Alle User die wie ich der Meinung sind, innerhalb geschlossener Ortschaften könnten übergeordnete Straßen (Bundes-, Kreis- und Landesstraßen) laut § 39 Abs. 1a
und § 45 Abs. 1c StVO
nicht in 30er-Zonen umgewandelt werden, möchte ich hier davor warnen, die Rechtmäßigkeit von Knöllchen mittels Blitzgeräten in dieser Zone anzuzweifeln und Widerspruch einzulegen!
Auch darf man sich nicht freudig die Hände reiben, wenn innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten keine Anhörung der Verkehrsbehörden eingeht!
Ich zitiere den gestern bei mir eingegangenen Gerichtsbeschluss:
„...Der Umstand, dass die Betroffene die Beschilderung für rechtswidrig hält, befreit sie nicht von der Pflicht, die Beschilderung zu beachten...“
“...Die Beachtung von Verkehrszeichen ist im Interesse der Rechtssicherheit dringend geboten. Dies gilt auch bei rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen. Daher kommt es auf die von der Betroffenen aufgeworfene Frage, ob es sich um eine rechtswidrige Beschilderung handelt oder nicht, vorliegend nicht an...“ “...Das Verfahren war auch nicht wegen eingetretener Verfolgungsverjährung einzustellen. Gegen die Betroffene wurde am ... eine Anhörung angeordnet. Nach § 33 Abs. 1 OWiG
unterbricht bereits die Anordnung der Anhörung die Unterbrechung. Auf die Frage, ob die Betroffene die Anhörung erhalten hat, kommt es daher vorliegend nicht an.“
„Die Betroffene muss sich damit eine fahrlässige Straßenverkehrsordnungswidrigkeit des fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindkeit gem. §§ 49 Abs. 3 Nr.4
, 41 Abs. 2 StVO
i.V.m. § 24 StVG
vorwerfen lassen.“
„Der Verkehrszentralregisterauszug der Betroffenen enthält keine Eintragung.“
Heißt im Klartext:
1.)Die Behörden dürfen anordnen wann, wie und warum es ihnen immer beliebt, ob es da Gesetze gibt oder nicht. Vor allem muss sich der poplige Bürger, der eigentlich den Staat ausmacht, daran halten. Egal ob er die Gesetze kennt oder nicht, egal ob er sich umsichtig verhält oder nicht.
2.)Ich verhalte mich fahrlässig, indem ich die Schilder nicht beachte und mich statt dessen auf die Verkehrssituation konzentriere.
3.)Wenn ein wichtiges Schreiben wie eine Anhörung bei ihm nicht ankommt hat er halt Pech gehabt. Die Behörden sparen sich ein Einschreiben mit Rückschein, weil sie sowieso Recht bekommen.
4.)“...Die Beachtung von Verkehrszeichen ist im Interesse der Rechtssicherheit dringend geboten.“ Hier steht „Rechtssicherheit“, nicht Verkehrssicherheit! Wo leben wir eigentlich??? An den Straßen (zumindest in diesem Dorf um das es hier geht) sieht man kaum Menschen, es gibt genügend Ampeln, Zebrastreifen, Schilder ohne Ende. Und eigene Verantwortung.
Ist es Sinn des Schilderwahnsinns, den Passanten- und Straßenverkehr außer Acht zu lassen (man ist noch immer nur Mensch, wie die Fußgänger), um sich mit Scheuklappen bewaffnet nur strikt an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten um bloß kein Knöllchen bezahlen zu müssen? Sind DAS die guten Autofahrer?
Ich habe deshalb das Risiko eines für mich negativen Urteils in Kauf genommen, da die Straße, um die es hier geht, ständig (!) per Blitzgerät überwacht wird. Das hat nichts mehr mit vermeintlicher Sicherheit der nicht vorhandenen Fußgänger zu tun, sondern mit dreister Abzocke der Behörden!
Realitätsfremd nenn ich unsere Gesetze!
Tempo 30-Zone auf Bundesstraßen
Ist alles nichts Neues und auch gut so.
Wenn die Beschilderung nicht korrekt ist kann man sich bei der zuständigen Behörde beschweren. Beachtet werden muss das Tempolimit aber dennoch.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ein wichtiges Schreiben wie eine Anhörung bei ihm nicht ankommt hat er halt Pech gehabt. Die Behörden sparen sich ein Einschreiben mit Rückschein, weil sie sowieso Recht bekommen. <hr size=1 noshade>Die Versendung per Einschreiben ist nicht erforderlich. Andernfalls müssten die Verfahrenskosten angepasst werden.
quote:<hr size=1 noshade>„Die Betroffene muss sich damit eine fahrlässige Straßenverkehrsordnungswidrigkeit des fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindkeit gem. §§ 49 Abs. 3 Nr.4 , 41 Abs. 2 StVO i.V.m. § 24 StVG vorwerfen lassen.“ <hr size=1 noshade>Stimmt. Das Urteil ist ein Skandal. Hier hätte es eigentlich zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung kommen müssen.
quote:<hr size=1 noshade>da die Straße, um die es hier geht, ständig (!) per Blitzgerät überwacht wird. <hr size=1 noshade>Gerade wenn einem die häufige Überwachung bekannt ist sollte man halt nicht zu schnell fahren um sich diesen Ärger und die Kosten zu sparen.
Stand da denn tatsächlich ein Schild Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1) oder wurde die Geschwindigkeit mit dem normalen Verkehrszeichen (Zeichen 274) auf 30 km/h begrenzt?
Letzteres wäre kein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften der StVO.
Ich halte das Urteil auch nicht für überraschend. Das entspricht der gängigen Rechtsprechung und es entspricht übrigens auch meinem Rechtsempfinden.
Dass es Städte und gemeinden gibt, die von Politiker regiert werden, die am liebsten flächendeckend Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften hätten, bestreite ich dabei gar nicht. In diesen Gemeinden wird das dann durch entsprechende Beschilderung eingeführt.
Es kann trotzdem nicht sein, dass jeder Autofahrer für sich entscheiden kann, welches Verkehrszeichen nun für ihn akzeptabel ist und welches nicht.
Wenn Du Dir tatsächlich zum Ziel gesetzt hast, die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung zu kippen, dann war der Weg über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls der falsche. Da muss man anders vorgehen und vor dem Verwaltungsgericht gegen die Straßenverkehrsbehörde klagen.
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...am besten ab in den Knast, weil die Verurteilte auf einsamer Straße vorsätzlich 11 km/h zu schnell fuhr...
Mein Beitrag gilt denjenigen, die sich gegen die Allmächtigen wehren wollen und wie ich nichts zu dem Thema im Web gefunden haben.
Wie bereits genannt müssen rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen beachtet werden. Dies ist aber "schon immer" so gewesen.
Lediglich nichtige Verkehrszeichen müssten theoretisch nicht beachtet werden.
>...am besten ab in den Knast, weil die Verurteilte auf einsamer Straße vorsätzlich 11 km/h zu schnell fuhr...
Wegen 25 Euro Bußgeld vor Gericht. Das sollte wirklich Knast geben.
> Wegen 25 Euro Bußgeld vor Gericht. Das sollte wirklich Knast geben.
Für die Verkehrsbehörde? Denn die zog schließlich vor Gericht...
Es geht ums Prinzip. Nur leider konnte Normalo nicht wissen, dass Gesetze wie oben genannte für den A... sind.
Hattest Du einen Anwalt in der Sache ?
Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich bei der Beschränkung um eine Beschränkung innerhalb einer Ortschaft handelt ?
quote:
Für die Verkehrsbehörde? Denn die zog schließlich vor Gericht.
Ja weil Du die Strafe nicht bezahlen wolltest. Das kannst Du ja an zwei Fingern abzählen. Wäre ja ein Drama wenn jeder ähnliche Fall von Selbstjustiz akzeptiert würde. Nun gut der will nicht zahlen, dann lassen wir es mal dabei.
> Ich verhalte mich fahrlässig, indem ich die Schilder nicht beachte und mich statt dessen auf die Verkehrssituation konzentriere.
*lol* Wer mit dem Argument ankommt, dem sollte man gleich die FE entziehen. Er hat ja gerade klar gesagt, daß ihn die Beachtung von Verkehrszeichen überfordert, somit ist Fahreignung nicht mehr gegeben.
Ich hatte keinen Anwalt, und es handelt sich um die Begrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften. Auf anderer Straße, aber aus gleichem Grund durch den Ort mit 7 km/h zu schnell und „vorsätzlichen Mordabsichten gedonnert“, zerriss der Amtsleiter vor meinen Augen das Knöllchen.
Bin über die Autoritätshörigkeit der Antworter sehr überrascht! Man darf nur das tun was das Gesetz vorschreibt, und schon ist man ein braver Bürger. Merkt hier keiner, dass uns vom Staat schleichend die eigene Verantwortung entzogen wird? Dass in Fahrschulen Schilder auswendig gelernt werden müssen, aber das wichtigste, die Rücksichtnahme nicht wesentlich erwähnt wird? -> http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/7d6d2780-d1ae-4138-b396-0b5212f9e308.aspx
Arme eingeschüchterte Bürger...
> „vorsätzlichen Mordabsichten gedonnert“
Da zitierst du wen?
> Bin über die Autoritätshörigkeit der Antworter sehr überrascht!
Daß du in einem *Rechtsforum* hauptsächlich Antworten bekommst, die der Rechtslage entsprechend sind und kein allgemeines Gelaber und Gejammer und Gemecker, sollte dich nun wirklich nicht überraschen.
> Merkt hier keiner, dass uns vom Staat schleichend die eigene Verantwortung entzogen wird?
Offensichtlich fehlt ja einigen Leuten - wie dir - die Einsicht in den Sinn von Tempolimits bzw. angepaßter Geschwindigkeit völlig, sodaß es völlig richtig ist, entsprechende Regeln aufzustellen. Ich möchte jedenfalls nicht, daß du mein Kind tot fährst, weil du meintest, 10 km/h schneller fahren zu müssen als angemessen war.
> Dass in Fahrschulen Schilder auswendig gelernt werden müssen, aber das wichtigste, die Rücksichtnahme nicht wesentlich erwähnt wird?
*looool* Wenn man sowas elementares wie Rücksichtnahme für dich auch noch extra besonders erwähnen muß, frage ich mich, mit welcher Einstellung du eigentlich dem Straßenverkehr im besonderen und deinen Mitmenschen im allgemeinen entgegen trittst.
Oder meinst du, wenn man das in der Fahrschule nicht erwähnt, darfst du deswegen heizen wie eine gesengte Sau? Oder was soll dieser, Verzeihung, hanebüchene Einwurf eigentlich aussagen?
> Arme eingeschüchterte Bürger.
Ja, da loben wir uns doch Revoluzzer wie dich, die mit Vollgas für die Freiheit aller kämpfen, ihrem Erlöser noch schneller gegenübertreten zu können als gedacht.
Tja, ein Anwalt hätte dir wahrscheinlich schon vorher gesagt, dass du mit deiner Annahme bezüglich 30 Km/H Begrenzung und Bundesstraße im Irrtum bist. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
>Man darf nur das tun was das Gesetz vorschreibt
Falsch, man darf nur nicht tuen was das Gesetz verbietet. Man darf bei 30 sogar 20 fahren.
>Merkt hier keiner, dass uns vom Staat schleichend die eigene Verantwortung entzogen wird?
Solange es Leute gibt die mit Verantwortung nicht umgehen können, wird das leider notwendig sein.
> Dass in Fahrschulen Schilder auswendig gelernt werden müssen, aber das wichtigste, die Rücksichtnahme nicht wesentlich erwähnt wird?
Rücksichtsnahme hab ich in der Fahrschule gelernt: Dass auch Leute, die an Hauptstraßen wohnen, gerne nachts schlafen möchten. Oder dass ich zum Wohle anderer auch mal auf mein Recht im Strassenverkehr (z.B. Vorfahrt) verzichten kann. Was sagst denn dazu?
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"Give a man a link and he`s fine for a day; teach him to use search and he`s fine forever."
Man fährt doch zwangsläufig keine Menschen über den Haufen, nur weil man sich nicht an die Geschwindigkeit hält! Fazit ist doch, dass ich, gebe es diese Gesetze nicht, gar kein „Verbrechen“ begangen habe!
Fährt man etwa kein Kind über den Haufen, wenn man sich vor lauter Beobachtung des Tachos (und nicht des allgemeinen Verkehrs) an die 30 km/h hält? Man kann doch nur ständig auf den Tacho sehen um nicht schneller als 50 zu fahren! Oder geht das nur mir so?
Stellt euch vor, Rücksichtnahme habe ich schon in der Kinderstube gelernt und nur aus DIESEM Grund und WEIL ich auf mein Recht verzichtet habe, seit meiner Fahrerlaubnis keinem auch nur einen Kratzer zugefügt.
Ja ich weiß, ihr auch nicht, nur seid IHR, die sich brav an die Anzeige des Tachos haltet, die Saubermänner und ich der Buhmann. Der Buhmann, der sich AUSSCHLIEßLICH um das (wie ich dummerweise dachte) gesetzwidrige Abzocken der Behörde wehren wollte.
->Daß du in einem *Rechtsforum* hauptsächlich Antworten bekommst, die der Rechtslage entsprechend sind und kein allgemeines Gelaber und Gejammer und Gemecker, sollte dich nun wirklich nicht überraschen.
In meinem Beitrag geht es um die StVO, deren Paragrafen z. T. eben gar nicht gelten!
->Tja, ein Anwalt hätte dir wahrscheinlich schon vorher gesagt, dass du mit deiner Annahme bezüglich 30 Km/H Begrenzung und Bundesstraße im Irrtum bist. – Hätte mich wahrscheinlich mehr gekostet.
->...die mit Vollgas für die Freiheit aller kämpfen...- kein Komentar mehr.
Und...eure Bewertung ist mir wurschtegal
Arme eingeschüchterte Bürger...
Naja ich bin nicht so gesetzestreu wie Du vielleicht denkst. Ich fahre notorisch zu schnell, aber im Rahmen, manchmal sogar ganz leicht alkoholisiert (im Rahmen von ca. 0,5 Promille). Aber ich kenne die Konsequenzen und ich jammer nicht rum wenn ich erwischt werde. Das ist der entscheidende Unterschied.
Endlich ein Zeichen von einem Potzblitz, der seine Eigenschaft als Mensch zugibt :-). Ich jammer auch nicht rum weil ich erwischt wurde, im Gegenteil.
Und nur zur Info besorgter Eltern: ich weiß nicht mehr mit welchen Drogen ich meine 3 Kinder vollgepumpt habe, die 20 Jahre an einer Hauptstraße/Tatort überlebten, aber es funktionierte! Nein, es waren keine Computerspiele.
Konkrete Frage: für wen genau gelten die Paragrafen 39 und 45 StVO?
>Fazit ist doch, dass ich, gebe es diese Gesetze nicht, gar kein „Verbrechen“ begangen habe!
Das ist natürlich ein Spitzenrechtsverständnis: Ohne Gesetze gibt es auch keine Verbrechen
>Fährt man etwa kein Kind über den Haufen, wenn man sich vor lauter Beobachtung des Tachos an die 30 km/h hält?
Als Verkehrsteilnehmer sollte man schon in Lage sein eine Geschwindigkeit beizubehalten ohne die ganze Zeit auf den Tacho zu schauen.
>Man kann doch nur ständig auf den Tacho sehen um nicht schneller als 50 zu fahren!
Digitaler Gasfuß?
>Ich jammer auch nicht rum weil ich erwischt wurde, im Gegenteil.
Ach, was machst du denn? Du bläst deine Geschwindigkeitsübertretung doch zum Kampf gegen den Rechtsstaat auf. Und jeder der nicht bereit für die Freiheit 50 statt 30 zu fahren, ist in deinen Augen ein unterwürfiger, verängstigter und spießiger Bürger.
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"Give a man a link and he`s fine for a day; teach him to use search and he`s fine forever."
->...um nicht schneller als 50 zu fahren! Sorry, ein Fehler von mir. Ich meinte: nicht schneller als 30 zu fahren.
Zunächst einmal hast Du meine Frage noch gar nicht beantwortet, ob es sich tatsächlich um eine Tempo-30-Zone gehandelt hat (Zeichen 274.1) oder um eine normale Geschwindigkeitsbegrenzug auf 30km/h (Zeichen 274).
Wenn tatsächlich auf einer Vorfahrtstraße (Zeichen 306), bzw. Bundes-, Landes- oder Kreisstraße eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) eingerichtet wurde, dann ist das rechtswidrig. Dagegen könnte dann vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich geklagt werden, jedoch nicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.
Nach Deiner bisherigen Schilderung vermute ich jedoch, dass es sich um eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h gehandelt hat. Dann würde der § 45 Abs. 1c StVO
nicht greifen.
Insgesamt müssen sich übrigens die Verwaltungsbehörden noch viel penibler an die Gesetze halten, als das von einem normalen Mitbürger erwartet wird. Daher habe ich auch erhebliche Zweifel daran, dass auf einer innerörtlichen Vorfahrtstraße tatsächlich eine Tempo 30-Zone eingerichtet wurde. Das wäre schon ein so krasser Fehler der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dass man wohl nicht einmal klagen bräuchte, sondern nur die vorgesetzte Behörde auf diesen Fehler hinweisen müsste.
Daneben geht es hier nicht darum, dass diejenigen, die hier Antworten, alle absolut gesetzestreue Bürger sind. Auch ich habe mich schon mehrfach bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischen lassen und das sogar im Punktebereich. Darüber ärgere ich mich dann besonders, wenn nicht ersichtlich ist, welchen Sinn diese Geschwindigkeitsbegrenzung hatte. Allerdings sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen ja gerade da angeordnet werden, wo es für den normalen Autofahrer gerade nicht offensichtlich ist, dass man langsam fahren soll.
Es gibt auch durchaus Beipiele für erfolgreiche Klagen gegen die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dabei geht es dann noch nicht einmal um offensichtliche Verstöße gegen Vorschriften, sondern wie z.B. bei der erfolgreichen Klage gegen die Anordnung von Tempo 60 auf der AVUS in Berlin um fehlerhafte Ermessensentscheidungen. Wer sich dazu berufen fühlt, solche Klagen durchzuziehen, der möge das gerne tun. Mir ist der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zum möglichen Ergebnis einfach zu hoch. Ich gebe aber zu, dass es mich durchaus freut, wenn jemand die entsprechende Energie in so einen Rechtsstreit hineinlegt und dann auch erfolgreich ist. Allerdings sollte man sich dann schon entsprechend rechtlich beraten lassen, damit diese Energie nicht auch noch sinnlos verpufft, wie in Deinem Fall.
Wenn man jedoch von Behörden die absolut strikte Einhaltung von Gesetzen verlangt, dann halte ich es für inkonsequent, wenn man selbst sehr großzügig mit der Einhaltung der gleichen Gesetze umgeht. Letzlich muss doch für Behörden, wie für den Bürger das Gleiche gelten: Wer sich nicht an die Gesetze hält, muss mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.
Hallo,
da ich mich nach dem Verwarnungsbescheid im März letzten Jahres maßlos ärgerte, fuhr ich später nochmal in diesen Ort um das Verkehrszeichen zu sehen; es war das Zeichen 274/1. Deshalb war ich auch so sicher, gegen die Verkehrsbehörden vorgehen zu können (abgesehen davon, dass da nur das Verwaltungsgericht entscheiden kann, was ich damals nicht wusste; erst das Urteil wies mich darauf hin).
Seit dem mied ich diesen Ort. Jetzt kommt der Hammer: gestern fuhr ich nochmal da hin und siehe da, es handelt sich nicht mehr um eine 30–Zone. Ich weiß dass meine Geschichte jetzt unglaubwürdig und absurd klingt, aber damit kann ich leben, sonst hätte ich nicht geantwortet.
Weiter las ich zufällig 2 Wochen nach dem Gerichtstermin (Dezember 08) in der Tageszeitung, dass besagte Verkehrsschilder dieser Straße eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiums besitzen. Konnte ich auch nicht wissen. Auch der Richter erwähnte das mit keinem Wort. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h bedürfen aber keiner Sondergenehmigung. Oder liege ich da falsch?
Weiter bat ich nach der schriftlichen Verwarnung die Bußgeldstelle mir mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese (damalige) 30-Zone besteht oder sonstige Richtlinien mein Rechtswissen widerlegen; ich zitierte dabei die §§ 39
und 45 StVO
. Es kam ohne jegliche Antwort ein Bußgeldbescheid.
Wie ich schon schrieb, vernichtete ein Amtsleiter einer anderen Bußgeldstelle mein Knöllchen (30km/h-Begrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften, ohne Seniorenheime, Kindergärten, Schulen, Status Landesstraße). Weil er die Gesetze nicht kannte, oder warum tat er das?
Nun gibt es noch dieses „Augenblicksversagen“. Weil der Gesetzgeber einräumt, dass Menschen und keine Roboter hinter dem Steuer sitzen?
Wenn die Verkehrsbehörden etwa alle 100 Meter ein riesiges Schild „Freiwillig 30“ aufstellen oder wie in meinem eingefügten Link die Schilder entfernen würden, würde eine totsichere Einnahmequelle versiegen...
Vielleicht hat ja Deine Klage doch dazu geführt, dass die Straßenverkehrsbehörde ihren Fehler eingesehen hat. Ich halte es durchaus für möglich, dass entweder die Bußgeldstelle oder der Richter der Straßenverkehrsbehörde entsprechende Mitteilungen gemacht haben ohne Dich darüber zu informieren.
Unabhängig davon hätten sich beide der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wenn sie den Bußgeldbescheid fallen gelassen hätten. Die Gründe dafür wurden bereits genannt. Wenn der Vorgesetzte des ersten Amtsleiter davon erfährt, dass dieser Dein Knöllchen zerrissen hat, dann droht ihm übrigens erheblicher Ärger, wahrscheinlich eine Abmahnung.
Bei der Festlegung des Bußgeldes oder Verwarnungsgeldes wird übrigens von einem fahrlässigen Verstoß ausgegangen, z.B. weil man das Schild übersehen hat. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Geschwindigkeitsübertretung vorsätzlich erfolgt ist, dann fällt das Bußgeld deutlich härter aus.
Prinzipiell ist es übrigens nach § 46 Abs. 2 StVO
zulässig, dass solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Dennoch halte ich die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass das in diesem Fall ermessensfehlerhaft passiert ist.
Und jetzt?
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