Hallo,
mir ist jmand in mein parkendes Auto gefahren. Schaden circa 1000 Euro an der Heckstoßstange. Er hinterließ mir nur einen Zettel und hat nicht die Polizei gerufen. Soweit ok, wir einigten uns darauf, dass ich einen Kostenvoranschlag reinhole und ob er dies so zahlt oder der Versicherung meldet. Nun hat der Herr einen Freund bei einem anderen Autohaus als mein Stammautohaus und die haben ihm natürlich 2/3 der Reperaturkosten angeboten wenn wir das Auto dort machen lassen. Da ich aber keine guten Erfahrungen mit dem Autohaus habe, will ich dies nicht.
Nun ist der Herr sauer und meint ich trage eine Teilschuld, da ich ******* stand. Foto anbei. Ich stand mit der Front im Halteverbot und die Ausfahrt vom Parkplatz war noch sehr breit, meistens stehen an dieser Stelle noch viel größere Wagen als mein kleiner i10.
Jetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus?
https://www.bilder-upload.eu/bild-7e4f27-1576067444.jpeg.html
Ausfahrt ist von dem Parkplatz wo die Autos so schräg stehen, also hinter meinem Wagen.
Danke für Antworten.
Teilschuld bei Parkschaden, wenn ich minimal im Halteverbot stand?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatTeilschuld bei Parkschaden :
Imho ist derjenige alleine Schuld, der gegen ein stehendes Hinderniss fährt..
die Schnauze ragt über die Sperrfläche, eine Autoseite steht auf dem Gehweg und der Bordstein scheint auch noch abgesenkt zu sein. Das ist ja die Dreifaltigkeit des Falschparkens und hat schon nichts mehr mit minimal zu tunZitatwenn ich minimal :
25% sind bei sowas nicht unüblich. Und bei dir wahrscheinlich voll zutreffend, weil du einfach dreifach ******* da stehst..ZitatJetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus? :
Zitat25% sind bei sowas nicht unüblich. Und bei dir wahrscheinlich voll zutreffend, weil du einfach dreifach ******* da stehst.. :
Nun gut. Sehe ich ein, dass ich wirklich beschissen stehe. Jedoch ist die Einfahrt dahinter noch so breit, dass man da problemlos raus kam. Muss selber oft aus dieser Einfahrt und es steht immer ein Auto da. Da hätte ich schon 20 mal nen Wagen küssen müssen, die auch noch größer als meiner sind.
Wenn ich die ganzen Urteile richtig lese, ist das falsch Parken doch unabhängig vom Unfall, solange der Unfallverursacher eigentlich genug Platz hätte oder lese ich das so falsch?
Die Beispiele zeigen 30 Prozent Mitschuld bei Dunkelheit und schwer einsehbaren Stellen usw.
Daher meine Frage, weil man beweisbar ohne Probleme aus dieser Ausfahrt raus kommen kann wie auch zig andere vor dem Unfallverursacher.
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ZitatImho ist derjenige alleine Schuld, der gegen ein stehendes Hinderniss fährt.. :
So ist es.
Da müsste der Andere schon gut argumentieren, denn bisher war er offenbar nur "zu doof zum fahren", was aber nicht reicht.
Aber es gibt noch die Anwendbarkeit der Betriebsgefahr und damit einhergehenden Haftung. Es kann durchaus sein, dass ein Abstellen des Fahrzeuges den Betrieb des Fahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG nicht unterbricht.
Nein, du stehst komplett im Parkverbot (abgesenkter Bordstein, Bordstein). Ein Haltverbot kann ich nirgendwo erkennen.ZitatIch stand mit der Front im Halteverbot :
Man müsste einen größeren Bereich sehen. Aus dem erkennbaren Bereich würde ich eine Teilschuld verneinen wollen, aber man kann auch nicht viel erkennen.ZitatJetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus? :
Das ist keine Sperrfläche. Mit solch einer Zickzack Linie (Grenzmarkierung) wird ein anderer Halt- oder Parkverbotsbereich verlängert oder verkürzt.Zitatdie Schnauze ragt über die Sperrfläche :
ZitatNun gut. Sehe ich ein, dass ich wirklich beschissen stehe :
Das sehe ich völlig anders. Ein Falschparken für sich löst keine Teilschuld aus. Jede Entscheidung eines Gerichtes ist hier eine Einzelfallentscheidung. Wenn dort eigentlich nur wegen des abgesenkten Bordsteins ein allgemeines Parkverbot besteht, dann sehe ich alleine durch das falsche Parken keine Teilschuld. Wenn allerdings durch die allgemeine Situation eine Verkehrsgefahr vervorgerufen wurde, dann schon. Anhand des Bildes kann man das aber überhaupt nicht beurteilen.Zitat25% sind bei sowas nicht unüblich. Und bei dir wahrscheinlich voll zutreffend, weil du einfach dreifach ******* da stehst.. :
Zitat:Nein, du stehst komplett im Parkverbot (abgesenkter Bordstein, Bordstein). Ein Haltverbot kann ich nirgendwo erkennen.ZitatIch stand mit der Front im Halteverbot :
Man müsste einen größeren Bereich sehen. Aus dem erkennbaren Bereich würde ich eine Teilschuld verneinen wollen, aber man kann auch nicht viel erkennen.ZitatJetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus? :
Das ist keine Sperrfläche. Mit solch einer Zickzack Linie (Grenzmarkierung) wird ein anderer Halt- oder Parkverbotsbereich verlängert oder verkürzt.Zitatdie Schnauze ragt über die Sperrfläche :
ZitatNun gut. Sehe ich ein, dass ich wirklich beschissen stehe :
Das sehe ich völlig anders. Ein Falschparken für sich löst keine Teilschuld aus. Jede Entscheidung eines Gerichtes ist hier eine Einzelfallentscheidung. Wenn dort eigentlich nur wegen des abgesenkten Bordsteins ein allgemeines Parkverbot besteht, dann sehe ich alleine durch das falsche Parken keine Teilschuld. Wenn allerdings durch die allgemeine Situation eine Verkehrsgefahr vervorgerufen wurde, dann schon. Anhand des Bildes kann man das aber überhaupt nicht beurteilen.Zitat25% sind bei sowas nicht unüblich. Und bei dir wahrscheinlich voll zutreffend, weil du einfach dreifach ******* da stehst.. :
Vielen Dank für die Einschätzung. Ja, es ist Parkverbot, hab ich falsch geschrieben. Wie gesagt, ne Strafe würde ich diesbezüglich hinnehmen.
Leider gibt es kein anderes Foto, da der Unfallverursacher auch nicht die Polizei gerufen hat und am Telefon auch sofort die Schuld einräumte und anstandslos bezahlen wollte. Daher sah ich keinen grund da weitere Dokumentationen zu betreiben. Die Situation ist aber sehr einfach nachstellbar.
Kann man schwer sehen, wie viel Platz da ist, das stimmt. Jedoch sind es tatsächlich über 4m, also keine enge Ausfahrt. Der Parkplatz selber ist sehr eng, durch die schräg stehenden Autos. Es wäre deutlich wahrscheinlicher gewesen den ersten schräg stehenden Wagen zu touchieren.
Letztlich will ich ja auch gar nicht verneinen, dass ich falsch stand. Im Endeffekt geht es mir nur darum, wie ich reagiere wenn die Versicherung muckt. Denn er Schaden beruht eher auf fehlender Fahrzeugkenntnis. Der Fahrer ist 20 Jahre jung und fuhr einen Twingo, also auch kein monströses Auto.
Hallo,
ich finde du machst es dir mit der Aussage, die Ausfahrt ist breit genug viel zu einfach. Da du nicht weisst, wie breit die Ausfahrt zum Zeitpunkt des Unfalls war, ist diese Aussage doch recht geagt. Oder kannst du sagen, dass zum Zeitpunkt des Unfalls nicht noch ein weiteres Fahrzeug selbige verkleinert hat? leute da standen die nicht angefahren werden sollten etc!?!?
Die schon erwähnte Betriebsgefahr halte ich auch für anwendungsfähig.
man sollte sich hier schon recht gut überlegen, ob man es hier auf einen Rechtsstreit deswegen ankommen lässt...
Was möchtest Du denn jetzt.
Aus den Antworten ist doch zu erkennen, dass es keine schwarz/weiß-Einschätzung gibt.
Und egal welche Meinung hier vorherschend vertreten wird, am Schluss - wenn es hart auf hart kommt - entscheidet ein Richter.
Und dann sollte man hoffen, dass der sich nicht bei der Hinfahrt zum Gericht über Falschparker ärgern musste.
Denn in einem solchen Fall gibt es Ermessensentscheidungen.
Über welche Schadenhöhe diskutieren wir?
ZitatDa ich aber keine guten Erfahrungen mit dem Autohaus habe, will ich dies nicht. :
Musst Du auch nicht, aber dann kommt der Gedanke an eine Schadenminderungspflicht auf.
Bitte alle jur. relevanten Aspekte bedenken.
Berry
ZitatMusst Du auch nicht, aber dann kommt der Gedanke an eine Schadenminderungspflicht auf. :
Inwiefern? Meine Werkstatt hat einen völlig normalen Preis aufgelistet. Wenn seine Kumpels das ohne "Arbeitsstundenbezahlung" machen, ist das nicht vergleichbar.
Es wäre auch sehr nett, wenn Sie darauf achten würden, das auf dem Gehweg auch Rollstuhl--und Kinderwagenfahrer (es gibt auch Zwillingswagen) vorbeikommen. Nicht, daß Sie dann aus Versehen mal ne freundliche Beule oder einen Kratzer auf der Beifahrerseite haben....
ZitatEs wäre auch sehr nett, wenn Sie darauf achten würden, das auf dem Gehweg auch Rollstuhl--und Kinderwagenfahrer (es gibt auch Zwillingswagen) vorbeikommen. Nicht, daß Sie dann aus Versehen mal ne freundliche Beule oder einen Kratzer auf der Beifahrerseite haben.... :
Ich habe doch schon gesagt, dass ich einsehe doof zu stehen. Jedoch war der Gehweg immer noch mit Kinderwagen passierbar. Des Weiteren ist ein falsch parkender Wagen kein Grund für vorsätzliche Beschädigung oder ein Abhauen.
ZitatWenn seine Kumpels das ohne "Arbeitsstundenbezahlung" machen, ist das nicht vergleichbar. :
Stimmt, aber das wurde vorher nicht erwähnt.
Richtig, es ist eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299 gem Anlage 2 zu § 41 StVO Nr. 73). Hier war ich mit dem Vokabular etwas ungenau. Der Rest ist für mich sinnbefreite Rabulistik und Wortklauberei, weil es im Bezug zum Topic das gleiche Verbot beinhaltet; nämlich das des Parken und Halten.ZitatDas ist keine Sperrfläche. :
Von einer Teilschuld habe ich doch nie gesprochen. Im Gegenteil - ich habe dem Unfalverursacher die alleinige Schuld attestiert (siehe #1) Die Quotelung ergab sich in meinen Recherchen meist aus der (erweiterten) Betriebsgefahr, selten wurde eine Mitschuld unterstellt. Die Quote ist zwar eine Einzelfallentscheidung - ja - aber 25% scheint trotzdem nicht unüblich zu sein. Den TE mit dieser Quotelung als Wurst-Case zu konfrontieren kann u.U. sinnvoll sein, bevor er später von einer Quotelung überrascht wird. Und wenn sie niedriger ausfällt oder gar weg fällt ist doch alles gut. Oder siehst du das anders?ZitatEin Falschparken für sich löst keine Teilschuld aus. :
Volle ZustimmungZitatich finde du machst es dir mit der Aussage, die Ausfahrt ist breit genug viel zu einfach. :
IrrelevantZitatist die Einfahrt dahinter noch so breit, dass man da problemlos raus kam. :
IrrelevantZitatMuss selber oft aus dieser Einfahrt und es steht immer ein Auto da. :
Ist auch nicht notwendig. Kleiner Schaden, keine Verletzten kein gar nichts. Was soll die Polizei da machen?Zitatda der Unfallverursacher auch nicht die Polizei gerufen hat :
Ich hätte mit dem Handy 2-3 Photos gemacht, um die Situation darzustellen.ZitatDaher sah ich keinen grund da weitere Dokumentationen zu betreiben :
ZitatIm Endeffekt geht es mir nur darum, wie ich reagiere wenn die Versicherung muckt. :
Würde mich auch interessieren.ZitatÜber welche Schadenhöhe diskutieren wir? :
so wie ich das sehe darfst du da nicht stehen. Deine Argumentation ist irrelevant.ZitatJedoch war der Gehweg immer noch mit Kinderwagen passierbar. :
Auf Umstände die man vorher nicht erwähnt hat kann man nicht eingehen. Später mit diesem zurückgehaltenen Fakten die eigene Argumentation zu unterstützen halte ich für fragwürdig.ZitatWenn seine Kumpels das ohne "Arbeitsstundenbezahlung" machen, ist das nicht vergleichbar. :
Darüber sind sich, so wie ich das sehe, auch alle einig.ZitatDes Weiteren ist ein falsch parkender Wagen kein Grund für vorsätzliche Beschädigung oder ein Abhauen. :
///
Imho solltest du aufhören dein Falschparken zu verharmlosen und darauf zu verweisen, dass es andere auch machen. Stell dich in Zukunft einfach nicht mehr dorthin.
Das habe ich in meiner Antwort nicht ausgearbeitet / übersehen:
Je nachdem wie die Antwort ausfällt sollte man sich zuerst überlegen was man möchte und dies mit einer Kosten- / Nutzenrechnung gegenüberstellen.ZitatIm Endeffekt geht es mir nur darum, wie ich reagiere wenn die Versicherung muckt. :
Doch natürlich wäre es notwendig gewesen die Polizei zu informieren. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Der Tatbestand der Unfallflucht ist hier erfüllt.ZitatZitat (von Stoßstange): :
da der Unfallverursacher auch nicht die Polizei gerufen hat
Ist auch nicht notwendig.
Das Mindeste wäre ein Tagebucheintrag. Mögicherweise verwarnt sie aber auch den Unfallfahrer und informiert den Geschädigten.ZitatWas soll die Polizei da machen? :
@Stoßstange: Du kannst den Unfall bei der gegenerischen Versicherung melden. Dann brauchst Du mit dem Unfallverursacher nicht mehr über eine Reparatur durch irgendwelche Kumpels diskutieren. Eine Mithhaftung Deinerseits ist hier nicht ansatzweise zu erkennen.
ZitatDoch natürlich wäre es notwendig gewesen die Polizei zu informieren. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Der Tatbestand der Unfallflucht ist hier erfüllt. :
Prinzipiell ja. Der TE hat den Zettel gefunden, sich mit dem Unfallverursacher in Verbindung gestzt und fand das Ganze okay. Wo genau siehst du da jetzt die Notwendigkeit?
ZitatEr hinterließ mir nur einen Zettel und hat nicht die Polizei gerufen. :Soweit ok,
Zitatmir ist jmand in mein parkendes Auto gefahren. :
Eigentum, geleast oder finanziert?
ZitatSchaden circa 1000 Euro an der Heckstoßstange. :
Je nachdem, kann es sinnvoll sein, ein Gutachten über den Schaden erstellen zu lassen.
ZitatEr hinterließ mir nur einen Zettel und hat nicht die Polizei gerufen. Soweit ok, :
Was heisst `soweit ok`?
Wir reden hier möglicherweise von einer Straftat. § 142 StGB und die entsprechende Rechtsprechung ist ziemlich eindeutig. Du könntest den Verursacher mal auf die Folgen einer Unfallflucht hinweisen. Von der strafrechtlichen Seite mal abgesehen, könnte seine Versicherung eventuell entsprechende Regressforderungen an ihn stellen.
Dann zahlt er nämlich wie anfangs angedacht den kompletten Schaden wirklich selbst und geht womöglich noch ein paar Monate zu Fuß.
ZitatNun hat der Herr einen Freund bei einem anderen Autohaus als mein Stammautohaus und die haben ihm natürlich 2/3 der Reperaturkosten angeboten wenn wir das Auto dort machen lassen. Da ich aber keine guten Erfahrungen mit dem Autohaus habe, will ich dies nicht. :
Das musst du auch nicht und das Ganze hat auch nichts mit einer Schadensminderungspflicht zu tun.
ZitatNun ist der Herr sauer und meint ich trage eine Teilschuld, da ich ******* stand. :
Das kann er ja gerne meinen. Muß dich aber erstmal nicht interessieren.
ZitatJetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus? :
Ich gehe mal davon aus, der Schaden beim Verursacher ist hinten rechts!? Dann sehe ich die Möglichkeit einer Teilschuld als sehr gering an.
Ich an deiner Stelle würde den Schaden mal einem Sachverständigen zeigen. Nach dem Verhalten des Verursachers, würde ich die Abwicklung einem Fachanwalt übergeben. Selbst bei einer Teilschuld sind die Kosten überschaubar und viele Anwälte verzichten bei geringer Teilschuld auf die Geltendmachung.
ZitatIm Endeffekt geht es mir nur darum, wie ich reagiere wenn die Versicherung muckt. :
Du selbst? Du alleine wirst da wenig ausrichten.
gruß charly
.
PS: Wenn du es alleine machen möchtest, würde ich mir zuerst von der VS die Haftung dem Grunde nach bestätigen lassen, bevor du den Schaden bezifferst.
Sollten sie dies nicht tun, spätestens dann ab zum Anwalt.
gruß charly
ZitatZitat (von Demonio): :
Doch natürlich wäre es notwendig gewesen die Polizei zu informieren. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Der Tatbestand der Unfallflucht ist hier erfüllt.
ZitatPrinzipiell ja. Der TE hat den Zettel gefunden, sich mit dem Unfallverursacher in Verbindung gestzt und fand das Ganze okay. Wo genau siehst du da jetzt die Notwendigkeit? :
Weil es das Gesetz so vorsieht?
Der TE hat vielleicht eine OWi begangen, der Verursacher aber eine Straftat.
Und der Verursacher möchte jetzt, da es ihm zu teuer ist, dem TE sein Fehlverhalten vorwerfen.
gruß charly
Zitat:Zitatmir ist jmand in mein parkendes Auto gefahren. :
Eigentum, geleast oder finanziert?
ZitatSchaden circa 1000 Euro an der Heckstoßstange. :
Je nachdem, kann es sinnvoll sein, ein Gutachten über den Schaden erstellen zu lassen.
ZitatEr hinterließ mir nur einen Zettel und hat nicht die Polizei gerufen. Soweit ok, :
Was heisst `soweit ok`?
Wir reden hier möglicherweise von einer Straftat. § 142 StGB und die entsprechende Rechtsprechung ist ziemlich eindeutig. Du könntest den Verursacher mal auf die Folgen einer Unfallflucht hinweisen. Von der strafrechtlichen Seite mal abgesehen, könnte seine Versicherung eventuell entsprechende Regressforderungen an ihn stellen.
Dann zahlt er nämlich wie anfangs angedacht den kompletten Schaden wirklich selbst und geht womöglich noch ein paar Monate zu Fuß.
ZitatNun hat der Herr einen Freund bei einem anderen Autohaus als mein Stammautohaus und die haben ihm natürlich 2/3 der Reperaturkosten angeboten wenn wir das Auto dort machen lassen. Da ich aber keine guten Erfahrungen mit dem Autohaus habe, will ich dies nicht. :
Das musst du auch nicht und das Ganze hat auch nichts mit einer Schadensminderungspflicht zu tun.
ZitatNun ist der Herr sauer und meint ich trage eine Teilschuld, da ich ******* stand. :
Das kann er ja gerne meinen. Muß dich aber erstmal nicht interessieren.
ZitatJetzt hab ich schon viel gelesen und man kann eine Teilschuld bekommen, muss es aber nicht. Wie sähen die Einschätzungen bei mir aus? :
Ich gehe mal davon aus, der Schaden beim Verursacher ist hinten rechts!? Dann sehe ich die Möglichkeit einer Teilschuld als sehr gering an.
Ich an deiner Stelle würde den Schaden mal einem Sachverständigen zeigen. Nach dem Verhalten des Verursachers, würde ich die Abwicklung einem Fachanwalt übergeben. Selbst bei einer Teilschuld sind die Kosten überschaubar und viele Anwälte verzichten bei geringer Teilschuld auf die Geltendmachung.
ZitatIm Endeffekt geht es mir nur darum, wie ich reagiere wenn die Versicherung muckt. :
Du selbst? Du alleine wirst da wenig ausrichten.
gruß charly
Vielen, vielen Dank für diese Antwort!
Endlich mal richtig gelesen und die Situation verstanden.
Ich würde selber ja gar nicht weiter gegen den Verursacher vorgehen wollen, wenn dieser kooperativ geblieben wäre. Von einer Anzeige wegen Fahrerflucht wollte ich eigentlich auch absehen. Ich bin ja kein Unmensch und hab selber nen Fehler gemacht.
Insofern die VS da jetzt rummosert, werde ich dann meine Rechtschutzvs mal fragen. Derzeit warte ich aber Jahrzehnte in der Warteschleife der VS, um mal die Fallnr. rauszubekommen.
Danke nochmal.
ZitatIch gehe mal davon aus, der Schaden beim Verursacher ist hinten rechts!? :
Da kommt leider ein anderer Punkt, der Verursacher hat mir bis heute nicht gesagt wie genau das passiert ist. Ich kann es mir nur aus den vorliegenden Schäden zusammenreimen. Das Versuche ich seit gestern über die VS rauszubekommen.
ZitatEigentum, geleast oder finanziert? :
Finanziert und grade 2 Jahre jung. Daher liegt es mir auch daran den Schaden beheben zu lassen.
ZitatDa kommt leider ein anderer Punkt, der Verursacher hat mir bis heute nicht gesagt wie genau das passiert ist. Ich kann es mir nur aus den vorliegenden Schäden zusammenreimen. Das Versuche ich seit gestern über die VS rauszubekommen. :
Da wirst du von der VS nicht viel erfahren. Teil der VS nur mit, das dein geparkter Wagen von ihrem Versicherungsnehmer beschädigt wurde, du die Schadensnummer möchtest und sie dir bitte die Haftung dem Grunde nach bestätigen sollen.
Das kann eine Zeit dauern, da sie natürlich auch die Geschichte ihres Versicherungsnehmers hören wollen und müssen.
Das Ganze per email - nicht telefonieren!!
Am anderen Ende der Leitung sitzen geschulte Sachbearbeiter.
ZitatIch würde selber ja gar nicht weiter gegen den Verursacher vorgehen wollen, wenn dieser kooperativ geblieben wäre. :
Wenn es bei der VS liegt, hat er nicht mehr viel zu sagen.
ZitatInsofern die VS da jetzt rummosert, werde ich dann meine Rechtschutzvs mal fragen. :
Deine Rechtschutz brauchst du zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Anwaltskosten sind vom Verursacher zu tragen. Dich könnte höchstens ein kleiner Teil bei einer Mithaftung treffen. Wie das viele Anwälte machen, hab ich dir oben schon aufgezeigt.
gruß charly
ZitatFinanziert und grade 2 Jahre jung. Daher liegt es mir auch daran den Schaden beheben zu lassen. :
Über wen finanziert? Den Schaden dort schon gemeldet?
Du solltest auf jeden Fall dringend über ein Gutachten nachdenken.
ZitatDerzeit warte ich aber Jahrzehnte in der Warteschleife der VS, um mal die Fallnr. rauszubekommen. :
Welche Versicherung?
gruß charly
ZitatÜber wen finanziert? Den Schaden dort schon gemeldet? :
Über Hyundai selber, der Wagen war auch immer in der gleichen Hyundai Werkstatt. Also es ist alle dort hinterlegt und die haben auch den Kostenvoranschlag gemacht, da noch Garantie auf dem Auto ist und man dadurch an Hyundai gebunden ist.
Wieso ein Gutachter? Das würde derzeit doch die Kosten unnötig in die Höhe treiben?
ZitatWelche Versicherung? :
Die VWG, habe aber jetzt endlich nach gestern 1h in der Warteschleife und heute nochmal endlich die Schadennummer.
Der Zettel hätte vom Winde verweht, vom Regen verwaschen, von Besoffenen entfernt werden können. Daher ist es laut Gesetz und Rechtsprechung notwendig, die Polizei zu informieren, wenn der Geschädigte innerhalb einer angemessenen Wartezeit nicht am Unfallort anzutreffen ist. Das ist eigentlich Basiswissen, das Dauerusern dieses Forums (idealerweise auch allen Verkehrsteilnehmern) bekannt sein sollte.ZitatWo genau siehst du da jetzt die Notwendigkeit? :
Hätte hätte FahrradschlauchZitatDer Zettel hätte vom Winde verweht, vom Regen verwaschen, von Besoffenen entfernt werden können. :
Das Basiswissen ist vorhanden - keine Sorge. Nur weil es mir total egal ist, heißt es nicht, dass ich es nicht verstanden habe. Aber dein wäre-hätte-könnte-Fall trifft doch nicht zu. Er hat den Zettel gefunden, Verursacher und Geschädigter haben sich gefunden - und der TE findet das okay so. Wenn der Geschädigte es okay findet (ich hätte es nicht okay gefunden und gehe da mit dir d'accord), gibt es für mich als Außenstehender keinen Grund eine Notwendigkeit zu attestieren. Das der Unfallverursacher hier eine Fahrerflucht begangen hat, steht dabei außer Frage.ZitatDaher ist es laut Gesetz und Rechtsprechung notwendig, die Polizei zu informieren, wenn der Geschädigte innerhalb einer angemessenen Wartezeit nicht am Unfallort anzutreffen ist. Das ist eigentlich Basiswissen, das Dauerusern dieses Forums (idealerweise auch allen Verkehrsteilnehmern) bekannt sein sollte. :
Hallo,
was hier noch gar nicht richtig besprochen wurde: Ist dort überhaupt Parkverbot? (ich meine die Fläche an sich, also dürfte dort beispielsweise ein Smart oder ein Motorrad stehen?)
Natürlich steht er auf der Zick-Zack-Line, aber das ist bei einer Berührung am Heck absolut nicht unfallursächlich (also egal). Weiterhin steht er auf dem Gehweg, aber das ist hier sogar besser (weil mehr Platz auf der Fahrlinie), ergo zwar verboten aber nicht mitverschuldend. Drittens könnte die Ausfahrt zugeparkt sein, das kann man auf dem Bild nicht genau erkennen ich tendiere aber dagegen.
Bleibt der abgesenkte Bordstein. Und da müsste man jetzt wissen, über welche Strecke das so ist (nur vor der Ausfahrt, oder darüber hinaus?).
Die Zick-Zack-Line deutet jedenfalls schon mal darauf hin, dass die Behörde meint man dürfte dort eigentlich parken (sonst bräuchte es die Linie ja nicht).
Und selbst wenn irgendwas wirklich behindernd war darf man trotzdem nicht dagegen fahren. In gewöhnlichen Fällen erzeugt auch ein Falschparken kein Mitverschulden, da muss schon noch mehr dazu kommen (etwa Dunkelheit, sehr unübersichtlich, oder ein offizielles Halteverbot genau es dem Grund das es dort ein Problem gibt - häufig sieht man so etwas in engen Kurven, insbesondere wenn häufiger lange LKW eine Straße befahren).
Ja, hätte, ist aber nicht passiert.Zitat:Der Zettel hätte vom Winde verweht, vom Regen verwaschen, von Besoffenen entfernt werden können.
Der Geschädigte wurde informiert (nachweislich), da sehe ich jetzt keine Fahrerflucht mehr, das Gesetz gibt das imho nicht her.
Stefan
ZitatHallo, :
was hier noch gar nicht richtig besprochen wurde: Ist dort überhaupt Parkverbot? (ich meine die Fläche an sich, also dürfte dort beispielsweise ein Smart oder ein Motorrad stehen?)
Natürlich steht er auf der Zick-Zack-Line, aber das ist bei einer Berührung am Heck absolut nicht unfallursächlich (also egal). Weiterhin steht er auf dem Gehweg, aber das ist hier sogar besser (weil mehr Platz auf der Fahrlinie), ergo zwar verboten aber nicht mitverschuldend. Drittens könnte die Ausfahrt zugeparkt sein, das kann man auf dem Bild nicht genau erkennen ich tendiere aber dagegen.
Bleibt der abgesenkte Bordstein. Und da müsste man jetzt wissen, über welche Strecke das so ist (nur vor der Ausfahrt, oder darüber hinaus?).
Die Zick-Zack-Line deutet jedenfalls schon mal darauf hin, dass die Behörde meint man dürfte dort eigentlich parken (sonst bräuchte es die Linie ja nicht).
So, hab nochmal nachgesehen. Parken auf dem Bordstein ist in dieser Straße beidseitig erlaubt. Des Weiteren sind Einfahrten nebeneinander teils komplett durch abgesenkte Bordsteine verbunden, trotz genügendem Platz dazwischen (und auch heute wurde dort überall geparkt). Da hatte man wohl einfach keine Lust dauernd hoch und runter zu gehen (das wäre auch sehr unangenehm für jeden mit Kinderwagen oder so etwas).
Du kapierst es halt nicht.ZitatAber dein wäre-hätte-könnte-Fall trifft doch nicht zu. :
Der TE muss es ja auch nicht anzeigen. Der Tatbestand ist aber erfüllt. Und weil der Tatbestand erfüllt ist, wäre es notwendig gewesen die Polizei zu informieren, um sich eben nicht der Unfallflucht schuldig zu machen. Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.Zitatder TE findet das okay so. :
Der spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.ZitatBleibt der abgesenkte Bordstein. :
Wenn die Markierung nicht da wäre, dann dürfte man (soweit auf dem Bild ersichtlich) in ihrem Bereich auch parken.ZitatDie Zick-Zack-Line deutet jedenfalls schon mal darauf hin, dass die Behörde meint man dürfte dort eigentlich parken :
Eben, genau das ist der springende Punkt.ZitatUnd selbst wenn irgendwas wirklich behindernd war darf man trotzdem nicht dagegen fahren. :
Richtig.ZitatIn gewöhnlichen Fällen erzeugt auch ein Falschparken kein Mitverschulden :
Der Tatbestand ist dennoch erfüllt.ZitatJa, hätte, ist aber nicht passiert. :
Als der Unfallverursacher die Unfallstelle verlassen hat, war der Geschädigte noch nicht informiert. Ob der Geschädigte den Zettel vorfinden würde war nicht gewährleistet. Ergo liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.ZitatDer Geschädigte wurde informiert (nachweislich), da sehe ich jetzt keine Fahrerflucht mehr :
Hier ist Dein Link.Zitatdas Gesetz gibt das imho nicht her. :
Zitat:ZitatEs wäre auch sehr nett, wenn Sie darauf achten würden, das auf dem Gehweg auch Rollstuhl--und Kinderwagenfahrer (es gibt auch Zwillingswagen) vorbeikommen. Nicht, daß Sie dann aus Versehen mal ne freundliche Beule oder einen Kratzer auf der Beifahrerseite haben.... :
Ich habe doch schon gesagt, dass ich einsehe doof zu stehen. Jedoch war der Gehweg immer noch mit Kinderwagen passierbar. Des Weiteren ist ein falsch parkender Wagen kein Grund für vorsätzliche Beschädigung oder ein Abhauen.
Hmpfz, da ist meine Bemerkung wohl falsch angekommen! Das sollte definitiv kein nochmal-in-die-Kerbe-hauen sein, sondern es war (nur?) von abgesenkten Bordsteinen und Sperrflächen die Rede - da wollte ich das nur mal in den Fokus rücken, weil das oft einfach vergessen/übersehen wird (vor allem die Zwillingswagen und auf dem Foto sah es halt eng aus). Natürlich ist das kein Grund, ein Auto zu beschädigen, klare Sache - aber Sie wissen ja, wie die Leute so sein können und es wäre ja leicht vermeidbar in diesem Fall.
Nichts für ungut! Viele Grüße!
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