Strafzettel wegen Parken obwohl im Auto gewartet?

18. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
michigp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel wegen Parken obwohl im Auto gewartet?

Liebe Leute

nun ist mir folgendes auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof passiert. Und ich hätte gern Eure Einschätzungen.

Ich musste Jemanden abholen. Somit habe ich auf einem Parkplatz neben dem Bahnhof im Auto gewartet. Der Parkplatz ist nicht öffentlich, er gehört der Bahn. Mir ist auch bekannt, dass die Bahn sehr erpicht ist Falschparker zu bestrafen und die Sätze hoch. Ok, dachte ich mir, wenn ich im Auto sitze wird nichts passieren.

Und nun kam was ich fast befürchtete. Es kam eine Angestellte von Contipark, so heißt die Firma, die den dreckigen Job für die Bahn erledigt. Und prompt stellte sie mir eine Zahlung- Aufforderung aus. Knappe 36€ sind zu zahlen.
Mit der arroganten Frau ließ sich nicht reden. Scheinbar wurden die Angestellten dieser Firma auf Gnadenlosigkeit getrimmt.

Gerne möchte ich wissen ob solches Vorgehen ok ist? Für mich macht es einen Unterschied ob ich im Auto bin oder das Fahrzeug verlassen habe. Macht es überhaupt Sinn Einspruch einzulegen oder ist es vergebliche Mühe?

Vielen Dank für eure Antworten

Michael

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17 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von michigp):
Ok, dachte ich mir, wenn ich im Auto sitze wird nichts passieren.
Zitat (von § 12 Abs 2 StVO):
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.


Zitat (von michigp):
Gerne möchte ich wissen ob solches Vorgehen ok ist?
Sieht für mich anhand der dürftigen Fallbeschreibung okay aus..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von michigp):
Mit der arroganten Frau ließ sich nicht reden.

Warum war sie arrogant? Weil sie Deine Meinung nicht teilte?



Zitat (von michigp):
Gerne möchte ich wissen ob solches Vorgehen ok ist?

Zumindest juristisch gesehen ist das Vorgehen ok.



Zitat (von michigp):
Für mich macht es einen Unterschied ob ich im Auto bin oder das Fahrzeug verlassen habe. Macht es überhaupt Sinn Einspruch einzulegen oder ist es vergebliche Mühe?

Ob es einen Unterschied und Sinn macht, das erfährt man durch lesen der ausgehängten vertraglichen Vereinbarungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von AnwaltvomAnwalt):
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. Also zahlen.
Und das steht so in den, dem Vertrag zu Grunde liegenden, AGB?!
Hellseherische Fähigkeiten?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Und das steht so in den, dem Vertrag zu Grunde liegenden, AGB?!


Vermutlich nicht, aber braucht doch auch nicht.

So wie es aussieht ist es nämlich auch kein Strafzettel fürs "Falsch"-Parken, sondern eine Strafe für die unberechtigte Nutzung des Privatparkplatzes.
Da sind 36€ noch verdammt günstig.....

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vermutlich nicht, aber braucht doch auch nicht.

Nein, DAS muss da nicht stehen, jedoch irgendetwas, mit gleicher Auswirkung. Sonst wären auch die günstigen (da stimme ich sogar zu) 36,- zu viel. Ohne Grundlage keinen €.

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#7
 Von 
guest-12310.08.2021 11:26:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von AnwaltvomAnwalt):
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. Also zahlen.
Und das steht so in den, dem Vertrag zu Grunde liegenden, AGB?!
Hellseherische Fähigkeiten?


Ich hab es so in der Fahrschule gelernt :)

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#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Tytor):
ch hab es so in der Fahrschule gelernt
Und das hat ja auch so viel mit einem privaten Parkplatz zu tun ... nämlich nichts.

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#9
 Von 
guest-12310.08.2021 11:26:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Tytor):
ch hab es so in der Fahrschule gelernt
Und das hat ja auch so viel mit einem privaten Parkplatz zu tun ... nämlich nichts.


Also laut meinem Fahrlehrer von damals ist es total egal wo man steht, ob nun auf nem Privatparkplatz, Behindertenparkplatz usw. Bei uns vor dem Bürogebäude steht auch Privatparkplatz und da parken die Leute Freitags um zum gegenüberliegenden Markt zu gehen, die Ehepartner sitzen dann meist im Auto. Da wird auch immer gesagt : "Waaaas ? Aber ich steh doch nur hier, meine Frau kommt gleich wieder !" Joa, und aus dem gleich wird mal zwanzig Minuten und dann wundern sich die Leute wenn der Abschlepper kommt und sie die Anfahrtskosten zahlen müssen^^

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Tytor):
Also laut meinem Fahrlehrer von damals ist es total egal wo man steht, ob nun auf nem Privatparkplatz, Behindertenparkplatz usw. Bei uns vor dem Bürogebäude steht auch Privatparkplatz und da parken die Leute Freitags um zum gegenüberliegenden Markt zu gehen, die Ehepartner sitzen dann meist im Auto. Da wird auch immer gesagt : "Waaaas ? Aber ich steh doch nur hier, meine Frau kommt gleich wieder !" Joa, und aus dem gleich wird mal zwanzig Minuten und dann wundern sich die Leute wenn der Abschlepper kommt und sie die Anfahrtskosten zahlen müssen^^
Hat mit dem Sachverhalt des TE immer noch null zu tun.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Tytor):
Also laut meinem Fahrlehrer von damals ist es total egal wo man steht, ob nun auf nem Privatparkplatz, Behindertenparkplatz usw.
Dann sollte für den Fahrlehrer wohl gelten: "Schuster bleib bei deinen Leisten", oder er braucht gewisse Nachschulungen im Zivilrecht.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und prompt stellte sie mir eine Zahlung- Aufforderung aus.
Warum hast du dir nicht noch ein Ticket geholt? Wie lange man dafür Zeit hat steht nämlich meist nicht in den AGB ...

Zitat:
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Das gilt aber nicht auf Privatparkplätzen.

Zitat:
Ich hab es so in der Fahrschule gelernt
In der Fahrschule lernt man aber vor Allem das was in der StVO steht - hier geht es aber um das BGB.
Außerdem zeigt dein langer Text in #9 doch das Gegenteil (wenn es erlaubt wäre dürfte ja nicht abgeschleppt werden - wobei ich das sowieso kritisch sehe, wenn sich eine Person in dem Fahrzeug befindet, siehe §254 BGB).

Zitat:
Da sind 36€ noch verdammt günstig.....
Das sehen Gerichte aber etwas anders (etwa der BGH im Dezember 2019).

Zitat:
Warum war sie arrogant?
Weil das Eistellungsvoraussetzung bei Contipark ist. :)

Stefan

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum hast du dir nicht noch ein Ticket geholt?


Weil es keine Tickets für diesen Parkplatz gibt, er ist nicht öffentlich.

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#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von michigp):

Ich musste Jemanden abholen. Somit habe ich auf einem Parkplatz neben dem Bahnhof im Auto gewartet. Der Parkplatz ist nicht öffentlich, er gehört der Bahn. Mir ist auch bekannt, dass die Bahn sehr erpicht ist Falschparker zu bestrafen und die Sätze hoch. Ok, dachte ich mir, wenn ich im Auto sitze wird nichts passieren.

Wer ohne daß es verkehrsbedingt erforderlich ist länger als 3 Minuten hält, der parkt - es sei denn, er lässt ein- oder aussteigen oder be- oder entlädt.

Das Ein- oder Aussteigen lassen oder Be- oder Entladen darf länger als 3 Minuten dauern, es darf so lange dauern, wie es eben dauert.

Aber: es muß zügig und ohne vermeidbaren Verzögerungen erfolgen.

Es darf also auch 30 Minuten dauern, wenn die schwerbehinderte Tante Hermine nun mal so lange braucht, bis sie mitsamt ihren drei Rollstühlen und ihrem Gepäck eingeladen ist. Oder wenn die 88 Umzugskartons nun mal so lange brauchen, bis sie verladen sind.

Auf jemanden zu warten, der irgendwann kommt um einzusteigen, ist aber eine vermeidbare Verzögerung, insofern ist es nicht zulässig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Tytor):
ch hab es so in der Fahrschule gelernt
Und das hat ja auch so viel mit einem privaten Parkplatz zu tun ... nämlich nichts.

Auch auf einem privaten Parkplatz kann die StVO gelten. Sie gilt dort immer dann, wenn der Parkplatz für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, was hier unzweifelhaft der Fall ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wenn der Parkplatz für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, was hier unzweifelhaft der Fall ist.
Dachte ich ja auch. Aber auch #13 könnte korrekt sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Auch auf einem privaten Parkplatz kann die StVO gelten. Sie gilt dort immer dann, wenn der Parkplatz für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, was hier unzweifelhaft der Fall ist.
Was dann aber eben genau keine Grundlage für Vertragsstrafen aus AGB-Verstößen darstellt - außer es ist eben genau so in den AGB vorgesehen, dass die Regelungen der StVO in dem Kontext gelten sollen.

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