Hallo,
es liegt ein Schreiben der Zulassungsbehörde vor, (dass sich auf einen überzogenen TÜV bezieht)in welchem innerhalb von 10 Tagen der TÜV Nachweis erbracht, oder bei der Polizei/Zulassungsstelle vorgefahren werden soll oder die Mängelbeseitungung durch eine Werkstatt bestätigt werden muss.
Darf die Polizei in dieser Situation, VOR Ablauf dieser 10 Tages Frist das Fahrzeug entstempeln, bzw. den Stempel abkratzen?
Vielen Dank im Voraus
muggel04
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TÜV Fristsetzung wann "abkratzen" möglich?
3. Januar 2012
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Frage vom 3. Januar 2012 | 20:15
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
TÜV Fristsetzung wann "abkratzen" möglich?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
quote:
Darf die Polizei in dieser Situation, VOR Ablauf dieser 10 Tages Frist das Fahrzeug entstempeln, bzw. den Stempel abkratzen?
Ja, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist, dann darf sie selbstverständlich die sofortige Stilllegung veranlassen.
Ein abgelaufener TÜV alleine, d.h. ohne dass Mängel vorliegen, führen dagegen auch nach Ablauf der 10 Tage nicht zu einer Zwangsstilllegung.
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#2
Antwort vom 5. Januar 2012 | 17:50
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 43x hilfreich)
@muggel04:
Ist denn der Tüv abgelaufen oder hat dein Fahrzeug einen Mangel? Oder beides?
@hh
Selbstverständlich kann ein Fahrzeug, bei dem der Tüv abgelaufen ist, zwangsstillgelegt werden.
Meistens ist es so, dass die Polizei bemerkt, dass der Tüv abgelaufen ist und gibt dem Halter 10 Tage Zeit, eine neue HU-Bescheinigung vorzulegen. Legt der Halter keine Bescheinigung vor, übergibt die Polizei die Sache der Zulassungsstelle, die dem Halter wiederum eine Frist von ca. 4-6 Wochen gibt, mit Hinweis auf die Zwangsstilllegung.
Reagiert der Halter nicht, erfolgt die Stilllegung.
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