen Zettel an der Scheibe. Naja. Bin mir außerdem keiner Schuld bewußt. 78 Euro wegen Behinderung des öffentlichen Verkehrs.
Muß ich das zahlen? Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Italien und Deutschland? Was ist, wenn ich diesen Strafzettel ignoriere?

Bitte gebt mir fachkundigen Rat. Danke.

Viel Grüße
Solengo

-----------------
" "

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Italien und Deutschland?
Nein, noch nicht.

quote:
Was ist, wenn ich diesen Strafzettel ignoriere?
Dann solltest Du vor Ablauf der Vollstreckungsverjährung Reisen nach Italien vermeiden.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.351 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen