Trunkenheitsfahrt mit 1,94 Promille

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
delincks
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Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt mit 1,94 Promille

Hallo,

am 11.5.08 habe ich einen Unfall gebaut, Sachschaden ca.100€ also "nicht" wild.
Am 24.5.08 bekam ich dann ein Schreiben vom Amtsgericht das mein Führerschein entzogen wird.
Heute(15.8.08) ist mein Urteil gekommen 800€ Geldstrafe und 12 Monate. Was ich jetzt wissen wollte wird die Zeit von ca. 3Monaten die ich meinen Führerschein jetzt weg hab dei diesem Urteil angerechnet? Weil in dem Schreiben von heute steht das weitere 12 Monate der Führerschein eingezogen wird. Ich bin ein bisschen durcheinander, weil ich Polizeikomissar meinte zu mir mal normal wird die Zeit angerechnet. Vielen Dank für ne Antwort.

-- Editiert von delincks am 15.08.2008 13:24:41

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Zeit wird angerechnet. Der Richter war offensichtlich der Meinung, dass 15 Monate ÖPNV angemessen wären und hat unter Berücksichtigung der Zeit der vorläufigen Entziehung weitere 12 Monate Sperrfrist verfügt. Wenn Du damit nicht einverstanden bist kannst Du natürlich den Rechtsweg beschreiten.

Meine persönliche Meinung: 15 Monate sind, wenn Du uns nicht irgendwelche wichtigen Details verschwiegen hast, in der Tat recht happig. Dennoch würde ich mir sehr überlegen ob ich dagegen vorgehen würde. Mit fast 2‰ ist bei Dir eine MPU vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Bedingung. Das steht zwar nicht im Strafbefehl, wird aber unausweichlich sein wenn Du innerhalb der nächsten 15 Jahre wieder einen Führerschein in den Händen halten möchtest. Daher solltest Du Deine Kraft und Energie in die Behebung Deines Alkoholproblems und die Vorbereitung auf die MPU investieren.

Für die Vorbereitung auf die MPU wirst Du mehrere Monate benötigen. Zudem benötigst Du Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate, bei knapp 2‰ eher 12 Monate.

Daher sehe ich, selbst bei einer kürzeren Sperrfrist, kaum eine Möglichkeit für Dich vor Ablauf der 12 Monate eine neue Fahrerlaubnis erhalten zu können.

War Dir schon bekannt das eine MPU ins Haus steht?
Hast Du schon etwas zur Vorbereitung darauf unternommen. Falls nicht solltest Du unverzüglich damit beginnen.

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#2
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

jap hab ich gewusst, fange auch nächste woche mit der Vorbereitung an. Habe keine Details verschwiegen ich finde das auch bisschen zu hart. Ein Bekannter von mir hat mit 1,8 promille einen Zaun zu nichte gemacht und bekam "nur" 8 Monate Fahrverbot... Ich verstehe das irgendwie nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die 8 Monate des Bekannten waren aber wohl die Sperrfrist im Strafbefehl. Auch hier addiert sich noch die Zeit der vorläufigen Entziehung.

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolge ist eine führerscheinlose Zeit von 12-15 Monaten der übliche Rahmen. Du bewegst Dich hier im oberen Bereich. Dabei fällt mir allerdings auf, dass Deine Geldstrafe mit 800€ eher gering ausgefallen ist. Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:

Entweder hast Du ein geringes Einkommen weswegen die Höhe der Tagessätze (TS) entsprechend niedrig angesetzt wurden

oder

Der Richter hat aus irgendwelchen Gründen die Geldstrafe auf Kosten einer längeren Sperrfrist mit weniger TS angesetzt.


An Deiner Stelle würde ich mir keine großartigen Gedanken bzgl. der Sperrfrist machen. Viel entscheidender ist die bevorstehende MPU. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen denke ich das Du die Sache zu locker siehst. Die Trunkenheitsfahrt (TF) war im Mai. Nun haben wir Mitte August und Du willst nächste Woche mit der Vorbereitung auf die MPU beginnen. Da hast Du schon 3 Monate verschenkt. Wenn Du wirklich nächste Woche ernsthaft mit der Vorbereitung beginnen solltest würde Dir die zeit noch reichen. Aber irgendwie stimmt Deine Einstellung zur Sache nicht. Würde mich nicht wundern wenn aus der nächsten Woch die übernächste Woche usw. werden würde.

Wie sieht Dein aktueller Alkoholkonsum aus?
Hast Du eine Vorstellung davon was bei der MPU auf Dich zukommen wird? Wenn ja welche?
Wie sollen die ersten Schritte der Vorbereitung auf die MPU aussehen?

Auch auf die Gefahr hin das Du Dich jetzt persönlich von mir angegriffen fühlst: Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich glaube Du brauchst jemanden der Dir jetzt mal gehörig in den Hintern tritt damit Du Dich Deiner Problematik bewußt wirst. Wenn Du Dich nicht schnellstens intensiv mit Deinem Problem auseinandersetzt wirst Du in 12 Monaten keinen neuen Führerschein in den Händen halten können.

Ich habe Dir oben 3 einfache Fragen gestellt. Du mußt mir diese Fragen nicht beantworten wenn Du nicht möchtest. Die Beantwortung dieser Fragen wäre aber ein erster und wichtiger Schritt in Richtung einer positiven MPU. Viele weitere Schritte müssten aber noch folgen.

So, jetzt bin ich mal gespannt ob Du Dich nochmal meldest und meine Fragen beantworten möchtest.

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#4
 Von 
Chuckymaster
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Also bei mir stand damals auch für 15 Monate "unter Beachtung der bisherigen Zeit"(also damals insgesamt 18 Monate) Das soll abba auch heißen, den genauen Wortlaut weiß ich nicht nicht mehr, aber du kannst davon ausgehen das die genannten Monate ab jetzt zählen. Alles andere würde in dem Schreiben mit drin stehen.
Das ist meine Erfahrung.

Gruss

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die genannte Sperrfrist gilt immer ab Datum des Strafbefehls. Die Zeit des vorläufigen Entzugs findet zwar Berücksichtigung, ist aber nicht Teil der verhängten Sperrfrist.

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#6
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie sieht Dein aktueller Alkoholkonsum aus?

- unter der woche gar nicht, wenn wir am Wochenende weggehen trinke ich höchstens 2 kleine Bier aber das ist zur Seltenheit geworden seid dem Unfall.

Hast Du eine Vorstellung davon was bei der MPU auf Dich zukommen wird? Wenn ja welche?

- Ich bekomme "viele Fragen" gestellt und einem Leistungstest muss ich mich unterziehen.

Wie sollen die ersten Schritte der Vorbereitung auf die MPU aussehen?

- persönliche Sitzung bei einem Psychologen und mit einem Buch bereite ich mich vor.
- regelmäßige Kontrolle der Leberwerte

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Delincks,

zunächst einmal recht herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Das ist schon mal ein erster, zwar nur kleiner aber dennoch wichtiger Schritt, in Richtung einer positiven MPU. Ich habe ganz ehrlich nich damit gerechnet. Das Du es doch gemacht hast spricht für Dich. Dazu meinen ehrlichen Glückwunsch. Nachfolgend gehe ich auf Deine Antworten ein:

quote:

Wie sieht Dein aktueller Alkoholkonsum aus?

- unter der woche gar nicht, wenn wir am Wochenende weggehen trinke ich höchstens 2 kleine Bier aber das ist zur Seltenheit geworden seid dem Unfall.
Das reicht für eine positive MPU nicht aus. Neben anderen Dingen auf die ich später noch eingehen werde ist für eine MPU mit Alkoholfragestellung entweder kontrolliertes Trinken oder Abstinenz gefordert. Kontrolliertes Trinken bedeutet nur wenige voher geplante Trinkanlässe bei denen nur geringe Mengen Alkohol konsumiert werden, dabei ein Trinktagebuch geführt wird und niemals 0,3‰ überschritten werden. Da Du bei Deineer Trunkenheitsfahrt (TF) aber fast 2‰ hattest wird sich der Gutachter mit kontrolliertem Trinken nicht zufrieden geben. Für Dich ist absolute Abstinenz mit entsprechenden nachweisen angesagt.

quote:
Hast Du eine Vorstellung davon was bei der MPU auf Dich zukommen wird? Wenn ja welche?

- Ich bekomme viele Fragen gestellt und einem Leistungstest muss ich mich unterziehen.
Hmm. Die Antwort ist ja nicht falsch. Dennoch läßt sie darauf schließen das Du keine Ahnung hast was auf Dich zukommen wird. Das ist jetzt keineswegs böse gemeint. Es geht den meisten MPU-Kandidaten so. Hast Du eine Vorstellung was für Fragen auf Dich warten? Bevor ich Dir die Antwort darauf gebe möchte ich Deine Antwort hören bzw. lesen.

quote:
Wie sollen die ersten Schritte der Vorbereitung auf die MPU aussehen?

- persönliche Sitzung bei einem Psychologen und mit einem Buch bereite ich mich vor.
- regelmäßige Kontrolle der Leberwerte
Buch ist gut. Auch wenn ich selbst nicht kenne möchte ich Dir aufgrund der Erfahrungen anderer das Buch >Der testknacker< empfehlen.

Psychologe ist auch gut. Die Frage ist allerdings was für ein Psychologe (Verkehrspsychologe?) das ist. Insbesondere auch die Frage wer das bezahlt. Ist es ein verkehrspsychologe den Du selbst bezahlen mußt ist das zwar ein richtiger Weg aber imho noch etwas zu früh. Für den Anfang würde ich Dir die Lektüre entsprechender Fachliteratur und die Nutzung auf die MPU-Vorbereitung spezialisierter Internetforen zu nutzen. Da ich nicht weiß ob der Forenbetreiber bzw. Admin dieses Forums eine entsprechende Verlinkung duldet möchte ich an dieser Stelle keinen Link setzen. Mit Google und Co sollten sich derartige Foren aber finden lassen und vielleicht treffen wir uns dort wieder.

Leberwerte sind sicherlich ein guter Schritt. Da Du aber im höheren Promillebereich erwischt wurdest denke ich das ein ETG-Screening, wenn auch etwas teurer, für Dich zielführender wäre.

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#8
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Tipps, hast mir echt geholfen. Schade das man in diesem Forum keine PN´s schicken kann ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für deine Tipps, hast mir echt geholfen.
Freut mich wenn ich Dir helfen konnte. Wenn Du Fragen hast stehe ich Dir gerne auch weiterhin zur Verfügung.

quote:
Schade das man in diesem Forum keine PN´s schicken kann
Ja ist schade. Aber wir können es beide leider nicht ändern.

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#10
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Noch nen Tipp: Streich die Klausel, dass du den Psychologen von der Verschwiegenheitspflicht befreist. Tust du das nicht, geht das Gutachten an dich und die FS-Stelle (zuerst FS-Stelle). problem: Fällst du öfter durch und die bekommen das mit, wird das a) teuer und b) kann dich das richtih lange den Lappen kosten, wenn du dann auch noch beim Obergutachten durchfällst. So muss das Ergebnis erst an dich geschickt werden und du kannst es dann weitergeben

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Es ist zwar richtig das man aus verschiedenen Gründen auf jeden Fall mit dem MPI vereinbaren sollte dass das Gutachten nicht direkt zur FEB geschickt wird.

Aber was bitte ist ein Obergutachten? :???:

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#12
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Morgen!

So heute ist die Feuerwehr - Rechnung gekommen... 1200€ :( (
Meint ihr ich soll die Rechnung zu meinen Anwalt geben bzw. hat dies einen Sinn ?
Und noch ne schlechte Nachricht, warscheinlich muss ich noch die Anwaltskosten tragen, weil der Richter meine Strafe auf vorsätzlich eingestuft hat.

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#13
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

ach was ich noch anmerken wollte der Sachschaden war nur die Mauer zu streichen, daher die 100 €, bloß war ich im Auto eingeklemmt..

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Gegen die Rechnung der Feuerwehr wirst Du IMHO nicht viel ausrichten können. Du hast den Einsatz der Feuerwehr verursacht und mußt die Kosten tragen wenn sie Dir in Rechnung gestellt werden. Es gibt für die Feuerwehr einen gewissen Ermessensspielraum bzw. ist auch von der jeweiligen Feuerwehr abhängig (Nicht jede Feuerwehr hat auch eine eigene Buchhaltung und Rechnungsstelle) ob sie die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen oder durch die Allgemeinheit tragen lassen. Es ist aber rechtlich abgedeckt wenn die Rechnung erstellt wird. Es wird Dir also nichts anderes übrigbleiben als diese Rechnung zu begleichen. Letztlich solltest Du froh sein das Dich die Jungs und Mädels aus dem Auto befreit haben.

Bezüglich Anwaltskosten: Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast und im Glauben die RV würde die Kosten übernehmen einen Anwalt konsultiert hast. Tatsache ist, dass die RV die Anwaltskosten bei fahrlässiger Tatbegehung zahlt. Bei einer vorsätzlichen Tatbegehung zahlt sie nicht. Ich kann innerhalb des Forums nicht Beurteilen ob von Fahrlässigkeit oder Vorsatz auszugehen ist. Sollte der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sein empfehle ich einen unbegründeten Einspruch um die Rechtskraft zu verhindern. Danach solltest Du Dich mit Deinem Anwalt beraten. Dabei wären im Wesentlichen 2 Fragen zu klären:

1.) Warum wurde Vorsatz angenommen?
2.) Welche Chancen bestehen den Vorsatz vom Tisch zu bekommen?

Dein Anwalt hat Akteneinsicht und sollte, im Gegensatz zu meiner Wenigkeit, die Fragen beantworten können. Je nachdem wie das Gespräch mit dem Anwalt ausgeht kann der Einspruch ausgefochten oder zurückgezogen werden.

Und jetzt mal wieder meine nervigen Fragen:

Auf welche Fachgebiete ist Dein Anwalt spezialisiert?

Wie stellst Du Dir Deine Vorbereitung auf die bevorstehende MPU vor und was hast Du zwischenzeitlich unternommen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

1.) Warum wurde Vorsatz angenommen?
Der Anwalt geht davon aus wegen der geringen Strafe und weil ich zu wenig Promille hatte.
2.) Welche Chancen bestehen den Vorsatz vom Tisch zu bekommen?
Mein Anwalt kümmert sich darum er spricht mit dem Richter nochmal darüber bzw. er hats angefochten.
3.)Auf welche Fachgebiete ist Dein Anwalt spezialisiert?
Verkehrsrecht.
4.)Wie stellst Du Dir Deine Vorbereitung auf die bevorstehende MPU vor und was hast Du zwischenzeitlich unternommen?
- Den Testknacker bestellt und bin dabei ihn zu lesen.
- Leberwerte hab ich nehmen lassen.
- Termin bei nem Verkehrspsychologen(vom TÜV Süd) hab ich am 7.10.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Zu 1.) Das ist mit Verlaub Blödsinn weil
a.) die Strafe für eine vorsätzliche TF höher ausfällt als für eine fahrlässige TF.

b.) aus der Akte ersichtlich sein muß warum Vorsatz unterstellt wurde.

c.) 1,94‰ alles andere als wenig ist. Sonst käme es ja auch nicht zu einer MPU. Wieviel Promille wären denn nach Ansicht Deines Anwalts nötig um von Fahrlässigkeit auszugehen? Fakt ist, dass nicht die Promille sondern die Begleitumstände und Deine eigenen Aussagen bei der Bewertung der Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt entscheidend sind.


Zu 2.) Mit dem Richter reden hilft nicht. Entweder der Strafbefehl wird angefochten oder akzeptiert. Hoffen wir mal dass Dein Anwalt weiß was er macht. An Deiner Stelle würde ich ihn aber noch mal genau fragen was er vorhat bzw. was er bereits in die Wege geleitet hat. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist gibt es keinen Verhandlungsspielraum mehr.


Zu 3.) Verkehrs- und Strafrecht wären die richtigen Fachrichtungen. Irgendwie habe ich aber den Eindruck das er nicht viel Engagement an den Tag legt.


Zu 4.)
a.) Testknacker ist gut.
b.) Leberwerte nehmen ist auch gut. Reicht aber alleine nicht aus. Ist nur ein kleiner Teil des Ganzen. Ich hatte Dich bereits nach Deinem aktuellen Alkoholkonsum gefragt und war mit Deiner Antwort nicht zufrieden. Hat sich zwischenzeitlich etwas daran geändert? Anders gefragt: Wie sieht Dein Konsum aktuell aus?

Bei knapp 2‰ wäre ein ETG-Screening sinnvoller als Leberwerte. Allerdings setzt ein solches Screening absolute Abstinenz voraus. Abstinenz wird allerdings auch der Gutachter bei der MPU von Dir verlangen.

c.) Verkehrspsychologe ist ein sehr guter aber auch leider kostenintensiver Weg. Bei dem einmaligen Besuch wird es nicht bleiben können. Aus Kostengründen würde ich Dir hier einen anderen Weg empfehlen: Ich würde zunächst kostenlose Möglichkeiten für die ersten Schritte und den kostenpflichtigen Verkehrspsychologen erst später für den Feinschliff aufsuchen. Konkret würde ich an Deiner Stelle folgende Schritte unternehmen:

a.) Hilfe in einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisiertem Internetforum suchen. Das ist kostenlos, sehr effektiv und hilft einige Stunden beim VP zu sparen.

b.) Besuch bei der Suchtberatung. Das ist ebenfalls kostenlos und kann Dir erste Hilfe beim Erkennen Deines Alkoholproblems sein. Dort können Dir auch Tipps für die weitere Vorgehensweise gegeben werden.

c.) Besuch einer Selbsthilfegruppe. Auch das ist kostenlos und kann sehr effektiv bei der Bewätigung Deines Alkoholproblems sein. Es gibt auch auf die MPU-Vorbereitung spezialisierte SHGs. Wichtig ist das Du Dich bei der SHG wohlfühlst. Sollte das nicht der Fall sein gehe zu einer anderen SHG. Der regelmäßige Besuch einer SHG hilft Dir nicht nur bei der Bewältigung Deines Alkoholproblems, sondern ist auch bei der MPU sehr gerne gesehen.

d.) Erst danach, mit dem neu gewonnen Wissen, der Besuch beim VP.

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#17
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zu 2.) Mit dem Richter reden hilft nicht. Entweder der Strafbefehl wird angefochten oder akzeptiert. Hoffen wir mal dass Dein Anwalt weiß was er macht. An Deiner Stelle würde ich ihn aber noch mal genau fragen was er vorhat bzw. was er bereits in die Wege geleitet hat. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist gibt es keinen Verhandlungsspielraum mehr.
- Also er wollte Zitat "Mit dem Richter sprechen." Mehr nicht. - Hab es mir eben nochmal von meiner Mutter bestätigen lassen, die bei dem Anwalt dabei war.

Bei knapp 2‰ wäre ein ETG-Screening sinnvoller als Leberwerte. Allerdings setzt ein solches Screening absolute Abstinenz voraus. Abstinenz wird allerdings auch der Gutachter bei der MPU von Dir verlangen.
- Hab ich mich auch schon drüber informiert, bloß muss ich Medikamente einnehmen, die Alkohol beinhalten, da ich eine Schülddrüsenerkrakung habe. Die Medikation muss ich leider bis min. Ende dieses Jahres fortsetzen. Für die Leberwerte sind die Medikamente aber unbedenklich meinte der Arzt. Dieses ETG Screening fällt bei mir daher erst mal weg, da auf der TÜV Süd Homepage steht das Medikamente die Alk. beinhalten auch "erkannt" werden leider.

Anders gefragt: Wie sieht Dein Konsum aktuell aus?
- Seit unserem letzten "Gespräch" hab ich ein alkoholfreies Bier (von Bitburger 0,0 Alk. Vol.) auf ner Geburtstagsfeier getrunken. Sonst nur Mineralwasser, da ich im mom. sowieso eine Diät mache :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Sache mit dem Medikament ist richtig. An Deiner Stelle würde ich meinen Arzt nach einer alkoholfreien Alternative fragen.

Alkoholfreies Bier ist zwar nicht verboten, aber auch nicht ganz unproblematisch. Vom alkoholfreien zum alkoholhaltigen Bier ist es nur ein kleiner Schritt. Das alkoholfreie Bier ist übrigens nicht wirklich vollständig von Alkohol befreit. Eine, wenngleich nur sehr geringe, Restmenge an Alkohol ist da auch noch enthalten.

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#19
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Da ich im mom. nicht zu Hause bin werde ich dir morgen mal schreiben was in dem Strafbefehl wegen dem Vorsatz genau drin stand. Laut der Flasche von Bitburger steht dort in roter Schrift 0,0% vol. alk. drauf, deshalb hab ich es getrunken.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Laut Wikipedia gibt es nur ein wirklich alkoholfreies Bier (Ist mir übrigens neu. Habe gerade nachgeschaut). Dieses ist laut Wiki von Warsteiner. Ansonsten hat alkoholfreies Bier zwischen 0,2 und 0,5 %. Werde nachher mal bei Bitburger vorbeisurfen und nachschauen ob mir irgendwelche News entgangen sind.

Wäre schön wenn Du Dir die Mühe mit dem Strafbefehl machen würdest. Vergiß dabei nicht alles was auf Deine Identität schließen lassen könnte zu löschen oder zu verändern. Aber bitte nicht die Fakten verändern. ;)

Allerdings werde ich morgen die meiste Zeit offline sein. Sei mir also bitte nicht böse wenn ich mich dann erst am Montag wieder melde.

Schönes Restwochenende


PS: Es scheint sich hier tatsächlich um ein Bier zu handeln dem der Alkohol vollständig entzogen wurde. Werde nächste Woche mal weiter recherchieren ob es tatsächlich auch für Mißbräuchler und trockene Alkoholiker ungefährlich ist. Ich habe da ehrlich gesagt meine Zweifel. Wenn ich was erfahren habe werde ich es Dich wissen lassen.

-- Editiert von Freudenfeuer am 23.08.2008 18:53:47

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#21
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

hier mein Strafbefehl (habe ihn eingescannt)

http://share-now.net/files/35068-35066-Strafbefehl.jpg.html

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Delincks,

die im Strafbefehl angeführte Begründung für die Annahme des Vorsatzes steht imho auf sehr wackeligen Beinen. Die Frage ist was die Aktenlage noch hergibt. Hast Du irgendwelche Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht? Meistens ist die Begründung für die Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung nämlich in der eigenen Aussage zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab keine Aussage gemacht hab alles gleich meinem Anwalt gegeben.
Die Beamten, die am Unfallort haben lediglich meine Schwester gefragt, ob ich Alkohol getrunken. Sie meinte daraufhin: "Sie gehe davon aus, dass es so war, weil ich wir feiern waren auf meine bestandene Abschlussprüfung mehr nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wenn sich das so auch aus der Akte ergeben sollte denke ich das Dein Anwalt den Vorsatz weg bekommen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
delincks
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,

es gibt was neues: Der Richter möchte laut dem Anwaltsschreiben von heute, nicht die Vorsatztat streichen :( Was soll ich nun machen? Einen anderen Anwalt ?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Anderer Anwalt verursacht zusätzliche Kosten, die durch die RSV definitiv nicht getragen werden. Ich würde mich von meinem Anwalt beraten lassen ob Rechtsmittel sinnvoll sind oer nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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