Traktor führen im öffentlichen Straßenverkehr

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Traktor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Traktor führen im öffentlichen Straßenverkehr

Hallo,

Ich möchte einen alten (von 1952) Traktor zulassen und führen im öffentlichen Straßenverkehr.
Der Traktor hat eine zulässige Gesamtmasse von 1400 kg und fährt bauartbedingt nicht schneller als 20 Km/h.
Der Traktor wird weder als Oldtimer(H) noch als Land- und Fortwirtschaftlich angemeldet und auch nicht für diese Zwecke genutzt. Also normales Schwarzes Kennzeichen.
Außnahme sind Brauchtumsveranstaltungen hier wird der Traktor auch benutzt. Dabei ist mir die Regelung jedoch bekannt.

Ich bin im Besitz der Führerscheinklassen B, BE und L. Darf ich den Traktor dann also im öffentlichen Verkehr führen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Traktor):
und fährt bauartbedingt nicht schneller als 20 Km/h.


Das ist seit 2012 nicht mehr relevant, die Grenze liegt aktuell bei 40 km/h.
Mit Klasse B dürfen Sie den Traktor fahren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.387 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen