Strafzettel weil Parkschein nicht korrekt sichtbar....

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Strafzettel weil Parkschein nicht korrekt sichtbar....

Hallo,
habe letztens auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz (Parkscheinautomat) geparkt, Parkschein gezogen und bin innerhalb der Zeit zurückgekommen -> Strafzettel wegen fehlenden Parkschein.....

Gabe diesen zugegebenermaßen blöd ins Auto gelegt, normalerweise eine Etage höher, aber das Foto habe ich vom Beifahrerfenster aus geschossen und meiner Meinung nach hätte man den Parkschein sehen können.

Werde den vermutlich bezahlen müssen, wollte aber das mal hier zur Diskussion stellen...

https://s15.directupload.net/images/181206/27nocyhs.jpg

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Das Merkmal "gut sichtbar" ist wohl nicht erfüllt.

Ist aber ziemlich müßig darüber zu diskutieren. Denn bislang geht es ja wohl nur um ein gebührenfreies Verwarngeld. Sollte man widersprechen (oder ignorieren), fallen 28,50€ Verfahrenskosten an, auf denen man sitzen bleibt, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt.
Bei Knöllchen im unteren Bereich lohnt es sich (rein finanziell gesehen) nur dann sich zu wehren, wenn man quasi 100% Erfolgswahrscheinlichkeit hat.

Und 100% Erfolgswahrscheinlichkeit sehe ich hier nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
wenn der Widerspruch erfolglos bleibt.


Widerspruch hatte ich jetzt gar nicht vor, dachte daran, der zuständigen Stelle einfach mal nett zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern... Also einfach nur um "Milde" zu bitten, da ja der Parkschein gelöst wurde.

Ich finde es grenzwertig, siche war der Schein unglücklich gelegen, aber vom Beifahrerfenster aus gut einsehbar. (Meiner Meinung nach natürlcih).....

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Widerspruch hatte ich jetzt gar nicht vor, dachte daran, der zuständigen Stelle einfach mal nett zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern... Also einfach nur um "Milde" zu bitten, da ja der Parkschein gelöst wurde.
Schriftlich würde da nichts machen, wenn du Pech hast wird das direkt als Einspruch gewertet.

Wenn dann würde ich persönlich vorstellig werden, dann mit dem Foto und natürlich dem originalen Parkschein die Sache erklären. Es mag sein das man Milde walten lässt, und wenn nicht bleibt es bei der OWi.

Für mich sieht der Parkschein übrigens wie ein alter aus, ich hätte den wohl auch nicht genauer angeschaut.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

So,
hatte die Angelegenheit letzte Woche per Mail an die zuständige Stelle geschickt mit Erklärung und dem Foto, dazu um "Gnade" gebeten.

Heute kam die Antwort, dass das Verfahren eingestellt wurde..... :cheers:

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Heute kam die Antwort, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Glück gehabt

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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