Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille auf Elektro-Tretroller

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mattl1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille auf Elektro-Tretroller

Hallo.
Ich bin 25, männlich, ohne Vorstrafen und ohne Punkte in Flensburg.

Ich habe mich nach einer kleinen Feier mit Freunden bequatschen lassen, dass E-Scooter wie E-Fahrräder mit bis zu 1,6 Promille gefahren werden dürfen. Natürlich ein großer Fehler.

Ich wurde nach ca 10 Minuten von der Polizei kontrolliert, nachdem ich eine rote Ampel überfahren hatte. Beim Pusten wurden bei mir 1,4 Promille gemessen. Ich hatte ca 20 Minuten vor dem Messen des Atemalkoholgehalts noch ein Bier getrunken. Anschließend ging es zur Blutabnahme in eine Ambulanz, wobei hier zwischen Atemalkoholbestimmung und Blutentnahme ca 30 Minuten vergingen.

Während der ganzen Zeit war ich sehr kooperativ und die beiden Beamten haben mit mir fast "kumpelhaft" geredet. Kurz bevor ich gehen durfte, meinte einer der Beamten dann, ich sei Alkoholiker, weil ich keine Ausfallserscheinungen hatte und noch so normal reden konnte. Das stimmt natürlich nicht. Aber er hat das auch notiert.

Jetzt habe ich große Angst, dass eine MPU machen muss.

Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen? Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung bei der ich anwesend sein muss? Wie hoch ist die Chance auf MPU? Wird dieses Ereignis in mein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
streuner28
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

schau mal hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-3c2415-neuerteilung-fahrerlaubnis-trunkenheitsfahrt-mpu-gutachten/

vg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Mattl1993):
Wie hoch ist die Chance auf MPU?
Nahezu 100%

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen? Üblicherweise mit so 30 Tagessätzen Geldstrafe und 9 bis 12 Monaten FS-Entzug. Ob es den FS-Entzug hier auch gibt, bleibt abzuwarten - das ist rechtlich immerhin eine neue Problematik.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung bei der ich anwesend sein muss? Vermutlich nicht, da derlei üblicherweise im (schriftlichen) Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird.
Wird dieses Ereignis in mein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen? Nein.

-- Editiert von muemmel am 19.07.2019 13:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Nahezu 100%
Wie kommt man ohne Kenntnis der BAK zu einer solchen Aussage?

Zitat (von muemmel):
Ob es den FS-Entzug hier auch gibt, bleibt abzuwarten - das ist rechtlich immerhin eine neue Problematik.
Nein, das ist keine neue Problematik. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, und da ist mit, ähnlich wie bei einem ebenfalls fahrerlaubnisfreien Mofa, und da ist gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Bei Radfahrern wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, weil Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, und § 69 ausdrücklich auf Führer von KFZ abzielt.

Aber neu könnte die Problematik im Hinblick auf die Geldstrafe sein. Wenn sich die Rechtsprechung auch hier an anderen Kraftfahrzeugführern orientieren sollte, dann ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen zu rechnen.

Sollte die Rechtsprechung dazu tendieren, dass aufgrund des geringeren Gefahrenpotentials man sich an den Tarifen für Radfahrern orientieren möchte, dann wäre es ungefähr die Hälfte.

Sollte die BAK einen Wert von 1,6‰ oder mehr erreichen, dann ist vor Neuerteilung eine MPU anzuordnen, bzw. zu bestehen. Die BAK kann ca. 1-2 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragt werden. Angaben zur Sache sollte man nicht machen. Man kann sich eigentlich nur zusätzlich be- aber nicht entlasten.

So lange diese Trunkenheitsfahrt die einzige Straftat bleibt gibt es keinen Eintrag im Führungszeugnis.

-- Editiert von Demonio am 19.07.2019 13:43

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mattl1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe während der Verkehrskontrolle den Beamten meinen Führerschein auf Verlangen gegeben, worüber auch ein Sicherstellungsprotokoll angelegt wurde.
War das ein Fehler? Hätte gar die Chance bestanden, dass der Führerschein hier nicht entzogen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Mattl1993):
Hätte gar die Chance bestanden, dass der Führerschein hier nicht entzogen wird?
Nein. Aber darauf hatte ich ja bereits hingewiesen. Gem. § 69 StGB ist dem Führer eines KFZ bei einer Zuwiderhandlung gegen § 316 StGB die Fahrerlaubnis zu entziehen. Ein E-Scooter ist ein KFZ und die Fahrerlaubnis somit zu entziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mattl1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen.

Ab wann werde ich schätzungsweise neues zu dem Fall erfahren?

Kann ich Einsicht in das Protokoll und in die Messwerte der Atemalkoholmessung nehmen? Die Polizei hat mir diese nicht genau mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Kann ich Einsicht in das Protokoll und in die Messwerte der Atemalkoholmessung nehmen

Ja, können Sie - dafür muss man aber entweder einen Anwalt beauftragen (kostet Geld) oder selbst einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft stellen und für die Akteneinsicht i.d.R. persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorbeikommen.
Es ist aber nicht so ganz ersichtlich, was Ihnen das nutzen sollte.

Früher oder später kommt ein Brief, aus dem sich die Konsequenzen ergeben. Das wird ziemlich sicher ein Strafbefehl sein. Da stehen dann auch die Werte drin. Wenn Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen, können Sie dann immer noch Akteneinsicht nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
ähnlich wie bei einem ebenfalls fahrerlaubnisfreien Mofa


gibt es fahrerlaubnisfreie Mofas?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
gibt es fahrerlaubnisfreie Mofas?


Gegenfrage: Gibt es Mofas, für die man eine Fahrerlaubnis benötigt?

Im Regelfall benötigt man lediglich eine Prüfbescheinigung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Mattl1993):
Ab wann werde ich schätzungsweise neues zu dem Fall erfahren?
Das kann man nicht seriös vorhersagen.

Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, würde ich an Deiner Stelle 1-2 Wochen nach dem Vorfall die BAK erfragen. Damit lassen ssich viel Fragen beser beantworten.

Zitat (von Mattl1993):
Kann ich Einsicht in das Protokoll und in die Messwerte der Atemalkoholmessung nehmen?
Was soll das bringen? Die Atemalkoholmessung ist doch inzwischen vollkommen egal. Das ist ein freiwilliger Test mit mit einem nicht geeichten Gerät, dessen Egebnis nicht gerichtsverwertbar ist. Was jetzt wirklich interessant ist, ist die BAK.

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