Trotz Unschuld Baum bezahlen?

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Unschuld Baum bezahlen?

Moin

Ich hatte am 20.04.2018 einen Autounfall auf dem Heimweg. Ich bin mit einem Pkw mit ca. 100kmh gegen einen dicken Baum geknallt.
Der Schuldige hat Fahrerflucht begangen.
Konnte nicht ermittelt werden, trotz Zeugen.
Verfahren eingestellt.
Ich bin erwiesenermaßen unschuldig.

Nun hat das Land Schleswig-Holstein den beschädigten Baum bei meiner Kfz Versicherung gemeldet. Meine Versicherung hat das natürlich einfach gezahlt und meine Beiträge sollen nun in astronomische Höhen schießen. Meine Versicherung stellt sich dazu auch noch doof an und ist bockig...

Das kann doch nicht richtig sein oder?
Warum soll ich, der völlig unschuldig ist und den Rest seines Lebens behindert bleibt, diesen bes****** Baum bezahlen?
Bitte um Rat.
Lieben Gruß
Shibu

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24 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Ich bin erwiesenermaßen unschuldig.


Wie wurde das denn bewiesen?

Zitat (von Shibu):
Das kann doch nicht richtig sein oder?


Naja, du bist gegen einen Baum gefahren, der ist kaputt, du bezahlst den Schaden.
Dafür bist du ja versichert.
Du kannst dir deinen Schaden dann vom Unfallverursacher wieder holen.

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#2
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon geschrieben, gab es Zeugen.
Der Unfallverursacher konnte trotzdem nicht ermittelt werden, weil es ein Motorrad war.

Edit:
Also der gesamte Unfall, Freitag Nachmittag nach Feierabend auf dem Heimweg.
Auf der Landstraße wurde ich in einer langen S Kurve von einem Motorrad überholt. Durch Büsche recht unübersichtlich. Es kam Gegenverkehr, das Motorrad scherrte so vor mir ein, das ich bremsen musste, ins schleudern geriet und gegen den Baum prallte.
Der Motorradfahrer fuhr weiter.
Der Gegenverkehr und die 2 Wagen hinter mir waren die Zeugen und Retter.
Ich selbst habe keine Erinnerung davon, ich wurde ins künstliche Koma gelegt.
Der Motorradfahrer konnte nicht ermittelt werden und das Verfahren wurde eingestellt.


-- Editiert von Shibu am 08.04.2019 14:44

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Da der mutmaßliche Verursacher nicht ermittelt werden konnte haftest Du bzw. Deine Versicherung aufgrund der Betriebsgefahr, die von Deinem Fahrzeug ausgeht. Somit ist die Schadensregulierung durch Deine Versicherung korrekt und nicht anfechtbar.

Je nachdem wie hoch der Schaden ist, könnte der Rückkauf des Schadens, also die Erstattung des Sachadens durch Dich an Deine Versicherung, günstiger sein als die Hochstufung, die die Schadensregulierung durch Deine Versicherung zur Folge hat.

Dass Du eine bleibende Behinderung durch den Unfall davongetragen hast ist natürlich sehr bedauerlich und Du hast diesbezüglich mein Mitgefühl. Aber das hat leider keinen Einfluss auf die Regulierung des am Baum entstandenen Sachschadens.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Na toll, was ist das denn für eine blöde Regelung?
Dann könnte ich ja genauso gut sagen, da der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden konnte, muss der Bauminhaber für den Schaden an meinem Auto aufkommen.
Wäre doch der gleiche willkürliche Blödsinn oder nicht?

PS. Ist natürlich Quatsch, aber unfairer gehts jawohl nicht mehr.
Was denken die sich denn??
„Hmmmmm....der ist nun behindert, steckt immer noch in der Reha, muss umschulen, alle seine Hobbys sind hinfällig, da der rechte Arm unbrauchbar ist, bekommt nur noch Verletztengeld und sein Auto, Handy und co wird auch nichts ersetzt....JAU GENAU, DEM DRÄCKEN WIR NOCH DIE RECHNUNG FÜR DEN BAUM REIN, das wird ein Brüller!!!!!......"
Sorry muss mal raus
Gruß Shibu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ganz einfach: das Auto hat eine Pflichtversicherung, der Baum nicht.

Wenn der Baum in dein (stehendes) Auto gefahren wäre, hätte der Baum(inhaber) ggfls. für den Schaden aufkommen müssen (allerdings nicht zwingend).

Zitat (von Shibu):
das ich bremsen musste, ins schleudern geriet und gegen den Baum prallte.


Erwiesenermaßen Unschuldig sieht anders aus. Wer ins Schleudern kommt beim Bremsen, war in der Regel mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Zitat (von Shibu):
„Hmmmmm....der ist nun behindert, steckt immer noch in der Reha, muss umschulen, alle seine Hobbys sind hinfällig, da der rechte Arm unbrauchbar ist, bekommt nur noch Verletztengeld und sein Auto, Handy und co wird auch nichts ersetzt....JAU GENAU, DEM DRÄCKEN WIR NOCH DIE RECHNUNG FÜR DEN BAUM REIN, das wird ein Brüller!!!!!......"


Nein, auch wenn du vollkommen unverletzt geblieben wärst, hätte man dir die Rechnung für den Baum aufgedrückt. Irgendwelche Polemik hilft dir also nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):

Zitat (von Shibu):
das ich bremsen musste, ins schleudern geriet und gegen den Baum prallte.


Erwiesenermaßen Unschuldig sieht anders aus. Wer ins Schleudern kommt beim Bremsen, war in der Regel mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.


Dein Ernst? Schonmal in einer langezogen Kurve bei 100 km/h plötzlich gebremst?
Und erwiesenermaßen heißt, bestätigt durch mehrere Zeugen, Gutachter der Polizei und so weiter. So steht es auch im Polizeibericht. Verstehe nicht, was daran unklar sein soll...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Na toll, was ist das denn für eine blöde Regelung?
Naja, irgendjemand muss für den Sachaden aufkommen. Es wäre ja nun auch nicht gerecht, wenn die Allgemeinheit (der Steuerzahler), für den Schaden aufkommen müsste, obwohl die Allgemeinheit ja nun gar nicht am Unfall beteiligt war.

Es gibt viele Situationen in denen der Fahrzeughalter bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung auch ohne Verschulden des Fahrers aufgrund der Betriebsgefahr, die von einem KFZ ausgeht haften muss. Das gehört zu den alltäglichen Risiken eines Fahrzeughalters und eines Fahrzeugführers dazu.

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#8
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm.
Und wieso gilt das dann nicht für den Feuerwehr/Polizei Einsatz?
Sorry, wenn das eine blöde Frage ist.
Also ich empfinde das als eine große Ungerechtigkeit. Kann man schon nachvollziehen, denk ich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

vielleicht solltest du dich mal etwas über Betriebsgefahr informieren ([link=https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr]Wikipedia).

Du hast eine - mitunter gefährliche - Maschine in Betrieb genommen, und dafür haftest du (Gefährdungshaftung).
Zu deinem Glück gibt es die Pflichtversicherung - und du hattest auch eine.

Zitat:
Dann könnte ich ja genauso gut sagen, da der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden konnte, muss der Bauminhaber für den Schaden an meinem Auto aufkommen.
Der Baum war aber nicht in Betrieb.
Wenn er aber beispielsweise völlig alleine auf dein Auto gefallen wäre, ja dann könnte der Besitzer haften (aufgrund vergleichbarer Haftungsregelungen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Und wieso gilt das dann nicht für den Feuerwehr/Polizei Einsatz?
Der Polizeieinsatz ist kostenlos. Von er Feuerwehr könnte in der Tat noch eine Rechnung kommen.

Zitat (von reckoner):
Wenn er aber beispielsweise völlig alleine auf dein Auto gefallen wäre, ja dann könnte der Besitzer haften (aufgrund vergleichbarer Haftungsregelungen).
Nein, das ist so nicht richtig. Von einem Baum geht keine Betriebsgefahr aus. Ein Baum wird ja auch nicht betrieben. Hier haftet der Eigentümer nur bei schuldhaften Verhalten, wenn er also z.B. seiner Verkehrssicherungspfllicht durch regelmäßige Kontrolle des Baumes nicht nachgekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
meine Beiträge sollen nun in astronomische Höhen schießen.

Bedeutet 500% mehr Prämie oder wie muss man sich das vorstellen.



Zitat (von Shibu):
Meine Versicherung stellt sich dazu auch noch doof an und ist bockig...

Und das äußert sich jetzt wie genau?



Zitat (von Shibu):
Schonmal in einer langezogen Kurve bei 100 km/h plötzlich gebremst?

Schon öfter. Und jedesmal gemerkt, das sich das ADAC Fahrsicherheitstrainig bezahlt gemacht hat.



Zitat (von Shibu):
Warum soll ich, der völlig unschuldig ist und den Rest seines Lebens behindert bleibt, diesen bes****** Baum bezahlen?

Weil hier schuldig oder unschuldig nicht relevant ist.
Man haftet gegenüber dem Baumeigentümer. weil man eine Gefahr geschaffen hat in dem man ein KfZ bewegt hat.
Der Grad von schuldig oder unschuldig spielt erst wieder eine Rolle, wenn man den Unfallgegner gefunden hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine 500%, aber tatsächlich knapp um 100% von monatlich 42€ auf 82€.
Schadenssumme sind 468€ ( weil Kratzer in der Rinde und Folie drumgewickelt wurde)
Wirtschaftlicher Schaden für mich: ca. 2700€ wenn ich den Schaden nicht zurückkaufe.
Und das soll fair sein? Sehe ich nicht so...

Meine Versicherung war zeitgleich halt zu doof, weil ich scheinbar einfach vergessen worden bin. Rückrufe nie bekommen, Anfragen wurden gekonnt ignoriert.
Naja dafür haben sie sich ja entschuldigt...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Und das soll fair sein?
Was wäre denn Deiner Meinung nach fair? Irgendjemand muss schließlich für den Schaden aufkommen. Entweder Deine Versicherung, oder Du, oder ein Unbeteiligter. Was also wäre Deiner Meinung nach fair?

Zitat (von Shibu):
Meine Versicherung war zeitgleich halt zu doof
Auch wenn es Dir nicht gefällt: Deine Versicherung musste den Schaden regulieren. Was hätte sie Deiner Meinung nach anders machen müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin der Meinung, bei solchen Fällen der Fahrerflucht, darf das Opfer nicht zusätzlich geschädigt werden.
Dafür sollte es staatlich gereglte Fonds geben, wie zum Beispiel beim GDV und der Verkehrsopferhilfe.
Das muss im Endeffekt auch jeder mitbezahlen.
Das ist die gleiche dumme Argumentation, wie bei der ewigen Hartz lV Debatte, da muss ich ja auch für Arbeitlose mit einzahlen.
Mit zweierlei Maß messen, hat nichts mit Fairness zutun. Ich sag nur Sozialstaat...

Und meine Versicherung war doof weil..... scroll hoch, steht doch da....

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Ich bin der Meinung, bei solchen Fällen der Fahrerflucht, darf das Opfer nicht zusätzlich geschädigt werden.
Das kommt bei Unfallflucht aber oft vor. Mir ist kürzlich jemand ans geparkte Auto gefahren und abgehauen. Was meinst Du wer den Schaden zu tragen hat?

Zitat (von Shibu):
Dafür sollte es staatlich gereglte Fonds geben, wie zum Beispiel beim GDV und der Verkehrsopferhilfe.
Die Verkehrsopferhilfe gibt es ja. Aber es ist auch klar geregelt wofür sie einspringt. In Deinem Fall eben nicht.

Zitat (von Shibu):
Das muss im Endeffekt auch jeder mitbezahlen.
Richtig. Aber warum soll die Allgemeinheit die Kosten für Deinen Unfall tragen? Das wäre auch nicht fair.

Zitat (von Shibu):
Das ist die gleiche dumme Argumentation, wie bei der ewigen Hartz lV Debatte, da muss ich ja auch für Arbeitlose mit einzahlen.
Es hilft nichts Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Bei Hartz IV geht es um die Unterstützung Bedürftiger. Das ist nunmal Aufgabe eines Sozialstaates und der Solidargemeinschaft. Die Kostenübernahme für Sachschäden, die aus einem derartigen Unfall resultieren gehört dagenen nicht zu den Aufgaben des Sozialstaats. Dafür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die in Deinem Fall ja auch eingesprungen ist.

Wer das Risiko einer Hochstufung reduzieren möchte, der muss eben eine Haftpflichtversicherung mit Rabattretter abschließen. Da ist der Beitrag von Haus aus etwas höher, dafür hat man einen Schaden pro Jahr "frei", ohne hochgestuft zu werden.

Zitat (von Shibu):
Und meine Versicherung war doof weil..... scroll hoch, steht doch da....
Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht. Deshalb frage ich ja nach. War sie Deiner Meinung nach doof, weil sie den Schaden reguliert hat? Dann noch einmal: Sie hatte gar keine andere Wahl, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet war.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Shibu):
Ich bin der Meinung, bei solchen Fällen der Fahrerflucht, darf das Opfer nicht zusätzlich geschädigt werden.
Auch wenn du es weder hören noch glauben magst, du bist an dem Schaden nicht so unschuldig wie du meinst. Das mit der Betriebsgefahr wurde ja schon gesagt und dazu kommt:
Auch in einer langgezogenen Kurve muss man jederzeit eine Vollbremsung machen können, wenn einem da das Auto ausbricht, dann liegt das an einer nicht angepassten Geschwindigkeit oder einem technischen Defekt am Fahrzeug und an nichts anderem. Und für beides ist man selbst verantwortlich.


Und wie erklärst du mir dann, das man bei Wildgefahr auf der Landstraße, auf keinen Fall eine Vollbremsung machen soll? Oder ist das auch wieder verkehrt?
Sinn ergibt das nicht.

-- Editiert von Shibu am 09.04.2019 12:06

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich empfinde das als äusserst unfair und das wird sich wohl nicht mehr ändern. Scheinbar kann man das nicht mal nachvollziehen, was mich doch erstaunt.

Versicherung doof: Weil ich von denen Schlichtweg vergessen worden bin. Versprochene Rückrufe kamen nicht.
Mehrere Anfragen gingen unter.
Ich warte übrigens immer noch auf den Rückruf von letzter Woche....Deswegen kam ich auch dazu, mal hier nach zu fragen. Das die das erst mal fröhlich bezahlt haben, war wohl etwas unglücklich formuliert, dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit

-- Editiert von Shibu am 09.04.2019 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Scheinbar kann man das nicht mal nachvollziehen, was mich doch erstaunt.
Doch, nachvollziehen kann ich das. Wäre ich in dieser Situation, dann würde mir das auch nicht gefallen. Aber so ist nunmal die Rechtslage, und die ist irgendwo auch nachvollziehbar.

Zitat (von Shibu):
Versicherung doof: Weil ich von denen Schlichtweg vergessen worden bin. Versprochene Rückrufe kamen nicht.
OK, das ist kein Service. Aber es ändert letztlich nichts an der rechtlichen Bewertung und der Eintrittspflicht seitens der Versicherung.

Zitat (von Shibu):
Deswegen kam ich auch dazu, mal hier nach zu fragen.
Das ist ja auch in Ordnung. Dafür ist dieses Forum ja da. Es ist halt nur so, dass Fragesteller, so auch in Deinem Fall, nicht immer die gewünschte Antwort bekommen.

Zitat (von Shibu):
Das die das erst mal fröhlich bezahlt haben, war wohl etwas unglücklich formuliert, dazu.
Die Formulierung hat ja Niemand kritisiert. So ganz falsch ist sie auch nicht, als das es für Versicherungen schlimmere Schadensfälle gibt. Entweder kaufst Du den Schaden zurück, dann hat die Versicherung nur den Aufwand der Bearbeitung zu tragen, oder Du wirst hochgestuft. Dann bekommt die Versicherung ihre Auslagen und noch mehr in Raten zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist einfach schrecklich frustrierend, naja hab ich halt nun Pech gehabt.
Vielen Dank für die sachliche Hilfe schonmal!

Das mit der Verkehrsopferhilfe interessiert mich nun doch näher.
In meinem Fall greift die nicht? Wie kommst du darauf?
Der Antrag liegt im Moment bei der Provinzial in Münster zur Prüfung. Das macht mich nun stutzig.
Personenschaden mit bleibenden Schaden ist ja der Fall.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Personenschaden mit bleibenden Schaden ist ja der Fall.
Stimmt, daran hatte ich in dem Moment als ich eine mögliche Leistung der Verkehrsopferhilfe verneinte nicht gedacht. In Anbetracht des Personenschadens besteht tatsächlich die Chance, dass die Verkehrsopferhilfe einspringt.

Sorry, war mein Fehler.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shibu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay gut, dann bin ich beruhigt. :D

Dankeschön, ich melde bestimmt wieder, wenn es von dort Neuigkeiten gibt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Shibu):
Dankeschön, ich melde bestimmt wieder, wenn es von dort Neuigkeiten gibt.
Ja das wäre schön.

Wünsche Dir alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

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