Hallo liebe Forumsmitglieder.
Vor etwa zwei Monaten habe ich einen großen Fehler begangen und bin betrunken Auto gefahren. Ich schäme mich sehr. Angehalten wurde ich wegen deutlichen Ausfallerscheinungen.
Nun ist der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft gekommen.
Mein BAK lag bei gut 1,8 Promille, mir wurden eine Geldstrafe von 1500 Euro und eine Sperrfrist von 8 Monaten auferlegt.
Mit dem Urteil war ich zunächst sehr zufrieden.
Derzeit befinde ich mich in einer Reha Klinik. Dieser Vorfall vor zwei Monaten hat mir die Augen geöffnet und ich habe eingesehen, dass ich abhängig bin und es ohne Hilfe nicht schaffe, vom Alkohol los zu kommen.
Natürlich wird mir auch noch eine MPU
auferlegt. Dazu habe ich eine Frage.
In der Klinik wurde mir heute gesagt, dass ich aufgrund meiner Sucht gezwungen bin ein Jahr lang Abstinenznachweise zu erbringen. Damit anfangen kann ich erst NACH der Therapie, weil die Zeit hier ein geschützter Raum ist und nicht mitgewertet wird.
Auch verständlich.
Meine Therapie endet Anfang Juni. Bedeutet das nun wirklich, dass ich keine Chance habe vor Juni 2021 den FS wiederzuerlangen?
Das bedeutet ja eigentlich, dass ich mit dieser Therapie benachteiligt bin. Hätte ich mir die Sucht nicht eingestanden und als einmaligen Ausrutscher abgetan, wäre ich besser weg gekommen.
Gibt es nicht die Möglichkeit die MPU nach der 8 monatigen Sperrfrist zu machen mit Abstinenznachweisen, meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen "auf Probe" und dann weiter meine Abstinenz nachzuweisen?
Ich habe keine Aussage getätigt bisher, also weiß von den zuständigen Behörden auch bislang niemand von meiner Sucht bzw. der Therapie.
Im Vorraus schon mal vielen Dank für Ihre Antworten ..
Trunkenheitsfahrt 1.8
Ja.Zitat :Bedeutet das nun wirklich, dass ich keine Chance habe vor Juni 2021 den FS wiederzuerlangen?
Aber nur, wenn Du ohne Therapie die MPU bestanden hättest, was Deiner Beschreibung nach sehr unwahrscheinlich gewesen wäre. Wobei allerdings deutliche Ausfallerscheinungen bei 1,8 Promille nicht für eine Alkoholabhängigkeit sprechen. Ein trainierter Alkoholiker sollte ganz gut mit 1,8 Promille umgehen können.Zitat :Hätte ich mir die Sucht nicht eingestanden und als einmaligen Ausrutscher abgetan, wäre ich besser weg gekommen
Nein. Es muss erst nachgewiesen werden, dass die Fahreignung wieder hergestellt ist. Vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten 15 Jahre muss also die MPU bestanden werden.Zitat :Gibt es nicht die Möglichkeit die MPU nach der 8 monatigen Sperrfrist zu machen mit Abstinenznachweisen, meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen "auf Probe" und dann weiter meine Abstinenz nachzuweisen?
Im Übrigen geht es bei der MPU um weit mehr als nur die Abstinenznachweise. Ich habe den Eindruck, dass Du den Ablauf der MPU nicht kennst, oder total unterschätzt. Ohne gründliche und zeitraubende Vorbereitung kann die MPU nicht bestanden werden.
Sofern die Therapie unbekannt bleiben sollte, müssen natürlich auch nicht 12 Monate Abstinenz nach Abschluss der Therapie nachgewiesen werden. Theoretisch könnten dann auch 6 Monate nachgewiesener Abstinenz ausreichen. Man müsste, wenn man die MPU, mit kontrollierten Trinken bestehen möchte, gar keine Abstinenznachweise erbringen.Zitat :Ich habe keine Aussage getätigt bisher, also weiß von den zuständigen Behörden auch bislang niemand von meiner Sucht bzw. der Therapie.
Wie bereits erwähnt, habe ich aber Zweifel, dass Du auf diesem Wege und so kurzfristig eine MPU bestehen könntest. Du solltest Dich erst einmal informieren, wie eine MPU abläuft, und wie man sie bestehen kann. Infos sollte es in Deiner Therapieeinrichtung geben. Ansonsten gibt es sie auch im Internet und Büchern wie z.B. "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil.
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Dass es in der MPU um weit mehr als die Abstinenznacheise geht, ist mir durchaus bewusst.
Selbstverständlich würde ich auch einen Vorbereitungskurs besuchen, um mich möglichst gut vorzubereiten.
Es war für mich gestern nur ein großer Schreck, dass ich nun so lange gesperrt bleiben werde wahrscheinlich und nicht nur 8 Monate.
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Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Sperrfristende gestellt werden. Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt für eine Einsichtnahme in die Führerscheinakte. Normalerweise kein Problem. Im Zeitalter von Corona aber u.U. etwas schwieriger. Das müsste man mit der Führerscheinstelle abklären.
Wenn es in der Akte keinen Hinweis auf eine Alkoholabhängigkeit und damit verbundene Therapie gibt, dann könntest Du Dein Glück bei der MPU versuchen, indem Du Dich auf Alkoholmißbrauch berufst. Mit 1,8‰ und Ausfallerscheinungen wäre das durchaus denkbar.
Ich sehe da aber mehrere Probleme: Die Vorbereitung auf die MPU braucht Zeit. Es wird bei der MPU ja auch eine nachhaltige Verhaltensänderung erwartet. Diese muss über mindestens 6 Monate belegt werden. Und in der momentanen Zeit Kontaktsperre finden keine Kurse statt. Ein Kurs ist auch nicht unbedingt erforderlich. Eine Vorbereitung auf die MPU ganz ohne soziale Kontakte aber schwierig. So dürfte es derzeit auch keine Sitzungen irgendwelcher Selbsthilfegruppen geben. Ob Einzelsitzungen bei einem Verkehrspsychologen derzeit möglich sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Das könnte auch regional unterschiedlich sein. Das wäre sicherlich auch eine sehr kostenintensive Angelegenheit.
Ansonsten bleiben nur Internet (es gibt Internetforen zur Vorbereitung auf die MPU) und Bücher. Eine vernünftige MPU-Vorbereitung bis zum Ende der Sperrfrist wäre sicherlich nicht unmöglich, aber doch schwierig.
In dem Moment, in dem die Behörde oder der Gutachter aber von der Therapie erfährt, gilt das bereits Gesagte. Dann ist der Nachweis einer mindestens 12-monatigen Abstinenz nach Ende der Therapie unausweichlich. So hat es der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt.
Mal ganz von der rechtlichen Lage abgesehen: Du hast erkannt das du ein Problem hast und das ist schon einmal der richtige Schritt. Du hattest großes Glück das du erwischt wurdest, eine Trunkenheitsfahrt könnte noch viel schlimmer enden.
Meiner persönlichen Meinung nach sollten die Strafen sowieso viel härter sein, für mich ist das vergleichbar als wenn jemand mit einer Handfeuerwaffe wild in der Gegend rumballert und damit billigend in Kauf nimmt das er jemanden trifft, aber das tut Nichts zur Sache.
Sieh es so, wenn du die 12 Monate durch hältst stehen die Chancen gut das du es auch weiterhin durch hältst. Und solltest du in den 12 Monaten rückfällig werden, dann ist das zwar nicht schön aber weniger schlimm als wenn du dann wieder Auto fährst und meinetwegen ein Kind umbringst. Das gibt dir Sicherheit und deinen Mitmenschen Sicherheit.
Ich wünsche dir auf deinen schweren Weg viel Kraft und Erfolg.
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