Hallo,
Ich wurde bei einer trunkenheitsfahrt während meiner Probezeit erwischt, meine Probezeit wäre bis jetzt abgelaufen. Gerichtsverfahren hat schon stattgefunden (13.11) und ich muss 250€ Bussgeld zahlen und kriege wahrscheinlich einen Brief vom Strassenverkehrsamt zur Anordnung eines aufbauseminars. Der Brief kam noch nicht an. Kann es sein das Garnix kommt und ich aus der Probezeit raus wäre? Zusätzlich wurde ich von einem mobilen Blitzer vor einer Landstraße mit ca 76/77kmh geblitzt worden (20/21kmh zuviel -> auf Glück hoffen) in der Eile wurde ich heute erneut über rot geblitzt. Ich bin dann mitten auf der fahrbahn (fast) stehengeblieben und dann hat es nochmal geblitzt und ich bin weitergefahren und es hat glaube ich direkt wieder geblitzt. Was kommt jetzt auf mich zu, womit muss ich rechnen ? Es läuft alles so mies grade und Moralaposteln kann ich grade nicht gebrauchen... ich würde mich über konstruktive antworten freuen
Mit freundlichen Grüßen
Trunkenheitsfahrt während Probezeit, dann Rotlichtblitzer und vllt mit 21 km/h Zuviel geblitzt
13. Dezember 2019
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Frage vom 13. Dezember 2019 | 09:18
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt während Probezeit, dann Rotlichtblitzer und vllt mit 21 km/h Zuviel geblitzt
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 09:24
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Sein kann alles Mögliche. Die Wahrscheinlichkeit ist aber extrem gering. Es dauert alles seine Zeit. zunächst einmal musste das Uteil Rechtskraft erlangen. Dies ist mittlerweile vermutlich geschehen. Dann muss das Gericht die Sache an das KBA in Flensburg melden. Dort wird das Urteil im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Danach ergeht eine Meldung vomKBA an die örtliche Führerscheinstelle, die danach die Probezeitmaßnahmen in die Wege leiten wird. Bis Dich die Post mit der Aufforerung zur Teilnahme am Aufbauseminar erreichen wird kann es also noch ein wenig dauern.ZitatKann es sein das Garnix kommt und ich aus der Probezeit raus wäre? :
Zwei weitere Bußgeldbescheide, aber keine weiteren Probezeitmaßnahmen.ZitatWas kommt jetzt auf mich zu, womit muss ich rechnen ? :
Du hast aber Deinen Anteil daran, und kannst das in ruhigere Fahrwasser steuern.ZitatEs läuft alles so mies grade :
#2
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 10:16
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bedanke mich für die hilfreiche Antwort, also sind die Punkte Verstoße „egal" da ich noch nicht in der verlängerten Probezeit bin und kein aufbauseminar absolviert habe. Die A-Verstöße werden also nur als 1 A-Verstoß gewertet und ich muss keine verkehrspsychologische Maßnahme oder gar den Führerscheinentzug erwarten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 10:21
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Im Hinblick auf die Probezeit ist das richtig.Zitatalso sind die Punkte Verstoße „egal" da ich noch nicht in der verlängerten Probezeit bin und kein aufbauseminar absolviert habe. :
Ja. Allerdings solltest Du es nicht übertreiben, denn sonst könnten bei der Behörde irgedwann doch noch Zweifel an Deiner Fahreignung aufkommen.ZitatDie A-Verstöße werden also nur als 1 A-Verstoß gewertet und ich muss keine verkehrspsychologische Maßnahme oder gar den Führerscheinentzug erwarten :
#4
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 12:53
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Hierbei hat dann auch der bearbeitende Beamte einen gewissen Spielraum.Zitat:Ja. Allerdings solltest Du es nicht übertreiben, denn sonst könnten bei der Behörde irgedwann doch noch Zweifel an Deiner Fahreignung aufkommen.
Könnte sein, dass jeh nachdem ob sich aus dem letzten "Akt" der Szenerie noch Jemand meldet doch noch etwas genauer nachgedacht wird.
Also zumindest den Status Fussgänger hast du temporär schon mal gebucht.Zitat:oder gar den Führerscheinentzug erwarten
Das fast stehengeblieben, solltest du mal ganz genau beschreiben.Zitat:in der Eile wurde ich heute erneut über rot geblitzt. Ich bin dann mitten auf der fahrbahn (fast) stehengeblieben und dann hat es nochmal geblitzt
Bis hierhin wäre es nämlich wohl nur ein überfahren der Haltelinie gewesen.
Danach hast du den evtl entscheidenden Fehler begangen:
Das könnte dir im Bezug auf alles das "Genick brechen".Zitat:ich bin weitergefahren und es hat glaube ich direkt wieder geblitzt.
Bei einem Anhörungsbogen würde ich mir da dann doch gut überlegen, nicht evtl rechtlichen Beistand zur Hilfe zu ziehen...
#5
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 13:44
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Echt? Wie kommst Du dazu das mit dieser Bestimmtheit zu behaupten?ZitatAlso zumindest den Status Fussgänger hast du temporär schon mal gebucht. :
#6
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 13:57
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Weil der TE hier selber von einem qualifizierten Rotlichtverstoss berichtet, evtl deswegen...
#7
Antwort vom 13. Dezember 2019 | 14:12
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Nein, er hat von einem Rotlichtverstoß berichtet. Das es ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist lässt sich der Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen. Ausschließen kann man das allerdings auch nicht.
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