Trotz bezahltem Fahrpreis erhöhtes Beförderungsentgeld

30. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
go611948-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz bezahltem Fahrpreis erhöhtes Beförderungsentgeld

ich stieg an einem Bahnhof in eine regionalbahn.
am Bahnhof war das Display kaputt, und ich konnte keine Karte kaufen.

Ich stieg in den Zug und erklärte dem Schaffner die Situation. Der stellte mir zwar eine Fahrpreisnacherhebung aus, vermerkte darauf aber das ich den normales fahrpr. überweisen solle,und teilte mir dies auch mündlich mit.
ich überwies also den regulären Fahrpreis.
nun bekam ich eine Mahnung das ich 60 Euro bezahlen solle.
habe darauf geantwortet, dass ich bereits den Fahrpreis bezahlt habe und auf die Auskunft und vermerke des Schaffners.
nun antwortete das Unternehmen, das der Automat nicht kaputt gewesen sei, und ich solle doch das erhöhte Beförderungsentgeld zahlen.

was kann ich jetzt machen?


-- Editiert von Moderator topic am 30.06.2022 17:59

-- Thema wurde verschoben am 30.06.2022 17:59

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von go611948-62):
was kann ich jetzt machen?

Das
Zitat (von go611948-62):
am Bahnhof war das Display kaputt, und ich konnte keine Karte kaufen.

beweisen.

Die Störungsstelle hat man wohl nicht angerufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go611948-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

was wäre das schlimmste was theoretisch passieren könnte?

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#3
 Von 
go611948-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Störungsstelle hat man wohl nicht angerufen?



ich habe bei dem Unternehmen angerufen, es wurde mir auch gesagt das das man das prüfen könne, Das wäre aber ein umständliches Verfahren,und würde nicht immer gemacht werden.
es kann auch sein das der Automat selber funktionierte, nur das Display kaputt war(in meinem Fall war es gesprungen und nicht bedienbar ). Es befindet sich ein Automat vor dem Bahnsteig.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go611948-62):
Der stellte mir zwar eine Fahrpreisnacherhebung aus, vermerkte darauf aber das ich den normales fahrpr. überweisen solle,und teilte mir dies auch mündlich mit.

Den EBE mit dem entsprechenden Vermerk hat man noch? Der Schaffner hatte doch direkt eine Fahrkarte verkaufen können sofern du aktiv zu ihm gehst. Insofern verstehe ich das Vorgehen nicht.

Zitat (von go611948-62):
was wäre das schlimmste was theoretisch passieren könnte?

Strafanzeige + Inkasso mit entsprechenden Kosten, gerichtliches Mahnverfahren und/oder Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Pfändung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go611948-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Den EBE mit dem entsprechenden Vermerk hat man noch? Der Schaffner hatte doch direkt eine Fahrkarte verkaufen können sofern du aktiv zu ihm gehst. Insofern verstehe ich das Vorgehen nicht


ja so ist aber gelaufen. Ich sollte den Fahrpreis überweisen, das wurde handschriftlich auf der ebe vermerkt.
warum er keine Fahrkarte verkaufte Weiss ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Der Schaffner hatte doch direkt eine Fahrkarte verkaufen können sofern du aktiv zu ihm gehst.
Nein. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Der Bordverkauf soll angeblich sogar aus der Software der Mobilterminals der Schaffner entfernt worden sein.
Bei nicht vorhandener Fahrkarte wird jetzt immer ein EBE ausgestellt und die Entschuldigungsgründe darf man mit der Nacherhebungsstelle ausdiskutieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2269 Beiträge, 355x hilfreich)

Hat man das nicht-funktionierende Display durch mehr als die eigene Aussage dokumentiert (Handyvideo)?

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