Trunkenheitsfahrt + Falschrum in Einbahnstraße

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471476-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt + Falschrum in Einbahnstraße

Hallo,

am Wochenende wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt (1.0 Promille) erwischt, während ich falschrum in eine Einbahnstraße fuhr. Dazu muss man erwähnen, dass diese Straße 3-Spurig war, es also nicht ganz offensichtlich war, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt. Womit hab ich zu rechnen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

MfG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

1.0 Promille + Ausfallerscheinungen = Straftat

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wurde der FS schon beschlagnahmt? Das wird nämlich dann gemacht, wenn ohnehin der Entzug ins Haus steht und der ist bei einem Verstoß gegen § 315c StGB , auf den der Vorposter anspielt, vorgeschrieben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go471476-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Führerschein hab ich zurückbekommen, mein Schlüssel wurde für 12 Std beschlagnahmt, wurde mir dann aber auch wieder ausgehändigt.
Vielleicht sind die Polizisten in dem Fall gnädig und werten das nicht als Ausfallerscheineung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Das spricht dann eher für die Einstufung als Owi.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go471476-54):
.....es also nicht ganz offensichtlich war, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt.


Also in der Regel stehen da so komische Schilder....

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen