Totalschaden - Nutzungsausfall

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fearbunny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden - Nutzungsausfall

Hallo an alle im Forum,

meine Eltern hatten vor einigen Wochen einen PKW Unfall mit Totalschaden. Sie waren nicht schuld und der andere Fahrer hat die Schuld vollständig eingeräumt (Vorfahrt nicht geachtet).

Der Wagen meiner Eltern war ein Totalschaden und sie haben sich entschieden, sich die Summe abzüglich des Restwerts auszahlen zu lassen.
Nun weigert sich die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall zu zahlen. Sie wollen jetzt entweder ein örtliches Urteil oder eine Rechnung über einen Mietwagen, den meine Eltern sich aber nicht genommen haben. Stattdessen sind sie auf Bus und Bahn ungestiegen oder haben sich Autos von Freunden geliehen.
Müssen wir uns einen ANwalt nehmen oder haben wir gegen die Versicherung sowieso keine Chance?
Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also erstmal muss man sagen, haben deine Eltern auch die sogenannte Schadensminderungspflicht, dieser müssen sie auch nachkommen!

Was für einen Zeitraum wollen denn deine Eltern denn als Nutzungsausfall angeben?
Vorallem welcher Schaden ist deinen eltern bezüglich Nutzungf denn wirklich entstanden? Welche Kosten haben sich denn durch fahren mit Bus und Bahn entstanden? Auch die Kosten für das Ausleihen bei Freunden, wie hoch sind diese denn?



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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
haben deine Eltern auch die sogenannte Schadensminderungspflicht, dieser müssen sie auch nachkommen


Ja, sie hätten sich aber kein Auto bei Freunden leihen *müssen*. Da sie es aber getan haben, haben sie für den Zeitraum auch keinen Schaden.

Allerdings ist Nutzungsausfall AFAIK doch eine Pauschale (damit der Geschädigte nicht auch noch mühsam nachweisen muß, ob er das Auto in der Zeit überhaupt genutzt hätten bzw. nutzen wollte etc.).

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
Allerdings ist Nutzungsausfall AFAIK doch eine Pauschale (damit der Geschädigte nicht auch noch mühsam nachweisen muß, ob er das Auto in der Zeit überhaupt genutzt hätten bzw. nutzen wollte etc.).
Da stimme ich dir vollkommen zu, jedoch kann man den Nutzungsausfall nicht einfach so lange betreiben wie man evtl will. Daher ja auch meine Frage über welchen Zeitraum ein Nutzungsausfall gefordert wird. Es wird ja davon gesprochen, dass der Unfall mehrere Wochen her ist. Dann ist es ein Totalschaden, somit wird also einanderes Fahrzeug benötigt. Zur Schadensminderung gehört dan auch, recht zügig eine Ersatz zu beshaffen, sollte innerhalb von 1 oder max 2 Wochen möglich sein. Daher wird eine Versicherung einen Nutzungsausfall übermehrere Wochen sicherlich nicht zustimmen, bei wenigen Tagen sieht das dann aber shon wieder anders aus...

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#4
 Von 
Fearbunny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.
Es geht um 14 Tage. Mit ausgeliehen meine ich, dass mein Freund und ich zwei Mal mit unserem PKW kommen mussten, damit der Wocheneinkauf gemacht werden konnte. Alle anderen Strecken mussten während des Reparaturzeitraumes, wenn möglich, mit dem Fahrrad oder zu Fuß oder eben gar nicht zurück gelegt werden. Wenn es nach Berlin ging, mussten sie auf die Bahn umsteigen.
(Meine Eltern wohnen in Brandenburg am Rand Berlins und da ist man ohne Auto quasi aufgeschmissen.)
Die gegnerische Versicherung hat zuerst behauptet, dass sie nur einen Mietwagen hätten zahlen müssen und wollten eine Rechnung über einen Mietwagen. Das Geld dafür hätten meine Eltern aber gar nicht vorstrecken könne und haben daher keinen genommen.
Als ich mich eingeschaltet habe und nach einiger Recherche im Internet rausgefunden habe, dass man dazu nicht verpflichtet ist, verlangt die Versicherung nun, dass wir ihnen ein Urteil vom Gericht aus unserem Landkreis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass in einem ähnlichen Fall wie der meiner Eltern dem Geschädigten einen Nutzungsausfall zugesprochen wurde.
Ich habe dazu aber dummrweise leider nur Urteile von anderen Landesgerichten gefunden und ich weiß nicht was ich der Versicherung nun noch entgegnen kann.
Meine Eltern würden sich einen Anwalt nehmen, aber auch nur, wenn das überhaupt Sinn macht.
Wenn Ihnen die Pauschale für den Nutzungsausfall nicht zusteht, würden sie das natürlich nicht weiter versuchen und sich die Kosten für den Anwalt sparen.
Danke nochmals!

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#5
 Von 
Fearbunny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Der Schadensminderungspflicht sind sie natürlich nachgekommen, da es ja in ihrem eigenen Interesse war, den Wagen schnellstmöglich zu reparieren.
Aber alle notwendigen Teile zu beschaffen zzgl. der Reparaturzeit in der Werkstatt (einen Teil konnte mein Vater selbst reparieren, einen Teil musste in der Werkstatt gemacht werden)... dass dauert natürlich alles schon ein paar Tage.

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