Strafzettel wegen Parken im Halteverbot trotz fehlendem Schild

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.07.2018 23:28:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel wegen Parken im Halteverbot trotz fehlendem Schild

Hallo,
Ich hoffe Sie können mir mit meiner Frage helfen. Folgendes ist passiert:

Ich wohne in einer Straße, in der auf der rechten Seite eine 2h Parkzone (ansonsten ist drüber ein Schild mit Parkverbot bzw. Eingeschränktes Halteverbot) ist.

Ein kleines Stück vorher ist nun links eine Baustelle, welche teils auf der Straße steht und deshalb für ein begrenztes Stück absolutes Halteverbot besteht. Als ich gestern dort parkte, war das 2. Schild (welches das absolute Halteverbot aufhebt) verschwunden, also dachte ich, dass man dort wieder parken könne. (Da sonst ja immer ein Schild vorhanden war). Ich war für 20min in der Wohnung und als ich wieder fahren wollte, bemerkte ich einen Strafzettel, weil ich angeblich im absoluten Halteverbot stand. (Ich stand genau vor dem Gewicht, also noch im Bereich des Halteverbots, wo allerdings nur noch Gewicht ohne Schild war).

Ich war verwundert, denn Nachbarn vor mir hatten keinen Strafzettel bekommen, obwohl jetzt der Fall eingetreten war, dass die komplette Straße im Halteverbot ist, da das einleitende Halteverbotsschild noch da stand. (Wie ich hinterher bemerkte)

Sprich: Das Ordnungsamt hat in dem Bereich Zettel verteilt, in dem absoluten Halteverbotsbereich gilt, allerdings missachtet, dass das abschließende Schild gefehlt hat und andere Fahrzeuge trotzdem dort parken durften. Ist das rechtens?

Heute war mein Vater beim Ordnungsamtchef, der meinte nur, dass ihnen bekannt war, dass das Schild dort fehlt (seit heute steht das 2. Schild auch wieder) aber man da wohl nichts machen kann, da ich nicht beweisen kann, dass die anderen keinen Strafzettel bekommen haben. Und hat das alles nur so abgetan, dass ja angeblich das feste eingeschränkte Halteverbot ja spätestens wieder alles aufhebt.

Er sagt also, dass ein festes eingeschränkte Verbot ein mobiles absolutes Halteverbot aufheben kann, was für mich total sinnlos ist. Wie ist das rechtlich gesehen? Denn ansonsten müsste die komplette Straße im absoluten Halteverbot sein und noch viele andere Autos falsch parken.

Ich hoffe ihr könnt mir bis hier folgen und meine Fragen beantworten :) Zur Not kann ich versuchen, eine Skizze hochzuladen, falls das geht.

Es sind zwar nur 15 Euro, aber ich empfinde es als Abzocke, wenn sie normal Zettel verteilen obwohl ein wichtiges Schild fehlt. Lohnt es sich einen Wiederspruch einzulegen?

Schonmal vielen vielen Dank für eure Antworten! :)

Anhang: Zeichen war 283

-- Editiert von antonio_scheff am 24.07.2018 21:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von antonio_scheff ):
Als ich gestern dort parkte, war das 2. Schild (welches das absolute Halteverbot aufhebt) verschwunden, also dachte ich, dass man dort wieder parken könne.

DIE Logik müsste man mir jetzt mal erklären ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Deiner Schilderung nach ist das Knöllchen gerechtfertigt.
Wie kommst du überhaupt zu dem Schluss, dass bei fehlendem Aufhebungsschild das gesamte Halteverbot entfällt? Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Pflicht gibt, die nähere Umgebung auf Schilder zu überprüfen...
Dass die anderen Fahrzeugführer kein Knöllchen bekommen haben, ist ebenfalls kein Argument.
Zahl die 15 Euro und gut ist.

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#3
 Von 
guest-12324.07.2018 23:28:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell Ich hatte noch erwähnen müssen, dass ich nicht an diesem Schild vorbei gefahren bin, da ich von der entgegenkommenden Richtung ran gefahren bin, gewendet habe und dann kein Aufhebungsschild gesehen habe. Dass ich die Umgebung genauer prüfen sollte, ist mir klar in dem Fall.

@fm89 Wie gesagt, dass ich die Umgebung anschauen sollte, ist mir bewusst, so dumm bin ich auch nicht. Bin einfach nur fälschlicherweise davon ausgegangen. Ich frage mich jetzt nur, ob es rechtens ist, dass andere keinen bekommen haben und wie weit in dem Falle das absolute Halteverbot gelten kann? Kann es durch ein eingeschränktes aufgehoben werden?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von antonio_scheff ):
da ich von der entgegenkommenden Richtung ran gefahren bin

Das Problem: Anwohner, ortskundig, Baustelle und absolutes Haltverbot bekannt.

Erfolgsaussichten: minimalst.



Zitat (von antonio_scheff ):
wie weit in dem Falle das absolute Halteverbot gelten kann?

Bis es durch irgend etwas aufgehoben wird - das kann dann auch ein eingeschränktes Haltverbot sein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich frage mich jetzt nur, ob es rechtens ist, dass andere keinen bekommen haben
Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.
Einzig wenn du abgeschleppt worden wärst (nur du) wäre das eventuell ein Ansatz.

Zitat:
und wie weit in dem Falle das absolute Halteverbot gelten kann?
Ohne Ende-Schild halt maximal bis zur nächsten Einmündung.

Zitat:
Kann es durch ein eingeschränktes aufgehoben werden?
Grundsätzlich ja.
Aber bei dir war es ja ein mobiles Schild, und das hebt dann die festinstallierten auf.

Zitat:
da ich von der entgegenkommenden Richtung ran gefahren bin
Das ist kein Argument, wenn man wendet muss man halt nach Schildern schauen.
Außerdem wusstest du doch (als Ortskundiger), dass dort aktuell mobile Schilder stehen - da musst du immer damit rechnen, dass die auch mal umgestellt werden (wenn du schon dort parkst darfst du dich 72h darauf verlassen, als Neuparker aber eben nicht).

Stefan

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