Hallo,
ich wurde im August 2015 auf einem kleinen Motorboot (8ps) von der Wasserschutzpolizei angehalten.
Wir hatten ein Surfbrett im Schlepp, was der Bootsverleih angebracht hat.
Das war aber leider nicht erlaubt.
Im Zuge der Belehrung viel den Beamten auf, das wir alle Alkohol getrunken haben.
Da ich das Boot gefahren habe, wurde bei mir eine Blutprobe entnommen.
Nun bekomme ich heute das Ergebnis und bin etwas ratlos.
Zum einen kann ich mit der Blutalkoholkonzentration von 1.37 mg/g nichts anfangen, zum anderen habe ich gelesen das dieses Strafverfahren ab 1.1 Promille erst eingeleitet wird.
Ich versuche nun im Web rauszufinden was ich an Promille laut diesem BAK Wert habe.
Das scheint von vielen Faktoren abhängig zu sein, wie Gewicht/Größe/Alter usw.
Ich habe 3 Gläser Vodka-Energy auf der Fahrt getrunken, habe das Boot einwandfrei an das Polizeiboot angelegt und konnte normal sprechen und auch gehen.
Das ich über 1.1 Promille haben soll, verwundert mich sehr.
Die Polizei meinte das hänge auch damit zusammen ob ich ausgiebig geschlafen oder gegessen habe.
Das wird wohl mein Fehler gewesen sein, da wir das Boot recht früh abholen mussten habe ich wenig geschlafen und vorher auch nichts gegessen, wir waren gerade auf dem Weg zum Grillplatz.
Mir war auch nicht klar das man auf dem Boot nichts trinken darf, wir fahren schon seit Jahren auf diesem See und mieten uns hin und wieder dazu ein Boot.
Die anderen Mieter haben auch was getrunken und beim Bootsverleih gab das auch nie Probleme, wenn da jemand einen Kasten Bier aufs Boot trägt.
Da ich gelesen habe das mich der Spaß nun um die 3.000€ Strafe zuzüglich der anderen Kosten wie Blutuntersuchung und Polizeieinsatz kosten wird, bin ich natürlich schwer geschockt.
Habe mir diesbezüglich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und auch keinen Führerschein.
Ebenso trinke ich wirklich selten, das war ein schöner sonniger Tag, mit Freunden auf dem Boot und ich würde mich nie betrinken und das Leben von mir oder anderen Beteiligten gefährden.
Das war einfach nur zum locker werden und Spaß haben in einer geselligen Runde.
Hat einer von Euch Erfahrung wie man den BAK Wert in Promille umrechnen kann ?
Tipps was ich nun machen kann, das es nicht so Teuer wird wie befürchtet ?
Vielen Dank!
Edit:
Vorher wurde der Atemalkohol aller Beteiligten entnommen, obwohl wir alle das selbe Getrunken hatten gab es sehr unterschiedliche Werte.
Von 0,49 Promille bis zu mir mit 1.4 Promille.
Wir hatten uns da schon gewundert und dachten es liegt daran da ich gerade erst ein Glas getrunken hatte und daher noch viel Alkohol im Atem ist.
-- Editier von Robert.Kraemer am 23.10.2015 12:33
Trunkenheit im Verkehr §316, wie Promille ermitteln ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Aus Wikipedia:
Zitat:Milli steht für ein Tausendstel als Vorsatz einer Maßeinheit
Promille steht für 1/1000 stel von irgendetwas. 1.37 mg/g bedeutet, dass pro Gramm Blut 1.37/1000 Gramm Alkohol vorhanden waren. Und das sind eben 1.37 Promille.
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Danke für Eure Antworten, das scheint so aber irgendwie nicht zu stimmen.
z.B. beim Umrechner der Uniklinik Ulm den ich zwischenzeitlich gefunden habe, kommt bei 1.37 mg/g BAK 1.11 Promille raus.
Die Formel zur Berechnung sieht wohl so aus,
http://www.drugcom.de/wissenstests/weitere-informationen-zu-alkohol/berechnung-der-blutalkoholkonzentration/
Zitat:Blutalkoholkonzetration (Promille) gleich Alkoholmenge in Gramm durch (Körpergewicht in Kilogramm mal Anteil Körperflüsigkeit)
Hier habe ich noch eine ausführlichere Erklärung gefunden: Link
Zitat:Hier wird der Alkoholanteil in Gramm Alkohol pro Liter Blut angegeben. Nun wiegt ein Liter Blut nicht genau 1 Kg; dann wäre alles etwas einfacher. Aber Blut ist etwas schwerer als Wasser. Blut hat ein spezifisches Gewicht von 1.057 g/cm³. Daher wiegt ein Liter Vollblut etwa 1057 Gramm = 1,057 Kg.
Scheint also sehr unklar zu sein, ihr rechnet mit 1.000, laut der letzten Seite wird mit 1.057 gerechnet, wonach die Uniklinik rechnet ist nicht ersichtlich und bei der Formel wird mit Körpergewicht noch gerechnet.
ZitatDanke für Eure Antworten, das scheint so aber irgendwie nicht zu stimmen. :
Wer schon an einer so einfachen Umrechnung scheitert, sollte nicht noch versuchen andere zu belehren, insbesondere wenn er nicht mal ansatzweise versteht, was auf den Seiten geschrieben wurde.
Die Umrechnung auf der von Dir verlinkten Seite bezieht sich auf die Plasmakonzentration, die in g/l angegeben wird und sich auf Blutplasma bezieht. Da stimmt also weder die Einheit (l statt kg) noch das Bezugssystem (Plasma statt Vollblut).
Du hast aber bereits eine Angabe g/kg erhalten, also in der richtigen Einheit und (alles andere wäre unsinnig) auf Vollblut bezogen. g/kg ergibt unter Anwendung einfacher Mathematik 1/1000 also Promille.
ZitatDie Formel zur Berechnung sieht wohl so aus, :
Nein, die Formel dort hat nicht mal ansatzweise was damit zu tun.
ZitatHier habe ich noch eine ausführlichere Erklärung gefunden :
In der, ein wenig Verständnis vorausgesetzt, genau das steht, was hier schon geschrieben wurde.
ZitatScheint also sehr unklar zu sein :
Nein, das ist zu 100% klar.
Zitatihr rechnet mit 1.000 :
Was korrekt ist.
Zitatlaut der letzten Seite wird mit 1.057 gerechnet :
Wenn die Angabe in g/l wäre, was sie aber nicht ist.
Zitatwonach die Uniklinik rechnet ist nicht ersichtlich :
Doch, das steht klipp und klar dort.
Zitatund bei der Formel wird mit Körpergewicht noch gerechnet. :
Und die hat rein gar nichts mit einem gemessenen Blutalkoholspiegel zu tun.
Zitat:wonach die Uniklinik rechnet ist nicht ersichtlich
Mit welchem Faktor die Uniklinik rechnet ist angegeben und wenn nicht, wäre es keine Hexerei den Faktor rauszufinden.
Dort lesen wir auch
Zitat:Die BAK wird hingegen aus historischen Gründen in g/kg Vollblut berechnet (Promille).
Wie jedes Schulkind Weiss, ist g/kg das gleiche wie mg/g. Damit muss gar nichts ausgerechnet warden.
-- Editiert von FareakyThunder am 23.10.2015 17:46
"Mir war auch nicht klar das man auf dem Boot nichts trinken darf, wir fahren schon seit Jahren auf diesem See und mieten uns hin und wieder dazu ein Boot.
Die anderen Mieter haben auch was getrunken und beim Bootsverleih gab das auch nie Probleme, wenn da jemand einen Kasten Bier aufs Boot trägt."
Wenn Sie mit dem Auto irgendwo vorfahren und kistenweise Bier reinladen, sagt auch keiner was.
Aber Ihr Allgemeinwissen sollte doch wohl den Satz "Kein Alkohol am Steuer" umfassen. Daß Sie sich ernstlich wundern, dass man besoffen kein Boot führen darf, lässt mich auf eine MPU hoffen.
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