Hallo,
am Wochenende wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt (1.0 Promille) erwischt, während ich falschrum in eine Einbahnstraße fuhr. Dazu muss man erwähnen, dass diese Straße 3-Spurig war, es also nicht ganz offensichtlich war, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt. Womit hab ich zu rechnen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
MfG
Trunkenheitsfahrt + Falschrum in Einbahnstraße
31. Juli 2017
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Frage vom 31. Juli 2017 | 09:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt + Falschrum in Einbahnstraße
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2017 | 11:54
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 70x hilfreich)
1.0 Promille + Ausfallerscheinungen = Straftat
#2
Antwort vom 31. Juli 2017 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Wurde der FS schon beschlagnahmt? Das wird nämlich dann gemacht, wenn ohnehin der Entzug ins Haus steht und der ist bei einem Verstoß gegen § 315c StGB , auf den der Vorposter anspielt, vorgeschrieben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2017 | 17:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Führerschein hab ich zurückbekommen, mein Schlüssel wurde für 12 Std beschlagnahmt, wurde mir dann aber auch wieder ausgehändigt.
Vielleicht sind die Polizisten in dem Fall gnädig und werten das nicht als Ausfallerscheineung.
#4
Antwort vom 31. Juli 2017 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Das spricht dann eher für die Einstufung als Owi.
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