TÜV abgelaufen, Mängelbericht da - Fahren?

18. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
quarktasche4711
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
TÜV abgelaufen, Mängelbericht da - Fahren?

Hallo allerseits, eine kleine Frage - vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Ein zugelassenes KFZ steht abgestellt auf einem Privatgrundstück, der TÜV ist seit letztem Jahr überfällig. Wenn ich jetzt damit fahren würde, ist die Lage ja erstmal klar - mehr als 8 Monate abgelaufener TÜV = Buße + 2 Punkte.

Was ist aber nun, wenn ich das KFZ jetzt (ohne erwischt zu werden) zum TÜV bringe, dort aber keine Plakette sondern einen Mängelbericht mit Frist zur Wiedervorführung bekomme - darf ich dann während der Wiedervorführungsfrist mit dem KFZ fahren?

Einerseits ist es dann ja immer noch 9 Monate drüber; andererseits aber habe ich es ja (wenn auch verspätet) dem TÜV vorgestellt und eine Frist bekommen...

Danke!

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Na Du bist gut.

Auch wenn Dein Fahrzeug auf Privatgelände steht muss die HU fristgerecht gemacht werden so lange das Fahrzeug zugelassen ist. Du musst damit nicht fahren um ein Knöllchen für den abgelaufenen TÜV zu bekommen. Das kann Dir auch dann passieren wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht.

Mit dem Prüfbericht ist nun festgestellt worden, dass der TÜV nicht nur abgelaufen ist, sondern dass Dein Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel aufweist. Sorry, aber da ist es naiv zu denken Du dürftest damit nun spazierenfahren.

Die Frist die Du nun bekommen hast bedeutet nur, dass Du innerhalb dieser Frist eine, im Vergleich zur kompletten HU, kostengünstigere Nachuntersuchung durchführen lassen kannst bei der nur die beanstandeten Dinge geprüft werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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#3
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich glaube sogar zu wissen,dass wenn ein KFZ länger als ein Jahr TÜV abgelaufen ist sogar zur Neuabnahme vorgeführt werden muß,und das ist noch ein bischen teurer als der fällige TÜV derzeit.
Bin mir allerdings nicht sicher,ob das noch aktuell ist,zumindest war es vor längerer Zeit mal so wie beschrieben.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Da verwechselst Du was. Die Vollabnahme war in der Vergangenheit erforderlich wenn das Fahrzeug für mehr als 1 Jahr stillgelegt war. Mit der HU hatte das aber nichts zu tun.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

was soll denn ?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quarktasche4711
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Dass die Karre auch geparkt einen TÜV benötigt war mir schon klar - nun hat es sich aber so ergeben wie es ist...

Meine Frage bezieht sich wirklich auf den Mängelbericht -
da gibt es ja verschiedene Abstufungen. Bei "geringfügige Mängel" kriegt man trotzdem die Plakette. Bei "verkehrsunsicher" wird das KFZ sofort aus dem Verkehr gezogen. Und dann gibt es noch die "erheblichen Mängel", wo es zwar keine Plakette gibt, aber gleichzeitig festgestellt wird, dass das KFZ nicht verkehrsunsicher ist. Bei einer normlen HU dürfte ich damit weiter herumfahren und hätte eine Frist, innerhalb derer ich einen Werkstatttermin machen, Ersatzteile besorgen, usw usw kann. Meine Frage war nur, ob das auch gilt, wenn die Plakette eben nicht einen, sondern 9 Monate drüber ist...

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo quarktasche4711,

quote:
Bei einer normlen HU dürfte ich damit weiter herumfahren und hätte eine Frist, innerhalb derer ich einen Werkstatttermin machen, Ersatzteile besorgen, usw usw kann. Meine Frage war nur, ob das auch gilt, wenn die Plakette eben nicht einen, sondern 9 Monate drüber ist...

Nein, siehe StVZO §29 Abs.7: "(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind..."

Von Vorteil könnte vielleicht sein, dass das Fahrzeug bei einer Kontrolle vermutlich nicht stillgelegt wird, da der Sachverständige dies auch nicht getan hat (also seiner Meinung nach ist es schon noch fahrtüchtig und sicher).

Von Nachteil ist aber, dass es sich um eine Plakette für das vergangene Jahr handelt; die Farbe fällt besonders schnell auf.

MfG Stefan

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#10
 Von 
quarktasche4711
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo reckoner,

danke - das klingt ziemlich eindeutig und nachvollziehbar!

MfG qt4711

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#11
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo zensurfeind,

du hast aber den falschen § genannt bzw. sogar das falsche Gesetz. :rock:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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