Strafzettel in Italien - Welche Konsequenzen drohen bei der Wiedereinreise?

27. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
KKKacke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel in Italien - Welche Konsequenzen drohen bei der Wiedereinreise?

Hallo,

ich habe im September 2008 einen Strafzettel wg. "Parken in einer Bezahlungszone ohne Parkschein" über EUR xx,-- bekommen. Habe diesen nicht direkt bezahlt und jetzt, über neun Monate später eine "Strafverfügung" erhalten, deren Betrag mit "Postgebühren" und "verschiedenen Kosten" auf EUR xx,-- angewachsen ist. Weiterhin: "Falls binnen 60 Tage ist kein Einspruch erhoben worden oder kein Zahlung geleisten worden, wird diese Akte für die Zwangsbeitreibung gültig sein, so hoch wie die Hälfte des Höchste Betrags der Strafe plus Strafgebühren."

Ich weiß, dass die Strafverfügung in D nicht vollstreckt werden kann und dass die Vollstreckungsverjährungsfrist in I fünf Jahre, gültig ab Erhalt dieses Briefes, beträgt.

Was ich nicht weiß:
a) Welche Konsequenzen drohen bei der Wiedereinreise
---a1) mit dem selben PKW? (Halter bin ich)
---a2) mit einem anderen PKW?
---a3) per Flugzeug über ital. Flughafen?
---a4) bei allg. Personenkontrolle?
b) Wie hoch ist der "höchste Betrag der Strafe plus Strafgebühren"?
c) An anderer Stelle las ich den Tip, ich solle sagen ein Bekannter ist gefahren. Mit der Anmerkung: chin. Telefonbücher sind voll von Bekannten... Ist sowetwas sinnvoll? Wohl weniger...

Ich habe nicht einmal mutwillig ohne Parkschein geparkt, der Parkscheinautomat war -meiner Meinung nach - nicht ausreichend beschildert und in einem Dickicht aus Palmen und anderem Gewächs auch nicht auszumachen. Ich denke aber nicht, dass das jemanden interessiert.

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Zu A) Von der Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zur Inhaftierung ist alles möglich.

Zu B) Kein Ahnung. Dies wäre in einem italienischen Forum zu erfragen.

Zu C) Siehe Antwort zu B. In Deutschland kann nur der tatsächliche Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings können dem Halter bei Parkverstößen die Verwaltungsgebühren auferlegt werden wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann (Halterhaftung bei Verstößen im ruhenden Verkehr). Wie die Rechtslage in Italien ist entzieht sich meiner Kenntnis.

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#2
 Von 
KKKacke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Für die ausstehenden Fragen werde ich versuchen andere Quellen anzuzapfen.

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