Trunkenheit auf dem Fahrrad 1,84 Promille

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go442673-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit auf dem Fahrrad 1,84 Promille

Hallo,
hier mal kurz mein Fall. Ich wurde auf dem Fahhrad mit 1,84 Promille erwischt. Morgen habe ich eine Vorladung. Wie sollte ich am besten reagieren und was könnte mir drohen? Mein Strafregister ist völlig sauber bisher.

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen
schon mal vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

vorladung der Polizei?
Wenn ja: nicht hingehen, Termin freundlicherweise absagen (optional).
Beim Reden verplappert man sich. Wenn man Aussagen möchte, dann mit bedacht und schriftlich, so dass man sich der Tragweite bewusst werden kann.

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#2
 Von 
go442673-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Polizei. Also ruf ich morgen dort an und sage das ich mich Schriftlich äußern werde?
Gibt es eine Frist in der das geschehen sein sollte?


-- Editiert von go442673-78 am 31.05.2016 22:34

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ja, der Polizei. Also ruf ich morgen dort an ...

Ja.

Zitat:
... und sage das ich mich Schriftlich äußern werde?

Nein. Du sagst, dass du dich nicht äußern möchtest.

Zitat:
und was könnte mir drohen?

realistisch: Geldstrafe ca. 1 Nettomonatsgehalt. Dazu MPU+Führerscheinentzug (falls letzterer vorhanden).
Falls Sie noch in den Genuss des Jugendstraftechts kommen (Sie haben Ihr Alter nicht verraten): Sozialstunden statt Geldstrafe

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
go442673-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

oh tut mir leid,

Führerschein habe ich (noch). ich bin 28, Student (also erhalte Bafög).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Na, 600 bis 900 Euro werden es trotzdem werden. Das Führungszeugnis bleibt aber (weil Ersttäter) sauber. Verbeamtung etc. können Sie aber die nächsten 5 Jahre knicken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Der Wert steht doch wohl schon fest, was gibt es daran zu rütteln?

Nix.
Aber weil die Fakten ja schon stehen, braucht man man da auch nichts mehr zu sagen.
Es geht ja in der Vernehmung nicht darum, über den Promillewert zu diskutieren, oder den Vorfall an und für sich zu bestreiten.

Zitat:
Und warum absagen?

Weil man sich mit jedem Wort über die schon feststehenden Fakten hinaus tiefer in die Sch... [braune Masse] reinreiten kann.
Durch ein unbedachtes Wort wird schnell aus einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt, was grob zu einer Verdoppelung der Strafe führt ...

Als Beschuldigter kann man sich bei der Vernehmung kaum verbessern (weil die Fakten ja schon feststehen), dafür aber deutlich verschelchtern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
biscuitdealer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 24x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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