Trunkenheit am Steuer - Welche Konsequenzen hat nun diese Fahrt für mich?

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
wais16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit am Steuer - Welche Konsequenzen hat nun diese Fahrt für mich?

Hallo Zusammen,

ich habe am Wochenende eine riesige Dummheit begangen. Ich war mit Freunden feiern und bin mit meinem Auto gefahren. Nach der Party habe ich mich dummerweise auch wieder ins Auto gesetzt. Auf dem Weg nachhause wurde ich von der Polizei angehalten und durfte Pusten. Das gerät besagt 1.16 Promille.

Ich musste anschließend auf die Wache zu einem Bluttest. Der Artz kam dann auch nach 1 1/2 Stunden und hat einige Koordinationstests durchgefürht und Blut abgenommen. Ich war bei der Polizei auch einsichtig. Nun Stellt sich mir die Frage ob der Bluttest evtl. ein anderes Ergebnis anzeigt und wenn ja, eher positiv für mich oder nicht.

Ich hatte vorher noch nie Probleme mit der Polizei oder mit Alkohol. Bin das erste mal auffällig geworden. Noch keine Vorstrafen oder dergleichen. Welche Konsequenzen hat nun diese Fahrt für mich? Und lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder bringt das nichts, weil alles offensichtlich ist? Die Strafen sind ja schon sehr hoch für so ein vergehen, möchte nun bestmöglich aus der Sache rauskommen.

Vielen Dank im voraus.

Aizi

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14 Antworten
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#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Sollte die Blutuntersuchung ein Ergebnis von mindestens 1,1 Promille ergeben, so gibt es eine Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis.
Außerdem wird eine Sperrfrist verhängt, bis zu deren Ende man dir keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf, 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du einen Antrag auf Neuerteilung stellen.

Sollte das Ergebnis unter 1,1 Promille aber mit Ausfallerscheinungen, so trifft das gleiche zu.

Sollte das Ergebnis unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen, so ist es eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 500 EUR Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkten geahndet.

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#2
 Von 
wais16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Lohn es sich denn einen Anwalt zu nehmen oder besteht da keine Aussicht auf Erfolg?

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Auf dem Weg nachhause wurde ich von der Polizei angehalten und durfte Pusten.


Normale Kontrolle oder gab es Auffälligkeiten im Fahrstil?
Haben Sie Angaben zum Trinkende gemacht?

Wenn die BAK noch nicht die 11 o/oo erreicht, dann sind die an eine konkrete Ausfallerscheinung zu stellenden Anforderungen geringer, je höhe die BAK und je ungünstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt des Betroffenen sind (vgl. BGHSt 31, 42).

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#4
 Von 
wais16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut den Beamten habe ich einem Taxifahrer die Vorfahrt genommen. Erst danach sind Sie auf mich aufmerksam geworden. Angaben zum Trinkende habe ich keine gemacht, ich wurde auch nicht gefragt. Laut den Polizisten war ich einsichtig auf der Wache und das würde mir bei der Beurteilung der Sachlage weiterhelfen.

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Es soll vorkommen, dass Polizisten freundlich sind, um Informationen von den Betroffenen zu erhalten.

Hier könnte eine Ausfallerscheinung auf eine recht hohe BAK treffen. Da gibt es nur noch wenig Spielraum.

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Es soll vorkommen, dass Polizisten freundlich sind, um Informationen von den Betroffenen zu erhalten.


Es kommt nicht nur vor, es ist die Regel. Andere kenne ich überhaupt nicht.:)

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
wais16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann ist ja in dieser Situation jedes Verhalten falsch. Wenn ich rebeliert hätte und auf Sturr geschaltet hätte, wäre es glaube ich auch nicht das Richtige gewesen.

Wollte einfach so gut wie möglich aus der Sache raus, da ich noch nie etwas mit dem Gesetz vorher zu tun hatte, war ich in dieser Situation natürlich total überfordert und wusste nicht wie ich handeln sollte.

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#10
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Spare dir das Geld für den Anwalt uns investiere es lieber in eine Sperrzeitverkürzung, je nach Bundesland sind 3 Monate weniger drin.

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Jetzt ist zunächst einmal die BAK abzuwarten. Du kannst sie in ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen, solltest dann aber keinerlei Angaben mehr zur Sache machen. Liegt die BAK bei mindestens 1,1‰ liegt auf jeden Fall eine Straftat mit ihren bereits genannten Folgen vor. Dann würde ich mir das Geld für den Anwalt sparen oder (sinnvoller) in eine Sperrfristverkürzung wie von Andreas bereits erwähnt investieren.

Liegt der Wert darunter, und wird Dir dennoch eine Straftat vorgeworfen wäre es u.U. überlegenswert zumindest mal die Akte durch einen Anwalt anzufordern um zu überprüfen ob man den Vorwurf der Ausfallerscheinungen evtl. entkräften kann. Das Mandat sollte dann aber zunächst einmal auf die Akteneinsicht und ein anschließendes Beratungsgespräch begrenzt sein. Dann sind die Kosten für den Anwalt noch überschaubar. Der Anwalt ist idealerweise auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisiert.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

In gut 30 bis 40 % der Fälle ergeben sich bei den von mir bearbeiteten Fällen wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung erst durch die Akteneinsicht und nicht schon durch die Angaben des Mandanten.

Hier könnten die genauen Zeiten, wann was gemacht wurde, wichtig werden. Auch der Grund für die Kontrolle wäre interessant.

Andere Beispiele:
Da ist der Mandant, der mir eine klare Unfallflucht schildert und die Akteneinsicht ergibt eindeutig einen Fall des § 170 II StPO .
Oder die Mandantin die nach eigenen Angaben unschuldig wegen Unfallflucht angeklagt wird. Die Akteneinsicht ergibt die besondere Situation, dass ich entweder von meiner Mandantin angelogen werde oder dass sie vom Geschädigten wissentlich falsch angezeigt wurde.

Hier hätte ich jedoch wenig Hoffnungen, den Joker in der Akte zu finden.


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-- Editiert am 03.11.2011 21:49

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