Hallo zusammen!
Wäre nett, wenn jmd. folgende Szenarien rechtlich bewerten könnte:
1.) Man weiß, dass ein Freund getrunken hat und läßt ihn trotzdem fahren
2.) Man weiß, dass ein Freund getrunken hat und setzt sich trotzdem zu ihm ins Auto und fährt mit
Macht sich die Person, die die Fahrt zuläßt, strafbar?
Danke!
-- Editiert von marcel0580 am 03.04.2006 16:22:57
Trunkenheitsfahrt - Macht sich die Person, die die Fahrt zulässt, strafbar?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hat die Person, die ihn fahren lässt, irgend eine Garantenstellung ggü. der fahrenden Person bzw. gehört ihr das Auto?
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Es geht mir hier nur um einen "Was wäre wenn"-Fall.
In welchen Fällen macht man sich allgemein strafbar?
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Hallo!
Sollten Sie ebenfalls Führerscheininhaber
sein werden Sie auch bestraft.Sollte was
schwerwiegendes passieren,können auch Sie den Führerschein verlieren und Punkte in
Flensburg!!
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Okay, man stelle sich also folgende Szenarien vor:
a) X weiß, dass ein Freund getrunken hat und läßt ihn trotzdem fahren (Betrunkener fährt seinen eigenen PKW)
b) X weiß, dass ein Freund getrunken hat und läßt ihn trotzdem fahren (Betrunkener fährt seinen eigenen PKW) - und X steigt auch noch mit zu ihm ins Auto
c) X weiß, dass ein Freund getrunken hat und läßt ihn trotzdem fahren (Betrunkener fährt den PKW eines Freundes)
In welchen Fällen kann X bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall mit belangt werden?
Hallo!
In allen Punkten sind Sie BEIDE dran!!!!!!
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Meine Meinung dazu ist folgende:
a) Ich würde davon ausgehen, dass sich X nicht strafbar macht, da die Voraussetzungen des §13 StGB
meiner Einschätzung nach nicht vorliegen; es bleiben Beihilfe (X gibt dem Betrunkenen die Schlüssel zu dessen Auto) oder Anstiftung als Möglichkeit für X sich doch strafbar zu machen.
b) Hier würde ich davon ausgehen, dass das Einsteigen von X dazu beiträgt, dass der Betrunkene seine Tat begeht, bin mir aber nicht sicher, ob dass als Tatbeteiligung ausreicht.
c) Wenn X einem Betrunken sein Fahrzeug zur Verfügung stellt, würde ich das als Beihilfe sehen.
Falls ich damit falsch liegen sollte, wäre es nett, wenn das nachvollziehbar begründet würde.
Naja, hoffen wir mal noch auf eine rechtlich fundierte Antwort...
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