Trunkenheitsfahrt und Polizei Computer

9. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2012 15:43:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt und Polizei Computer

Hallo. Es ist ja allgemein bekannt, das Gesetzesverstöße, Anzeigen und Ermittlungen sofort auch im Polizei Computer gespeichert werden. Aber wie verhält sich das, wenn z.B. jemand sichtlich betrunken mit Fahrrad fährt, von der Polizei angehalten wird und den Atemalkoholtest verweigert - Dann wird er mit auf die Wache genommen und ein Bluttest wird durchgeführt. Wird er dann schon im Polizei Comuter stehen wegen dem Verdachts, oder erst wenn der Bluttest ausgewertet wurde? LG




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34372 Beiträge, 17782x hilfreich)

Sie haben es doch schon selbst geschrieben - Anzeigen und Ermittlungen landen da sofort. Und was glauben Sie, warum der Betroffene auf die Wache gebracht wurde? Rhetorische Frage - natürlich, weil gegen ihn ein Verfahren wegen des dringenden Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Wozu wollen Sie das überhaupt wissen? Erwarten Sie bzw. der Betroffene eine Sicherheitsüberprüfung?

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#2
 Von 
guest-12313.05.2012 15:43:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Nein es geht um meinen Mitbewohner. Er war am 29.04.12 total betrunken, weiss nichts mehr von den Abend. Jedenfalls meinte er, das es so gewesen sein könnte, oder er nur schlecht geträumt hätte. Also habe ich ihn geraten einfach bei der nächsten Dienststelle nach zu fragen. Das hat er Montag auch getan. Dort bekam er eine Nummer wo er anrufen sollte und sich erkundigen kann. Dort wurde dann in den Computer geschaut und ihm gesagt das nichts vorliegt. Der letzte Eintrag ist vom September letzten Jahres, wo er eine Vorladung als Zeuge erhielt. LG

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34372 Beiträge, 17782x hilfreich)

Dann hat er wohl geträumt, obwohl ich gewisse Zweifel habe, daß man bei der Polizei anrufen und sagen kann "Ich bin XY, liegt was gegen mich vor?" Das widerspräche ja jedem Datenschutz...

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#4
 Von 
guest-12313.05.2012 15:43:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja hat mich auch erstaunt. Lediglich Vorname, Nachname und Geburtsdatum wurden verlangt! Also an alle Callcenter: Ruft bei der Polizei an! (ironisch gemeint)

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