Hallo zusammen,
hatte vor knapp 3 Monaten einen leichten Schaden an der vorderen rechten Fahrzeugecke, hat mir jemand die Vorfahrt genommen. Schuldfrage ist geklärt und liegt beim anderen. Gutachten von meinem Sachverständigen.
Jetzt drängt die Versicherung auf ein zweites Gutachten und behauptet, dass der eine Knick im Kotflügel bereits ein Vorschaden war. Dem ist natürlich nicht so, Fahrzeug hat keine Vorschäden. Aber ich kann es schlecht beweisen…Im Gutachten steht auch nur... "lt. Besitzer keine Vorschäden"
Ca. einem Monat nach dem Unfall ist die Lichtmaschine durch Verschleiß ausgefallen und musste repariert werden. Rechnung der Lichtmaschine vorhanden.
Zum Austauschen der Lima muss bei meinem Audi die ganze Frontstoßstange abgenommen werden, Scheinwerfer demontiert und der Stoßstangenträger mit Kühler ausgehängt werden, richtig viel Arbeit! Und der Zusammenbau ist mit einem eingedrückten Kotflügel und Stoßstange nicht möglich. Daher habe ich alles zurechtdrücken müssen damit die Stoßstange wieder montierbar ist. Damit habe ich natürlich den Unfallschaden verändert, man kann schon fast sagen Teilrepariert.
Wie reagiere ich nun am besten? Versicherung weis davon noch nichts. Unfall musste wegen eines Fahrzeugdefektes Teilrepariert werden, aber wie erkläre ich das nun der Versicherung ohne das die mich mit einem zweiten Gutachter über den Tisch zieht.
Dankeschön
Teilweise Reparatur notwendig obwohl der Schaden noch mal begutachtet werden soll
9. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2017 | 19:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweise Reparatur notwendig obwohl der Schaden noch mal begutachtet werden soll
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 09:13
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatWie reagiere ich nun am besten? :
Du solltest das Gespräch mit deinem Gutachter suchen und ihm den Sachverhalt darlegen.
Dieser könnte noch eine Stellungnahme abgegeben, das der Anstoß ursächlich für den Knick im Kotflügel ist.
Ein generelles Recht zur Nachbesichtigung durch die Versicherung gibt es nicht.
Was sein könnte, ist das die Versicherung den Schaden nicht reguliert und du klagen musst.
Dann sieht sich ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger den Schaden an.
ZitatDamit habe ich natürlich den Unfallschaden verändert, man kann schon fast sagen Teilrepariert. :
Ein neutraler Sachverständiger kann schon einschätzen was Sache ist.
Vorausgesetzt der Knick entstand auch durch den Unfall.
gruß charly
Und jetzt?
Schon
266.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten