Trunkenheit am Steuer - wäre es möglich, dass sie Sozialstunden machen kann?!

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Emma08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit am Steuer - wäre es möglich, dass sie Sozialstunden machen kann?!

vor ein paar Tagen, hatte meine Schwester (18) einen Autounfall. Sie
ist frontal gegen eine Mauer gefahren. Zudem hatte sie dummerweise
Alkohol im Blut- eine spätere Blutprobe ergab 1,3 Promille! Füherschein wurde natürlich direkt sichergestellt.
Außerdem ist sie noch in der Probezeit, hatte sich jedoch noch nichts
anderes im Straßenverkehr zu Schulden kommen lassen.
Nun meine Frage: Mit was für Strafen muss sie genau rechnen? Sie geht
noch zur Schule und kann demnach kein eigenes Einkommen vorzeigen.
Mein Vater ist jedoch der Halter des Fahrzeuges. Müssen meine Eltern
jetzt für ihren Blödsinn bezahlen oder wäre es möglich, dass sie
Sozialstunden machen kann?! Und wenn ja, wären diese dann nur für die Geldstrafe oder auch für den enstandenen Schaden?!

Danke für die Hilfe im vorraus!

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Emma,

Deine Schwester erwartet ein Verfahren, und letztlich auch eine Verurteilung wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des §315c StGB .

Da sie erst 18 Jahre alt ist kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht. Deshalb wird es auf jeden Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts wird sie zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt werden. Sollte sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden hätte das eine Geldstrafe in Höhe von 40-50 Tagessätzen zu erwarten.

Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Inklusive der Zeit der vorläufigen Entziehung wird die Sperrfrist wohl ca. 12 Monate betragen. Eine neue Fahrerlaubnis kann und sollte sie frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Zur MPU wird sie nicht müssen, da es ihre erste Auffälligkeit war und der Wert deutlich unter 1,6‰ liegt.

Allerdings muß sie vor Neuerteilung an einem besonderen Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger teilnehmen. Kosten hierfür ca. 300-400€.

Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert werden und ruht während der führerscheinlosen Zeit. Das heißt, dass die dann verlängerte Restprobezeit mit Beginn der Neuerteilung zu Laufen beginnt.

Zudem wird für Deine Schwester eine verschärfte Probezeit gelten. Das heißt, dass sie bei einem weiteren A- oder zwei weiteren B-Verstößen auf jeden Fall doch noch zur MPU muß. Sollte sie diese nicht fristgerecht bestehen wird die Fahrerlaubnis erneut entzogen werden.

Wusste Euer Vater im Vorfeld von der Trunkenheitsfahrt? Wenn ja könnte er seinerseits eine Straftat wegen des Zulassens einer solchen begangen haben. Ob es zu einer Ahndung kommen könnte ist vom Einzelfall abhängig und kann von mir aufgrund der mir vorliegenden Beschreibung nicht beurteilt werden.

Den Fremdschaden (Mauer) muß die KFZ-Haftpflichtversicherung zunächst zahlen. Sie kann, und wird, aber bei Deiner Schwester bis zu 5000€ Regreß fordern. Sollte der Fahrzeughalter (euer Vater) sich des Zulassens der Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht haben könnte die Versicherung auch von ihm bis zu 5000€ Regreß fordern.

Beim Eigenschaden ist das ähnlich. Sollte der Wagen nicht vollkaskoversichert sein ist es egal. Sollte eine Vollkaskoversicherung bestehen wäre zunächst die Frage zu klären ob Euer Vater als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter schuldhaft gehandelt hat. Wenn ja ist die Vollkaskoversicherung von der Leistung befreit. Andernfalls müsste die Versicherung Eurem Vater den Schaden erstatten, könnte sich aber vollumfänglich an Deiner Schwester schadlos halten, also die gesamte Schadenssumme regressieren.

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