Strafzettel zahlen oder nicht??

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cologne81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel zahlen oder nicht??

Hallo Leute,
habe folgendes Problem.
Angeblich wurde ich im Februar auf der A45 in einer Baustelle geblitzt. Daraufhin folgte der normale Briefverkehr. Da auf dem beigefügte Foto allerdings nichts zu erkennen ist, habe ich die Tat natürlich angestritten und den Brief wieder abgeschickt. Ein paar Wochen später bekam ich dann einen Anruf eines Polizeibeamten aus Köln. Dieser bezog sich auf ein Telefonat mit meines m Bruder (das KfZ-läuft auf ihn), in dem mein Bruder sagte das ich der Hauptnutzer des Wagens sei, nicht mehr und nicht weniger. Dazu meinte der Polizist nur, das würde ja schon als Beweis genügen aber ich könnte mir das Foto gerne nochmal auf der Wache ansehen. Ich habe während dem gazen Telefonat in keiner Weise auch nur irgendeine Tat zugegeben.
Jetzt habe ich heute ein neues Schreiben des Regierungspräsidiums Köln bekommen. Da steht nochmal genau das selbe drin wie im letzten, nur ohne Foto und mit der Geldstrafe.
Jetzt würde ich gern folgendes wissen. Ist es nicht so das die Polizei mir nachweisen muss das ich das Fahrzeug zu besagten Datum gefahren hab? Am Telefon kam ich mir schon ziemlich bedrängt vor und ich frage mich wieso die Polizei sowas nötig hat, wenn Sie angeblich genug Beweise hat. Mir kommt das so vor als wollten die mir nur zusetzen damit ich dann irgendwann einfach bezahl.
Muss ich das denn jetzt einfach bezahlen, auch wenn ich noch keinerlei festen Beweis dazu gesehen hab? Wenn ich auf dem Foto durch eine andre Belichtung z.b. deutlich zu sehen wäre, würd ich das ganze natürlich anstandslos bezahlen, aber so nich.

Hier nochmal der genaue Wortlaut des Vorwurfs:

Sehr geehrter Herr xxx,
Ihnen würd vorgeworfen, am xxx um xxx als Führer des PKW xxx folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 22km/h.

§ 41 Abs.2 § 49 STVO, § 24 STVG; 11.3.4BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät
Zeuge: Jung, Polizeibahnstation Butzbach

Deshalb wird gegen Sie gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße festgesetzt von : xxx

Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§105 und 107 OWiG , 464 (1) und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen...


Also Leute, was meint Ihr zu der ganzen Geschichte?

Ich fühl mich leicht veräppelt.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Nicht die Polizei muss nachweisen, wer gefahren ist, sondern der KFZ-Halter.
Evtl. kann auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

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#2
 Von 
Cologne81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja der KfZ-Halter ist wie gesagt mein Bruder. Und der ist überhaupt nicht in der Lage zu sagen ob ich gefahren bin oder nicht. Da ich 200km weit weg in Köln studiere.
Was sollte ich nun am besten tun? Komm ich da raus?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Antwort von sveny80 ist Unsinn.

Die Polizei muss nachweisen, das Du gefahren bist. Sie ist offensichtlich der Meinung, dass sie das kann.

Wenn Du der Auffassung bist, dass die Beweise der Polizei nicht ausreichen, dann musst Du Einspruch einlegen.

Dann kommt es wahrscheinlich zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Richter entscheidet, ob die Beweise gegen Dich ausreichen. Es kann sein, dass der Richter einen Gutachter zur Beurteilung des Fotos hinzuzieht.

Wenn das passiert und der Gutachter identifiziert Dich, dann wird es für Dich richtig teuer, weil Du dann die gesamten Verfahrenskosten tragen musst und das schließt die Kosten für den Gutachter ein.

Hast Du den eine Verkehrsrechtschutzversicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cologne81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.
Ja, ich hab eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Bringt mir das denn was? Auch wenn ich dann schuldig bin und quasi umsonst Kosten verursacht hab?

Weitere Meinungen sind gerne gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn Du unschuldig bist, verursachst Du ja keine Kosten.

Du solltest Deine Versicherung fragen, ob sie Dir eine Deckungszusage gibt. Eine Rechtschutzversicherung ist eigentlich für genau solche Fälle wie diesen da.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Die RSV übernimmt alle Kosten, auch wenn Sie am Ende verlieren. Dafür ist sie ja da! Ihnen bleibt höchstens die Selbstbeteiligung, aber bei den meisten Anwälten kann das verhandelt werden.

Gehen Sie zum Anwalt und lassen sie ihn das machen.

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#7
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Cologne81,

grundsaetzlich ist wohl richtig, dass die Versicherung die Verfahrenskosten deckt. Natuerlich nicht das Bussgeld, wenn Du vor Gericht verlierst :)

Was ich an der Ueberlegung nicht verstehe, doch entscheidend ist:
weisst Du selber, ob Du nun geblitzt wurdest, aber das erste geschickte Foto nur schlecht war ODER bist Du dir sicher, dass Du nicht gefahren bist.

Wenn Du naemlich wirklich nicht gefahren bist, ist die Sachlage klar: Widerspruch einlegen!

Im anderen Fall ist das Problem, dass die Fotokopie die Du erhalten hast, wesentlich schlechter ist, als das Orginal! Daher musst Du selbst entscheiden, ob Du - mit dem Bewusstsein eigentlich schuldig zu sein - den Gerichtstermin wahr nehmen willst und Dir den Aerger antunst. 'Lohnen' tut sich das vermutlich nur dann, wenn wirklich viel auf dem Spiel steht und es nicht nur darum geht, 3 Punkte und das Bussgeld zu verhindern ... bei 22 Km/H zu viel auf der Autobahn sehe ich den notwendigen Aufwand als nicht gerechtfertigt an, vor allem wenn man tatsaechlich weiss, gefahren zu sein.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
3 Punkte und das Bussgeld zu verhindern ... bei 22 Km/H
Also ein Punkt in Flensburg ist mir auch klar. Aber wo werden die anderen beiden Punkte gutgeschrieben? :D:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cologne81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,
danke für eure Meinungen. Hab mich entschieden die Sache zu bezahlen. Bin ja schließlich gefahren.
Hab mich wohl hinreissen lassen, da Kollegen öfter mal sagen: Ich hab´s nich zugegeben, und nie wieder von denen gehört."

Sowas ist eben verlockend. Aber Grundsätzlich steh ich zu meinem Blödsinn den ich verschulde. :-)

Also nochmal vielen Dank an euch.

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