Trunkenheit Fahrradunfall - BAK 1,01 Promille

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maxl82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit Fahrradunfall - BAK 1,01 Promille

Hallo zusammen,

zusammen mit Freunden war ich vor kurzem im Biergarten, bei der Heimfahrt hatte ich leider einen Unfall mit dem Fahrrad - Trunkenheit 1,01 Promille bestätigter BAK.
Keine Fremdeinwirkung. Vorderbremse zu Stark gezogen und über den Lenker abgestiegen.
Auf Grund der Verletzungen habe ich einen Krankenwagen benötigt, die kam leider auch mit.

Die Meldung für die Leitstelle war Fahrradunfall mit Platzwunde.

Bei der Erstaufnahme des Vorfalls durch die Polizei habe ich die Aussage verweigert.
M. E. bin ich schuldig im Sinne: Fahrradfahren mit Unfall/Auffälligkeit und mit Trunkenheit 1,01 Promille (> 0,3 Promille < 1,6 Promille).

Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wo die Sachlage doch vermeintlich klar ist?
-- Verweigerung der Aussage
-- Schuldeingeständnis
-- Gegen Bezahlung einer Summe X einverstanden mit der Abwicklung des Verfahrens?

Was denken sie darüber?
Vielen Dank für ihre Vorschläge.

Grüße
Maxl82

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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11 Antworten
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Maxl82 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Maxl82
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Ob Ihnen hier aus anwaltlicher Sicht zu einem Geständnis zu raten ist, wäre aus anwaltlicher Sicht seriös erst zu beantworten, nachdem Akteneinsicht vorliegt.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Anwalt zu beauftragen, sollten Sie hier zunächst keine Aussage machen.

Hier könnte eine Strafbarkeit nach § 315c StGB vorliegen, Ihnen müsste jedoch nachgewiesen werden, dass der Unfall aufgrund der Alkoholisierung geschehen ist.


Die Abwägung zwischen den Kosten einer anwaltlichen Vertretung (458,15 € im Ermittlungsverfahren und ggf weitere Gebühren im gerichtlichen Verfahren, falls es hierzu kommt) und der hier im Falle eines Geständnisses (jedenfalls beim Fehlen einschlägiger Vorstrafen) zu erwartenden wohl eher geringen (Geld-)Strafe, kann Ihnen nicht abgenommen werden, da dies an Ihren persönlichen Befindlichkeiten hängt.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

So klar und eindeutig ist die Sache keineswegs.

Vielleicht solltest Du den Unfallhergang mal etwas genauer schildern. Wenn ich das richtig verstanden und interpretiert habe, dann hast Du zu stark mit der Vorderradbremse gebremst und bist daraufhin gestürzt, ohne das jemand anderes geschädigt oder gefährdet wurde. Ist das soweit richtig?

Wenn ja, dann würde hier keine Straftat gem. § 315c StGB vorliegen. Möglich wäre aber eine Straftat gem. § 316 StGB . Einen wirklich grossen Unterschied macht das in der Praxis allerdings nicht.

Wichtig wäre nun die Klärung der Frage, warum Du so stark gebremst hast. Irgendeinen Grund muss es ja gegeben haben. Möglicherweise musstest oder wolltest Du ja einen anderen (unverschuldeten) Unfall durch eine Vollbremsung verhindern. Dann wäre es denkbar, dass Du auch in nüchternem Zustand verunfallt wärest.

Durch ein Geständnis kannst Du aber nicht viel gewinnen. Auch wenn Du Reuhe zeigst, wirst Du keinen grossen Vorteil genießen. Ganz im Gegenteil: Durch ein Geständnis kann aus einer fahrlässigen ganz schnell eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt werden, was sich strafverschärfend auswirken würde.

Zitat (von Maxl82):
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Im Falle einer Verurteilung würde ich eine Geldstrafe in Höhe von 15-20 Tagessätzen erwarten, wobei 1 Tagessatz 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Außerdem würdest Du noch eine Gutschrift in Höhe von 2 Punkten in Deinem Flensburger Verdienstkonto erhalten.

Zitat (von Maxl82):
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wo die Sachlage doch vermeintlich klar ist?
Wenn Anwalt, dann würde ich dessen Mandat zunächst einmal auf die Akteneinsicht mit einem anschließenden Beratungsgespräch begrenzen. Dann sind die Kosten noch übersichtlich. Ein Geständnis würde ich weder mit noch ohne Anwalt ablegen, denn das führt auf jeden Fall zu einem Strafbefehl und birgt Risiken (s.o.). Wenn der Anwalt nach Akteneinsicht realistische Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sieht, dann könnte man eine Erweiterung des Mandats in Erwägung ziehen.

Zitat (von Maxl82):
Gegen Bezahlung einer Summe X einverstanden mit der Abwicklung des Verfahrens?
Kannst Du zwar ankreuzen, wird Dir aber vermutlich keine Vorteile bringen.

Solltest Du einen Anwalt konsultieren wollen, dann solltest Du nichts ankreuzen und aussagen. Allenfalls könntest Du der Ermittlungsbehörde mitteilen, dass Du einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen und vorher keine Aussage machen wirst.

-- Editiert von Demonio am 06.06.2018 13:39

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#5
 Von 
Maxl82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für ihre Antworten.

Unfallhergang:
Es war ca. 1:30 Uhr morgens und wir sind in der Gruppe auf gerade Strecke auf dem Radweg entlang gefahren.
Ein Freund war etwas voraus gefahren und ich war an zweiter Stelle.
Ich weiß, dass ich im stehen gefahren bin und ich erinnere mich an den Moment als ich realisierte dass die Bremsung zu fest war, anschließend wieder wie ich in der Wiese mit aufrichten wollte und Freunde bereits angelaufen gekommen sind.
Leider fehlen mir diesbezüglich teilweise die Erinnerungen (Gehirnerschütterung etc.)

Ob ich vor der Bremsung etwas gesehen habe, dass ich ausweichen wollte oder dergleichen weiß ich leider nicht.
Gefühlt würde ich sagen, man bremst ja nicht einfach so stark ab.
Was ich hinzufügen kann, dass ich vor kurzem die Bremsen selbst nachgestellt hatte. (hydraulische Schreibenbremsen)

Am Samstag soll ich in die Polizeidirektion kommen und den Anhörungsbogen ausfüllen.
Diesen würde ich nach aktuellem Stand so ausfüllen, dass ich weiterhin keine Aussage machen möchte.
Kein Tateingeständnis und keine Abgeltung gegen Geld.
Irgendwann dann demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und auf auf diese kann ich dann immer noch mit Anwalt etc. reagieren oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Maxl82):
Am Samstag soll ich in die Polizeidirektion kommen und den Anhörungsbogen ausfüllen.

Das würde ich lassen, den Anhörungsbogen in aller Ruhe zuhause ausfüllen und per Post senden, das vermeidet Gesprächsinhalte die sich eventuell nachteilig auswirken könnten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Maxl82):
wir sind in der Gruppe auf gerade Strecke auf dem Radweg entlang gefahren.
Ein Freund war etwas voraus gefahren und ich war an zweiter Stelle.
Dann gibt es ja Zeugen des Unfalls. Was sagen die denn zum Unfallhergang und warum Du so stark gebremst hast?

Zitat (von Maxl82):
Gefühlt würde ich sagen, man bremst ja nicht einfach so stark ab.
Das ist halt die entscheidende Frage. Vielleicht ist plötzlich ein Hindernis aufgetaucht. Dann könnte man damit argumentieren, das der Unfall nicht auf die Alkoholisierung zurückzuführen ist. Aber vielleicht hat man auch irendeinen Blödsinn gemacht, der einem Besoffenen Spaß macht, und über den man selbst den Kopf schütteln würde wenn m an nüchtern ist. Dann müsste man die Alkoholisierung auf jeden Fall als unfallursächlich ansehen.

Tunlichst vermeiden sollte man allerdings, die Freunde zu einer Gefälligkeitsaussage (Falschaussage) zu bewegen. Da drohen empfindliche Strafen für alle Beteiligten.

Zitat (von Maxl82):
Was ich hinzufügen kann, dass ich vor kurzem die Bremsen selbst nachgestellt hatte.
Das könnte man durchaus als entlastendes Argument hervorbringen, reicht alleine aber noch nicht.

Zitat (von Maxl82):
Am Samstag soll ich in die Polizeidirektion kommen und den Anhörungsbogen ausfüllen.
Das würde ich nicht machen. Ich würde darum bitten, dass man mir den Anhörungsbogen zuschickt, damit ich ihn in Ruhe zu Hause (und ggf. mit Anwalts Hilfe) ausfüllen kann. Dabei aber auch am Telefon keinerlei Aussage machen.

Zitat (von Maxl82):
Irgendwann dann demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen
Von der Staatsanwaltschaft wird nur dann Post kommen, wenn sie das Verfahren eingestellt hat, was aber nicht unbedingt zu erwarten ist. Wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt, dann wird Post vom Gericht mit dem Strafbefehl kommen. Dagegen kannst Du dann natürlich mit oder ohne Anwalt Einspruch einlegen.

Aber die Chance auf Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens ist dann schon dahin. Insofern solltest Du Dir genau überlegen, ob Du jetzt schon einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen möchtest oder nicht. Ohne weitere Mandatierung wären das ca. 100€ für den Anwalt.

An Deiner Stelle würde ich mal versuchen für mich selbst die Unfallursache zu ermitteln. Dafür würde ich die Freunde befragen, die mit Dir unterwegs waren. Die können doch bestimmt Angaben dazu machen, ob Du auf dem Fahrrad irgendwelche Faxen gemacht hast, oder ob es tatsächlich einen wichtigen Grund für die Bremsung gegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Auch sollte man versuchen in Erfahrung zu bringen ob und ggf. was die Freunde an dem Abend bereits zu Protokoll gegeben haben.
Haben 5 Leute einstimmig gesehen, dass man als TE einfach "betrunkene Faxen" auf freier Straße gemacht hat, wird es ungleich schwerer im Nachgang ein Hindernis zu konstruieren (Unabhängig davon ob da jetzt tatsächlich ein Hindernis war, oder nicht, konstruieren auch im Sinne einer Falschaussage, die man, in gewissen Grenzen, als Beschuldigter ja durchaus straflos tätigen kann)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maxl82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Freunde befragt, aus ihrer Sicht habe ich faxen gemacht und es lag nichts auf der Straße. Insofern keine Argumentation mit plötzlichem ausweichen/bremsen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Ja, dann wird es schwierig den Vorwurf argumentativ zu entkräften. Mit 1,01‰ ist man ja auch schon recht nahe dran an der absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrer (1,1‰ ), hätte aber noch einigermassen Luft bis zur absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer (1,6‰ ). Für beide gilt aber die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3‰.

Man könnte noch versuchen zu erklären, dass man kurz unaufmerksam war, dem Vordermann dadurch zu nahe gekommen ist, gebremst hat um einen Auffahrunfall zu vermeiden, und dabei die starke Bremswirkung der neu eingestellten Bremse nicht berücksichtigt hat, weil man ja bislang viel stärker am Hebel ziehen musste um eine vernünftige Bremswirkung zu erzielen.

Ob die Staatsanwaltschaft darauf eingeht und das Verfahren (mit oder ohne Geldauflage) einstellt ist offen. Die Möglichkeit würde aber bestehen. Wäre imho durchaus einen Versuch wert. Meiner Meinung nach jedenfalls besser als ein Geständnis, das die Staatsanwaltschaft ja geradezu dazu auffordert einen Strafbefehl zu beantragen.

Oder eben nichts zu Protokoll geben und einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.

Auf keinen Fall sollte man aber einräumen, dass man sich seiner starken Alkoholisierung bewusst war. Auch einen leichten Schwips sollte man nicht einräumen. Sonst kommt man in den Bereich der vorsätzlichen Tatbegehung.

-- Editiert von Demonio am 07.06.2018 13:49

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maxl82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergebnis: Das Verfahren wurde mit der Auflage zur Zahlung von 800€ an eine karitative Einrichtung eingestellt.

-- Editiert von Maxl82 am 29.07.2018 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Hallo Maxl,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Leider erfahren wir viel zu selten von den Fragestellern, wie die jeweilige Sache ausgegangen ist.

Mich würde allerdings in Deiem Fall nicht nur der Ausgang, sondern auch der Verlauf des Verfahrens interessieren.

Spontan hätte ich da folgende Fragen:
Hast Du Angaben gemacht? Wenn ja welche, und auf welchem Weg (schriftlich oder mündlich)?
Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Wenn ja, was hat er unternommen?

Würde mich sehr freuen, wenn Du Dich mit einigen Zusatzinfos noch einmal melden würdest.

Ansonsten gratuliere ich Dir zur Verfahrenseinstellung. War dann zwar im Nachhinein sein sehr teurer Abend. Aber weigstens hast Du nun keine Einträge im Fahreignungs- und Bundeszentralregister.

Evtl. würde ich an Deiner Stelle irgendwann mal Akteneinsicht in meine Führerscheinakte nehmen wollen. Es könnte nämlich sein, dass die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Mitteilung gemacht hat. das wäre dann zwar blöd für Dich, aber legitim.

0x Hilfreiche Antwort

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