Totalschaden mit geliehenem Auto

5. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Joy2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden mit geliehenem Auto

Hallo,
eine Frage zur Haftbarkeit:
Es handelt sich um eine 20-jährige, die seit 2 Tagen den Führerschein hat. Ihr Freund leiht ihr ohne Einweisung sein Auto. Sie baut einen Unfall und das Auto hat einen Totalschaden. Eine detaillierte Begutachtung des Schadens am Auto wurde nicht durgeführt. Der Freund des Mädchens bringt das Auto direkt in eine Werkstatt seines "Vertrauens".

Ist es möglich, dass die Eltern des Mädchens den Schaden bezahlen müssen?
Sie hat einen Job und eine abgeschlossene Berufsausbildung aber keinerlei Ersparnisse.

Vielen Dank fim Voraus für eine Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

für volljährige Kinder haftet man natürlich nicht! Man stelle sich vor, wo das hinführen würde...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Joy2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort mümmel. Das macht mir Mut :-)

Ändert sich das auch dann nicht, wenn das Kind seinen Job verliert (durch Kündigung oder Rausschmiss)?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

volljährig ist volljährig! Ob das Kind nun Arbeit hat oder nicht...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Nur der Vollständigkeit halber:

Die Eltern werden nicht herangezogen.
Das "Kind" wird den Schaden selbst begleichen, auch wenn es >>seinen Job verliert (durch Kündigung oder Rausschmiss)? <<

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Es ist klar, dass die Eltern hier nicht haften. Eltern haften übrigens auch bei minderjährigen Kindern nicht, bzw. nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das Mädchen muss selbst haften, ggfls. 30 Jahre lang.

Warum Dir das Mut macht, ist mir daher nicht so ganz klar.

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