Strafzettel unter 70 Euro Niederlande und jetzt Inkasso BRD

22. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel unter 70 Euro Niederlande und jetzt Inkasso BRD

Guten Tag, im august war in Holland. In dezember schreiben von Invoned bekommen 4 euro parkgebühren + 65,30 bearbeitungsgebühren. Da ich gelesen hab, dass unter 70 euro passiert nicht hab ich es ignoriert. Dann kamm 2 weitere Mahnungen wo betrag immer höhe war und jetzt schreiben von ETI experts GmbH mit 175 euro.

Steht vollgendes

"die niederländische behörden können sie bei ihre nächste Einreise in de NL belangen, wenn Sie zahlung nicht nachkommen. Soweit der Verstoß nicht verjährt (Verjährungsfrist 5 Jahren) ist, müssen Sie mit einer Vollstreckung des Bescheides nach NL Recht evtl direkt vor Ort rechnen. "

Meine fragen

1. ich habe gelesen, dass in NL gibt es keine Verjährung, also doch?
2. Wenn ich nicht bezahle, wass kann in DE passieren? Kann es bis Gericht in DE gehen und ich eine Aufforderung zu bezahlen in DE bekomme?
3. Was ist in schlimmsten Fall kann passieren in DE, da ich beabsichtige nicht noch mal nach NL zu fahren
4. da es jetzt quasi eine deutsche inkasso involviert ist - was heiss es?
5. warum eigentlich es ist soweit gegangen, obwohl es unter 70 euro?

Vielen Dank für jeder gedankenanstoß

Ich habe ähnliche Thema gefunden.. aber nicht wirklich schlau geworden, falls thema schon mal war - bitte verweisen sie mich darauf

https://www.123recht.de/forum/inkasso/Schreiben-vom-ETI-Koeln-__f552432.html

Grüße

-- Editiert von go609268-42 am 22.05.2022 12:42

-- Editiert von Moderator topic am 22.05.2022 14:00

-- Thema wurde verschoben am 22.05.2022 14:00

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76 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
5. warum eigentlich es ist soweit gegangen, obwohl es unter 70 euro?


Die Frage haben sie selber beantwortet:

Zitat:
4 euro parkgebühren + 65,30 bearbeitungsgebühren. Da ich gelesen hab, dass unter 70 euro passiert nicht hab ich es ignoriert. Dann kamm 2 weitere Mahnungen wo betrag immer höhe war und jetzt schreiben von ETI experts GmbH mit 175 euro.


Es steht nirgendwo dass unter 70 EUR nichts passiert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 22.05.2022 15:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
Da ich gelesen hab, dass unter 70 euro passiert nicht

Da hat man falsches gelesen.
Im übrigen sind die 70 EUR ja nun überschritten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es steht nirgendwo dass unter 70 EUR nichts passiert.


steht überall

https://www.google.com/search?q=holland+strafzettel+nicht+bezahlt+70+euro&rlz=1C1CHBD_deDE956DE966&oq=holland+strafzettel+nicht+bezahlt+70+&aqs=chrome.1.69i57j33i160l5.16415j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Und 175 euro es ist jetzt bereits mit mahnungen, am anfang war es 69,50

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#6
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-niederlande/


"Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Dieses gilt allerdings nicht für die kommunalen Parkforderungen, diese sind Steuerforderungen, die nicht von dem Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht, umfasst sind."


Das wäre dann interresant und hielfreich!! Muss ich mich hier genauer schlau machen. Verstehe ich es richtig, dass es ist genau mein Fall ist? Dass es in DE nicht vollgestreckt werden kann?

danke

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#7
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat man falsches gelesen.
Im übrigen sind die 70 EUR ja nun überschritten ...


nun mit mahnungen aber ursprunglich doch nicht oder ? 1ste brief war 69,50...

https://www.google.com/search?q=holland+strafzettel+nicht+bezahlt+70+euro&rlz=1C1CHBD_deDE956DE966&oq=holland+strafzettel+nicht+bezahlt+70+&aqs=chrome.1.69i57j33i160l5.16415j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

Da man deinem Link nicht nachkommt, habe ich mal etwas hier reinkopiert:

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?
Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, [b]wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.
[/b]
Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?
In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?
Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.


https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid-niederlande/#bussgeldbescheid_aus_den_niederlanden_reiselust_vs_strafzettelfrust

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden.


Handelt es sich denn überhaupt um ein Bußgeld?

Das hier
Zitat (von go609268-42):
4 euro parkgebühren + 65,30 bearbeitungsgebühren.

sieht nicht danach aus.

Zitat (von Daskalos):
Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?


Sollte es sich nicht um ein Bußgeld handeln, dann muss der Gläubiger sich zunächst einen deutschen Vollstreckungsbescheid beschaffen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Ob sich der Gläubiger diese Mühe macht ist eine andere Frage.

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#10
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Da man deinem Link nicht nachkommt, habe ich mal etwas hier reinkopiert:


Sorry.. ich habe in google einfach "Strafzettel Holland unter 70 Euro" angegeben, also ich habe in mehrere quellen gelesen, dass ab 70 euro wird es erst ernst

"Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?
Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden."

ist das nicht was ich meinter ursprunglich?

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#11
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Handelt es sich denn überhaupt um ein Bußgeld?


wie es sich herausgestellt hat - also nein! Es sind parkgebühren die ich nicht bezahlt habe ( da stand keine schield nichts also... war nicht offensichtlich)

Deswegen denke ich dass das hier wird zutreffend?

"Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Dieses gilt allerdings nicht für die kommunalen Parkforderungen, diese sind Steuerforderungen, die nicht von dem Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht, umfasst sind."

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-niederlande/

oder?

Also d.h. ich kann es ignorieren und höchstens was passieren kann wenn ich wieder nach NL fahren und komtrole kommt, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
höchstens was passieren kann wenn ich wieder nach NL fahren und komtrole kommt, richtig?

Nö, die können sich einen Titel in NL besorgen (haben sie eventuell schon) und den dann in DE durchsetzen.
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann Anwendung finden.
Alternativ wäre auch Europäisches Mahnverfahren mit dem Europäische Zahlungsbefehl, der gilt dann innerhalb der EU mit Ausnahme von Dänemark.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wie wäre es, wenn Sie etwas Anstandsgefühl zusammensuchen und dann einfach Ihre Schulden in den Niederlanden zahlen? Schlimm genug, dass Sie in einem fremden Land zu Gast sind und sich dort nicht an die Regeln halten.

Sie fragen immer wieder nach der Vollstreckung. Für mich sieht es hier aber nicht danach aus, alswäre die Vollstreckung das dringendste Problem. Es wird eine Parkforderung geltend gemacht. Vielleicht wird die auch einfach eingeklagt, ob in Deutschland oder in den Niederlanden? Das dann ergehende Urteil ist es, das dann möglicherweise vollstreckt werden wird. Jedenfalls wenn das Urteil in Deutschland ergehen sollte, dann haben wir doch sicherlich beide keinen Zweifel daran, dass es auch in Deutschland vollstreckbar ist. Vielleicht wird dann einfach Ihr Auto gepfändet? Dann sind unsere niederländischen Freunde auch vor weiteren von Ihnen begangenen Parkverstößen geschützt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die können sich einen Titel in NL besorgen (haben sie eventuell schon) und den dann in DE durchsetzen.
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann Anwendung finden.
Alternativ wäre auch Europäisches Mahnverfahren mit dem Europäische Zahlungsbefehl, der gilt dann innerhalb der EU mit Ausnahme von Dänemark.


Dazu hab ich das hier gefunden

Eine Vollstreckung kommunaler niederländischer Parksteuerforderungen im Rahmen des neuen EU-weiten Vollstreckungsverfahrens über die §§ 86 ff. IRG (vgl. Mitteilung für Vertragsanwälte Nr. 51/2010) ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Parksteuerforderungen sind – anders als die vom CJIB verhängten Geldsanktionen – mangels strafgerichtlicher Überprüfungsmöglichkeit nicht von den gem. § 87 Abs.2 IRG zu vollstreckenden Entscheidungen umfasst. Zudem ist ausschließlich das Bundesamt
für Justiz (BfJ) für die Vollstreckung nach Maßgabe der §§ 86 ff. IRG zuständig, nicht hingegen ein privates Inkassounternehmen.

Zwar ermöglicht grundsätzlich auch die sog. EU-Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2010/24/EU vom 16.3.2010, die hierzulande durch das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) vom 07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde) eine grenzüberschreitende Beitreibung von ausländischen Steuerforderungen in Deutschland. Eine Vollstreckung findet hierbei jedoch gemäß § 14 Abs. 1 EUBeitrG u. a. dann nicht statt, wenn die ausländische Steuerforderung weniger als 1.500 Euro
beträgt – ein Betrag, der bei niederländischen Parksteuern selbst unter Einbeziehung eventueller Mahngebühren der Inkassobüros regelmäßig nicht erreicht wird.

Was sagen Sie dazu?

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#15
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Es wird eine Parkforderung geltend gemacht. Vielleicht wird die auch einfach eingeklagt, ob in Deutschland oder in den Niederlanden?


Eine Vollstreckung kommunaler niederländischer Parksteuerforderungen im Rahmen des neuen EU-weiten Vollstreckungsverfahrens über die §§ 86 ff. IRG (vgl. Mitteilung für Vertragsanwälte Nr. 51/2010) ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Parksteuerforderungen sind – anders als die vom CJIB verhängten Geldsanktionen – mangels strafgerichtlicher Überprüfungsmöglichkeit nicht von den gem. § 87 Abs.2 IRG zu vollstreckenden Entscheidungen umfasst. Zudem ist ausschließlich das Bundesamt
für Justiz (BfJ) für die Vollstreckung nach Maßgabe der §§ 86 ff. IRG zuständig, nicht hingegen ein privates Inkassounternehmen.

Zwar ermöglicht grundsätzlich auch die sog. EU-Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2010/24/EU vom 16.3.2010, die hierzulande durch das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) vom 07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde) eine grenzüberschreitende Beitreibung von ausländischen Steuerforderungen in Deutschland. Eine Vollstreckung findet hierbei jedoch gemäß § 14 Abs. 1 EUBeitrG u. a. dann nicht statt, wenn die ausländische Steuerforderung weniger als 1.500 Euro
beträgt – ein Betrag, der bei niederländischen Parksteuern selbst unter Einbeziehung eventueller Mahngebühren der Inkassobüros regelmäßig nicht erreicht wird.

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#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Die Forderung ist doch wohl längst an die ETI experts GmbH verkauft worden. Übliches Prozedere bei den Niederländern. Damit gilt doch wohl deutsches Recht.

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#17
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Forderung ist doch wohl längst an die ETI experts GmbH verkauft worden. Übliches Prozedere bei den Niederländern. Damit gilt doch wohl deutsches Recht.


aber auf welche Grundlage wenn dies nicht in DE vollgestreckt werden kann? Mann kann doch nur die schulden verkaufen die man in DE vollstrecken kann.

"Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden." - hier ist klar, dass man Bußgeld schulden verkaufen kann, aber nicht Parkforderungen.

"Dieses gilt allerdings nicht für die kommunalen Parkforderungen, diese sind Steuerforderungen, die nicht von dem Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht, umfasst sind."


Muss ein Vollstreckung nicht nach Urteil erst statt finden? Und wie soll ein Urteil zu stande kommen, wenn kein Grund gibt es da Parkforderungen nicht vollstreckbar sind?

-- Editiert von go609268-42 am 23.05.2022 08:53

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#18
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
aber auf welche Grundlage wenn dies nicht in DE vollgestreckt werden kann?
Zahlungsklage vor dem zuständigen Gericht?

Zitat:
Mann kann doch nur die schulden verkaufen die man in DE vollstrecken kann.
Quelle dafür? Oder ist das reines Wunschdenken?

Wenn Sie mir die Windschutzscheibe zertrümmern, dann kann ich den bestehenden Schadenersatzanspruch gegen Sie auch nicht vollstrecken. Aber ich kann ihn abtreten. Und ich (oder der Zessionar) kann ihn einklagen. Am Ende bekomme ich (oder der Zessionar) dann ein gerichtliches Urteil. Dieses kann dann vollstreckt werden. Ebenfalls vollstreckt werden können dann die Verfahrenskosten, die den ursprünglichen Betrag ggf. um ein Vielfaches übersteigen.

Zitat:
Muss ein Vollstreckung nicht nach Urteil erst statt finden? Und wie soll ein Urteil zu stande kommen, wenn kein Grund gibt es da Parkforderungen nicht vollstreckbar sind?
Wenn Sie den Logikfehler in dieser Aussage nicht selbst finden, dann kann man Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Sie haben drei Möglichkeiten:
- bezahlen
- Anwalt einschalten
- abwarten

Es geht hier ganz einfach nicht um die Vollstreckung von Bußgeldern, befürchte ich. Sie sollten sich eher damit befassen, wann ausländische Forderungen einklagbar sind.

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#19
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
Mann kann doch nur die schulden verkaufen die man in DE vollstrecken kann.


Klar kann man das.

Im übrigen geht es ja auch nicht mehr um die ursprünglichen 7 EUR.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Sie sollten sich eher damit befassen, wann ausländische Forderungen einklagbar sind


wäre nicht das ein Antwort auf diese Frage?

"Eine Vollstreckung findet hierbei jedoch gemäß § 14 Abs. 1 EUBeitrG u. a. dann nicht statt, wenn die ausländische Steuerforderung weniger als 1.500 Euro
beträgt – ein Betrag, der bei niederländischen Parksteuern selbst unter Einbeziehung eventueller Mahngebühren der Inkassobüros regelmäßig nicht erreicht wird"

?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ich schreibe Ihnen, dass es meines Erachtens nicht um die Vollstreckung geht. Sie Antworten mit einem Zitat, das sich wiederum mit Vollstreckung befasst.

Bezahlen Sie jetzt endlich einfach Ihre Schulden. Oder freuen Sie sich auf die Konsequenzen, die mindestens in Form von anhaltender Ungewissheit bestehen. Viel Spaß.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ich schreibe Ihnen, dass es meines Erachtens nicht um die Vollstreckung geht.


um was geht es dann?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
wann ausländische Forderungen einklagbar sind


wie kann ich es rausfinden? in google komm ich nicht weiter, es gibt mir info was ich schon weiß, bzg vollstreckung

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
wie kann ich es rausfinden? in google komm ich nicht weiter, es gibt mir info was ich schon weiß, bzg vollstreckung


Das ist ein Laienforum und keine Rechtsberatung. Wenn Sie sich ihrer Sache so sicher sind, sollten Sie einen Anwalt beauftragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#25
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/strafzettel-bussgelder-ausland.html):

Knöllchen für Parksünder oder Mautpreller sind in vielen EU-Staaten keine klassischen Bußgelder, die von öffentlichen Stellen verhängt werden. Vielmehr handelt es sich um private Forderungen, z. B. von Straßenbetriebsgesellschaften.

Wer keinen Parkschein löst oder die Maut nicht bezahlt, muss folglich kein Bußgeld bezahlen, sondern eine Vertragsstrafe.

Achtung: Es ist nicht immer klar ersichtlich, wann es sich um ein Bußgeld und wann um eine private Forderung handelt.

Die Unterscheidung ist wichtig: Denn das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann nur echte Bußgelder vollstrecken. Nur diese dürfen mit Zwangsmitteln eingetrieben werden. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang vor das Amtsgericht, wie es bei einer privaten Forderung möglich wäre, sind in einem solchen Fall nicht zulässig.

Wegen unbezahlter Knöllchen sind viele europäische Kommunen dazu übergegangen, private Inkassounternehmen mit der Eintreibung ihrer Forderungen, sei es ein Bußgeld oder eine private Forderung, zu beauftragen. Und nicht selten ist die Inkassogebühr höher als die Forderung selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
um was geht es dann?


Derzeit kann die Forderung in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Wenn der Gläubiger jedoch die richtigen Maßnahmen einleitet, dann kann er den Betrag in Zukunft vollstrecken. Die Einleitung dieser richtigen Maßnahmen ist mit weiteren erheblichen Kosten verbunden.

Meine Glaskugel hat mir leider nicht verraten, ob der Gläubiger derartige Maßnahmen einleiten wird. Sobald man weiß, dass der Gläubiger die Maßnahmen eingeleitet hat ist es bereits zu spät, dann dann die weiteren Kosten bereits angefallen sind.

Dabei kann sich die niederländische Gemeinde A auch anders verhalten als die niederländische Gemeinde B. Eine pauschale Aussage ob oder was noch passieren wird ist daher nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wegen unbezahlter Knöllchen sind viele europäische Kommunen dazu übergegangen, private Inkassounternehmen mit der Eintreibung ihrer Forderungen, sei es ein Bußgeld oder eine private Forderung, zu beauftragen. Und nicht selten ist die Inkassogebühr höher als die Forderung selbst.


Ja, vielen Dank für Link. Der bestätigt auch was ich ober zitiert habe. Aber was heitss es genau?
Was passiert in schlimmsten fall? Wenn die Gemeinde es nicht vollstrecken darf und es ist private Forderungen - wie wird es weiter gehen?

Was ist der unterschied zwischen vollstrecken und einklagen? Kann der Inkasso bei gericht den Betrag einklagen?

Aus der Artikel ist trotzem nicht klar, was passiert weiter? Wenn ich die 175 von Inkasso ignoriere, was machen die dann? Was dürfen die?

-- Editiert von go609268-42 am 23.05.2022 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go609268-42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Gläubiger jedoch die richtigen Maßnahmen einleitet,


in diesem Fall Gläubiger ist Gemeinde oder ETI experts GmbH ?

Zitat (von hh):
Wenn der Gläubiger jedoch die richtigen Maßnahmen einleitet, dann kann er den Betrag in Zukunft vollstrecken.,


was heiss es? Man darf nicht in DE vollstrecken, aber WENN - dann? Wenn was ? welche sind richtige als Beispiel?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hh):
Derzeit kann die Forderung in Deutschland nicht vollstreckt werden.
So pauschal falsch. SIehe oben.

Zitat (von go609268-42):
Aus der Artikel ist trotzem nicht klar, was passiert weiter? Wenn ich die 175 von Inkasso ignoriere, was machen die dann? Was dürfen die?
Wenn es sich z.B. um eine Vertragsstrafe handelt und damit um eine tatsächliche private Forderung: Gerichtlicher Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von go609268-42):
Was ist der unterschied zwischen vollstrecken und einklagen?


Das Einklagen ist bei zivilrechtlichen Forderungen die Voraussetzung für die Vollstreckung.

Zitat (von go609268-42):
in diesem Fall Gläubiger ist Gemeinde oder ETI experts GmbH ?


Das wird aus dem Sachverhalt nicht ganz klar. Es ist aber denkbar, dass die Gemeinde ihrer Forderung an die ETI experts GmbH abgetreten hat und diese somit Gläubiger ist.

Zitat (von go609268-42):
was heiss es? Man darf nicht in DE vollstrecken, aber WENN - dann? Wenn was ? welche sind richtige als Beispiel?


Der Gläubiger muss zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erwirken oder alternativ klagen und ein Urteil erwirken. Mit dem Vollstreckungsbescheid oder dem Urteil kann er dann vollstrecken lassen.

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