TRUNKENHEITSFAHRT!??

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Piroth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
TRUNKENHEITSFAHRT!??

Habe da ein kleines Problem.
Als ich vor einigen wochen den Pokerabend bei einem Freund verließ, wollte ich noch schnell eine cd aus dem autoradio holen und setzte mich dazu auf den fahrersitz meines autos und stellte die zündung an... in diesem moment kam eine polizeistreife und ließ mich blasen, blutprobe auf der wache abgeben und so weiter...ergebnis 1,16 prom.

Werde nun einer Trunkenheitsfahrt mit Vorsatz(!) bezichtigt obwohl ich das auto keinen zentimeter bewegt hab. Was kann mir blühen? Danke im Voraus!




7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Wenn Dir nicht nachgewiesen werden kann das Du doch gefahren bist passiert Dir nichts.

Was haben denn die Polizisten gesagt? Meinten sie sie hätten Dich fahren gesehen?

Haben sie überprüft ob der Motor warm ist?

Gibt es sonst einen Zeugen, der ausgesagt hat das Du gefahren bist?

Warum hast Du die Zündung eingeschaltet wenn Du doch nur eine CD aus dem Auto holen wolltest?

Warum hat Dich die Polizei überhaupt kontrolliert?

Wie lange hast Du Dich im Auto aufgehalten?

Welche Angaben hast Du der Polizei gegenüber gemacht?

Fragen über Fragen.

Im Falle einer Verurteilung:

Geldstrafe in Höhe von ca. 30 bis 40 TS wobei ein TS 1/30 Deines monatlichen verfügbaren Nettoeinkommens entspricht.

Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 10-12 Monate.

Eine neue Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Sperrfristende beantragt werden.

Sollte sich der Vorwurf einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt bestätigen zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht. Bei Fahrlässigkeit dagegen schon.

Nebenkosten: Blutentnahme ca. 150€, Entzug der Fahrerlaubnis ca. 60€, Neuerteilung ca. 180€.

Die Trunkenheitsfahrt bleibt 10 Jahre ab Neuerteilung verwertbar. Solltest Du innerhalb noch einmal mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen wanderst Du zur MPU.

edit: Wenn Du wirklich nicht gefahren bist solltest Du einen guten auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Wenn Du doch, und sei es nur einen Meter, gefahren bist siehe oben.

-- Editiert von Freudenfeuer am 07.05.2008 21:44:37

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#2
 Von 
Andreas Piroth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also... 1.Die Polizei behauptet sie hätten mich fahren gesehen was nicht den tatsachen entspricht, da die Polizei aus der Richtung aus der sie kamen mein Fahrzeug überhaupt nich sehen konnten,

2. Es wurde nicht überprüft ob der motor warm
ist,

3. Es gibt Zeugen die bestätigen das ich nicht gefahren bin, mein autoradio funktioniert nur bei eingeschalteter zündung (18 jahre alter seat),

4.Wurde kontrolliert weil meine Scheiben
beschlagen waren (schnee),

5.habe nichts zu protokoll gegeben.

lg

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Die Aussage der Polizisten wiegt schwer. Wenn sie sagen, dass sie Dich haben fahren sehen und der Richter diesen Aussagen Glauben schenkt sieht es schlecht für Dich aus. Ohne guten Anwalt kommst Du aus der Nummer dann nicht mehr raus.

Mit Anwalt könnte das auch schwierig sein. Ein Beratungsgespräch und Akteneinsichtnahme durch den Anwalt scheinen mir hier aber angebracht zu sein.

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#4
 Von 
Blackbird716
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Du wirst sowiso schlechte Karten haben.
Das was Freudenfeuer schrieb, stimmt nicht so ganz:
Wenn Dir nicht nachgewiesen werden kann das Du doch gefahren bist passiert Dir nichts.

Ein Freund von mir, hat auch ein paar Gläser getrunken, ist ins Auto gestiegen und hat den Schlüssel in die Zündung gesteckt und geschlafen. Die Polizei klopfte und weckte Ihn, eine Anzeige bekam er trotz schafen und Motor aus.

Schlüssel in der Zündung ist ein Verdacht, dass er jeden moment den Motor starten möchte und losfährt. Sitzt die Person im Auto (Fahrerseite) kein Schlüssel im Zündschloss, keine Anzeige. Ganz einfach LOOL :grins:

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Nö, ist nicht verboten betrunken bei eingeschalteter Zündung im Auto zu schlafen. Es muß eine Fahrt nachgewiesen werden.

Laß Dir die Geschichte Deines Freundes noch einmal genau erklären.

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#6
 Von 
Blackbird716
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe mein Freund gefragt und er sagte zu mir sprichwörtlich "Es besteht der Verdacht, das Auto in näheren Zeit in bewegung zu setzen". So sagte er mir von dem Polizeibeamten.

Kannst ja ausprob. über die Alkoholgrenze zu trinken und dich sehen zu lassen, mit einem Schlüssel in der Zündung.

Habe leider öfter Foren darüber gelesen.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Blödsinn. Unter diesen Umständen kann ein Polizist den Autoschlüssel und ggf. auch den Führerschein für 24h sicherstellen um eine Trunkenheitsfahrt abzuwenden. Das wars dann aber schon.

Poste doch mal einen Link auf einen solchen Beitrag in einem Forum.

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