Hallo zusammen,
Ich habe im Frühjahr 2018 einen großen Fehler begangen und bin alkoholisiert mit einem (Miet-)Roller gefahren.
Auf der Fahrt habe ich einen Unfall
gebaut, bei dem (nur) ich und der Roller zu Schaden kamen.
Führerschein wurde direkt eingezogen und Bluttest ergab 1,54 promille.
Im Strafbefehl steht:
Führerscheinentzug, Neuerteilung nach 6 Monaten
Geldstrafe
Diese sind nun abgelaufen und ich habe ihn letzte Woche neu beantragt.
Nun zu meiner Frage: droht mir auch eine MPU?
Mein Anwalt sagte mir, bevor der Strafbefehl kam, eine MPU wird i.d.R. erst ab 1,6 Promille erteilt, wo ich (wenn auch nur SEHR knapp) noch drunter bin und er nicht davon ausgeht dass ich eine bekomme.
Wäre die MPU schon im Strafbefehl vermerkt worden? oder kann diese auch nachträglich erteilt werden?
Ich war nämlich der Meinung wenn ich ihn neu betragen kann steht der Neuerteilung nichts mehr im Wege, jetzt bin ich aber am zweifeln, dass ich mich evtl. zu früh gefreut haben könnte.
Über mich:
-22 Jahre
-Student
-Führerschein seit 2014 (zum Tatzeitpunkt in der verlängerten Probezeit)
Liebe Grüße und vorweg vielen Dank für eure Ratschläge
Trunkenheitsfahrt Roller - MPU?
13. März 2019
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Frage vom 13. März 2019 | 19:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt Roller - MPU?
#1
Antwort vom 13. März 2019 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (129135 Beiträge, 41196x hilfreich)
Zitat :Ich war nämlich der Meinung wenn ich ihn neu betragen kann steht der Neuerteilung nichts mehr im Wege
Doch, unter Umständen der Schabearbeter der Führerscheinstelle und seine Anordnungen.
Zitat :(zum Tatzeitpunkt in der verlängerten Probezeit)
Warum die verlängerte Probezeit?
#2
Antwort vom 13. März 2019 | 20:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :
Warum die verlängerte Probezeit?
Rote Ampel - Aufbauseminar und Geldstrafe gab es dafür. (2015 dürfte das gewesen sein)
Danach keine weiteren Vergehen.
Zitat :
Doch, unter Umständen der Schabearbeter der Führerscheinstelle und seine Anordnungen.
Ist das wahrscheinlich in meinem Fall?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2019 | 09:35
Von
Status: Master (4351 Beiträge, 1243x hilfreich)
Das ist richtig.Zitat :Mein Anwalt sagte mir, bevor der Strafbefehl kam, eine MPU wird i.d.R. erst ab 1,6 Promille erteilt
Nein.Zitat :Wäre die MPU schon im Strafbefehl vermerkt worden?
Ja. Wenn eine MPU verlangt werden sollte, dann erfährt man das erst im Zuge des Antragsverfahrens für die Neuerteilung.Zitat :oder kann diese auch nachträglich erteilt werden?
Das ist in der Tat ein Problem. Ab 1,6‰ ist die MPU zwangsläufig vor Neuerteilung anzuordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Werten knapp unter 1,6‰ aber noch einen gewissen Handlungsspielraum. Da kann es u.U. auf Details ankommen. Nach Antragstellung wird die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Gerichtsakte anfordern. Dann kann es ganz eintscheidend darauf ankommen, was da drinnen steht. Für die Entscheidung der Behörde können dann Deine Aussagen und die Tageszeit ausschlaggebend sein. Eine Alkoholfahrt mit 1,54‰ nach einer Party um 22:00 Uhr könnte von der Behörde anders bewertet werden als morgens um 10:00 Uhr.Zitat :wo ich (wenn auch nur SEHR knapp) noch drunter bin
Wenn Du, egal ob mit oder ohne MPU, eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommst, dann gilt für Dich dann aber eine verschärfte Probezeit. Das bedeutet, dass in der verbleibenden Probezeit jeder probezeitrelevante Verstoß zwangsläufig eine MPU zur Folge haben wird.
#4
Antwort vom 14. März 2019 | 11:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Eine Alkoholfahrt mit 1,54‰ nach einer Party um 22:00 Uhr könnte von der Behörde anders bewertet werden als morgens um 10:00 Uhr.
Es war nach dem 1. Mai in Berlin 2 Uhr nachts.. Das kann also bedeuten es wird evtl. als fahrlässig eingestuft und nicht mutwillig?
Wird eine Rollerfahrt genauso verurteilt wie eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss?
Zitat :
Wenn Du, egal ob mit oder ohne MPU, eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommst, dann gilt für Dich dann aber eine verschärfte Probezeit. Das bedeutet, dass in der verbleibenden Probezeit jeder probezeitrelevante Verstoß zwangsläufig eine MPU zur Folge haben wird.
Die dauert dann weitere 2 Jahre?
Dann habe ich noch eine weitere Frage: Wenn ich eine MPU machen muss, gibt es da eine Frist bis wann ich die machen muss? und muss ich beim Bürgeramt dann erneut die 230€ für die Beantragung zahlen?
Vielen Dank für deine Antwort
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