Strafzettel wegen ""Parken auf Gehweg""

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Strafzettel wegen ""Parken auf Gehweg""

Hallo,
und zwar wollte ich euch einmal fragen ob ihr meinen Strafzettel für gerechtfertig haltet. Es geht um Parken auf dem Gehweg. 20€.
Siehe die 3 Bilder:
http://www.directupload.net/file/d/4775/vyp6act5_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/4775/awaguaq8_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/4775/ebxoy75y_jpg.htm
Allerdings parken ja dort alle Autos halb auf dem Gehweg ist ja auch so gewollt. Nun gut das Schild zum Parken hängt an der Laterne vor der Stelle wo ich geparkt habe. Aber wohl eher weil dort die Laterne ist weil auf der anderen Seite darf man ja auch noch bis zu dieser Höhe auf dem Gehweg parken. Fußgänger kommen da locker noch dran vorbei. Ist ja durch die Poller begrenzt und auch der Radweg ist nicht eingeschränkt. Soll ich dagegen angehen? Finde 20€ echt viel dafür das ich niemanden behindert habe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Behalte den Einspruch lieber für Dich und das aus mehreren Gründen.

Zitat (von Antares51):
Aber wohl eher weil dort die Laterne ist weil auf der anderen Seite darf man ja auch noch bis zu dieser Höhe auf dem Gehweg parken.


1. Parkst Du dort innerhalb der 5 Meter im Kreuzungsbereich -> verboten
2. Das (halbe)Parken auf dem Gehweg ist erst HINTER dem Schild erlaubt
3. Was auf der anderen Seite erlaubt/verboten ist ist irrelevant
4. Mit Behinderung wäre es teuerer, bis hin zum Abschleppen

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wie du hast Niemanden behindert? Du hast wohl eine ganze Menge Autofahrer behindert! Da wo du geparkt hast darf man nicht parken! Wie war das nochmal, wieviele Meter vom Kreuzungsbreich muss man freilassen????

Erst ab dem Schild ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

5. Das Knöllchen ist sehr sehr milde für dich ausgefallen, denn wer dort parkt der behindert andere.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Soll ich dagegen angehen?

Nö.

Denn bei der Argumentation könnte dann dem Amt Zweifel an der generellen Eignung zum führen von Kfz kommen. Dann lautet der nächte Beitrag hier wo möglich "Warum habe ich jetzt eine MPU am Hals?"




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

lol mpu. lächerlich. absolut niemand wurde dadurch behindert. schwachsinn. das geht an meine rechtsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich weiß nicht, was man sich davon verspricht. Eine Behinderung wurde doch gar nicht unterstellt:

Parken auf dem Gehweg unter eine Stunde ohne Behinderung kostet 20€
Parken auf dem Gehweg unter eine Stunde mit Behinderung kostet 30€
Parken auf dem Gehweg über eine Stunde ohne Behinderung kostet 30€
Parken auf dem Gehweg über eine Stunde mit Behinderung kostet 35€

Läge eine Behinderung vor, wäre es teurer gewesen. gerade weil keine Behinderung vorlag, sind es "nur" 20€.

Hätte es ein 30€-Knöllchen gegeben, hätte man es mit dem Argument "keine Behinderung" auf 20€ drücken können.
Aber wenn von vornherein nur 20€ verlangt wurden, dann ist man schon auf der untersten Stufe für's Gehwegparken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber dort parken doch alle autos halb auf dem gehweg?! Ist doch auch so vom schild vorgeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Mit dem Unterschied, dass Sie dort wo Sie parken garnicht parken dürfen. Ergo kann auch es auch kein Schild geben, dass Vorschreibt auf dem Bürgersteig zu parken.


-- Editiert von xmkxx am 08.07.2017 05:15

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber dort parken doch alle autos halb auf dem gehweg?
Erstens gibt es keine Gleichbehandlung im Unrecht (der Mörder kann auch keinen Freispruch verlangen mit dem Argument, dass da mal jemand anders nicht bestraft wurde).
Und zweitens sehe ich da keinen anderen, der unberechtigt(!) auf dem Gehweg steht.

Man könnte jetzt diskutieren, ob es nicht doch nur Parken im 5-Meter-Raum war (macht 10 Euro) - etwa weil auch die Straße davor Gehwegparken erlaubt (ist das so?).
Aber viel Erfolg würde ich mir da nicht erhoffen, der Vorwurf ist nun mal zutreffend und die Behörde wird da imho nichts ändern, sprich: du musst vor Gericht (mit eher geringen Erfolgsaussichten).

Zitat:
das geht an meine rechtsschutz.
Da möchte ich fast wetten, dass du dafür keine Deckungsfreigabe bekommst. Außerdem droht die Kündigung, solche Korinthen*****r will eigentlich keine Versicherung.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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