Strafzettel wegen verblichener grüner Plakette

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
C0dR
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Strafzettel wegen verblichener grüner Plakette

Hallo,

ich habe vor einer Weile im Abstand von einigen Wochen 2x einen Strafzettel wegen der grünen Plakette bekommen. "Das auf der Feinstaubplakette eingetragene Kennzeichen stimmte nicht mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs überein". Bei mir ist die Schrift auf der Plakette ausgeblichen und man erkennt sie gar nicht mehr. Jetzt habe ich bereits mehrmals gelesen dass man dafür eigentlich nicht belangt werden kann, weil man nicht dafür zuständig ist dass die Plakette noch lesbar bleibt.
Mein Problem ist, dass ich die Strafzettel zwischenzeitlich vergessen hatte und bereits bei einem eine Erinnerung bekommen habe. Kann ich dennoch die Strafzettel anfechten oder ist es bereits zu spät dafür? Zweimal 55€ zu zahlen sehe ich eigentlich nicht ein, dafür dass die Plakette einfach nur ausgeblichen ist, schließlich ist das Auto ja nicht plötzlich umweltschädlicher.

MfG
C0dR

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Jetzt habe ich bereits mehrmals gelesen dass man dafür eigentlich nicht belangt werden kann
Wo hast du das denn her?

Natürlich hast DU dafür zu soegen, dass die Plaketten gut sichtbar und vorallem das eingetragene Kennzeichen gut lesbarist, Die Strafzettel gab es zurecht...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
C0dR
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

"Die Plakette ist für mein Auto erworben und auf der dafür vorgesehe rechte Seite der Windscheibe angebracht . Da die Plakette nicht ablösbar ist um sie in einem anderen Auto anzubringen, ist mein Fortbewegungsmittel die jeweilige Schadsoffklasse erfüllt und noch aufgrund der Anhand der Fahrzeugpapiere ist ersichtlich, dass die Schadstoffklasse die grüne Plakette rechtfertigt.

Der Schrift ist zwar wegen den falschen Schriftsmittel, dessen Schrift nach einigen Monaten bei Sonnenlicht und Feuchtigkeit zunehmend verblasst und nicht richtig lesbar ist ( mit Mühe lesbar )aber hier muss schon die KFZ-Zulassungsstelle/TÜV die Verantwortung übernehmen, der Schrift mit nicht lichtechtem Stift (spezieller "Lumocolor-Stift") aufgetragen hat."

Oder stimmt das gar nicht? Kann ich nichts gegen den Strafzettel tun?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Oder stimmt das gar nicht?


Doch, das stimmt. Daraus ergibt sich ein Gewährleistungsanspruch gegen den Aussteller der Plakette mit der Folge, dass die ausgebende Stelle Dir kostenlos eine Ersatzplakette zur Verfügung stellen muss.

Da Du Dich darum nicht rechtzeitig gekümmert hast, sind die Strafzettel zu Recht gegen Dich verhängt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C0dR
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Oder stimmt das gar nicht?


Doch, das stimmt. Daraus ergibt sich ein Gewährleistungsanspruch gegen den Aussteller der Plakette mit der Folge, dass die ausgebende Stelle Dir kostenlos eine Ersatzplakette zur Verfügung stellen muss.

Da Du Dich darum nicht rechtzeitig gekümmert hast, sind die Strafzettel zu Recht gegen Dich verhängt worden.


Ok, das heißt Strafzettel muss ich zahlen, aber neue Plakette nicht? Hätt ich mich bloß früher drum gekümmert... :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wurde das Fahrzeug zwischen den Bußgeldern bewegt? Wenn nicht ist es ein Dauerdelikt, nur ein Bußgeld muss gezahlt werden.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
C0dR
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

wurde das Fahrzeug zwischen den Bußgeldern bewegt? Wenn nicht ist es ein Dauerdelikt, nur ein Bußgeld muss gezahlt werden.

Stefan


In diesem fall leider ja, allersdings hab ich auch noch ältere strafzettel wegen falschparken, hierbei wurde das auto nicht bewegt, habe 4x für hintereinander folgende Tage. Wie geh ich jetzt hierbei vor? Aufs amt und sagen das auto wurde zwischenzeitlich nicht bewegt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von C0dR):
Da die Plakette nicht ablösbar ist um sie in einem anderen Auto anzubringen


Wo ein Wille ist.... oder ist die im Glas?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie geh ich jetzt hierbei vor?
Das erste - oder falls es unterschiedlich hohe sind das höchste - Knöllchen bezahlen, und bei den anderen nur schreiben, dass der Verstoß bereits beglichen wurde (mit Angabe des anderen Aktenzeichens natürlich). Ansonsten aber kurz fassen, keine Romane und auch keine Tagebücher.

Zitat:
Aufs amt und sagen das auto wurde zwischenzeitlich nicht bewegt?
Am Besten nur schriftlich.
Wenn du persönlich hingehst verwickelt dich der Sachbearbeiter vielleicht in ein Gespräch und du verplapperst dich irgendwie.

Zitat:
Wo ein Wille ist.... oder ist die im Glas?
Hast du schon mal eine solche Plakette abgekratzt? Ich nicht, man hört aber, dass es nicht so einfach wäre. [ich erinnere mich dunkel an einen Thread zum Thema "Bußgeld wegen zwei Plaketten"]
Aber darum ob und wie die Plakette zu entfernen ist geht es auch gar nicht. Der TS wollte darauf hinaus, dass die Plakette einmal rechtmäßig für dieses Fahrzeug erteilt wurde, und sich der Motor wohl kaum verändern/verschlechtern kann (wer baut schon einen noch älteren Motor ein?). Insbesondere ist es egal, welches Kennzeichen auf der Plakette steht oder ob es noch lesbar ist.
Diese Ansicht hat zwar eine gewisse Logik, trotzdem hilft es nichts, die Vorschrift ist da eindeutig, Kennzeichen muss aktuell und lesbar sein.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


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