Suche Anwalt für spanisches Verkehrsrecht

9. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)
Suche Anwalt für spanisches Verkehrsrecht

Hallo,

im Februar habe ich mit 3 Bekannten 2 Wochen Urlaub in Spanien gemacht und auf meinen Namen ein Auto (Fiat 500) gemietet. Jetzt bekomme ich per Einschreiben/Rückschein ein Schreiben aus Spanien, nur in Spanisch, indem ist ein Foto Autos von hinten und es wäre statt der erlaubten 100 kmh mit 112 kmh geblitzt worden.

Das Ganze würde mich innerhalb der ersten 20 Tage 50,00 € kosten - danch 100 €.

Es ist auf diesem Schreiben keinerle Bankverbindung angegeben wohin ich das Geld überweisen soll.

Jetzt suche ich einen Anwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt.

Was noch zu erwähnen wäre, ich bin das Auto nicht gefahren da es mir wegen Schwerbehinderung unmöglich ist ein Auto mit Schaltgetiebe zu fahren.




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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Jetzt suche ich einen Anwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt. Und Sie glauben, der ist billiger als 50 Euro? By the way lassen sich solche Anwälte leicht googeln - das dürfte der schnellere Weg sein, als zu warten, bis hier mal ein solcher Anwalt mitliest.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 09.06.2014 18:26

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#2
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo muemmel,

ich habe ja nichts dagegen die 50 euronen zu zahlen. Ich, der des spanischen nicht mächtig ist, weis leider nicht wie ich weiter vorgehen soll. Es ist keine Bankverbindung angegeben.

Dennoch - danke für die Antwort.

Gruß


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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Fragen Sie mal hier - die sind zwar eigentlich erst zuständig, wenn die Vollstreckung an D abgegeben wurde, aber vielleicht haben sie trotzdem eine Idee: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Vollstreckung/Fremdforderungen/EUGeldsanktionen/EUGeldsanktionen_node.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Wenn du in nächster Zeit nicht mehr nach Spanien möchtest, zahl nicht.

Vollstreckt wird das hier nicht, denn ein ganz wichtiges Kriterium haben die Spanier nicht eingehalten.
Der Bußgeldbescheid muss in der Heimatsprache des Betroffenen abgefasst sein, um hier vollstreckbar zu sein.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wenn du in nächster Zeit nicht mehr nach Spanien möchtest, zahl nicht. Na ja - die Vollstreckung verjährt nicht in "nächster Zeit", sondern nach 4 Jahren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke muemmel und spatenklopper,

das mit dem Bundesjustizamt ist mir doch sicherer und da ich mich heute gemeldet habe, muss ich auch nur 50,00 € zahlen.

Ich fühle mich einfach wohler dabei!


Gruß Martin

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