Trunkenheitsfahrt während Probezeit, dann Rotlichtblitzer und vllt mit 21 km/h Zuviel geblitzt

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt während Probezeit, dann Rotlichtblitzer und vllt mit 21 km/h Zuviel geblitzt

Hallo,
Ich wurde bei einer trunkenheitsfahrt während meiner Probezeit erwischt, meine Probezeit wäre bis jetzt abgelaufen. Gerichtsverfahren hat schon stattgefunden (13.11) und ich muss 250€ Bussgeld zahlen und kriege wahrscheinlich einen Brief vom Strassenverkehrsamt zur Anordnung eines aufbauseminars. Der Brief kam noch nicht an. Kann es sein das Garnix kommt und ich aus der Probezeit raus wäre? Zusätzlich wurde ich von einem mobilen Blitzer vor einer Landstraße mit ca 76/77kmh geblitzt worden (20/21kmh zuviel -> auf Glück hoffen) in der Eile wurde ich heute erneut über rot geblitzt. Ich bin dann mitten auf der fahrbahn (fast) stehengeblieben und dann hat es nochmal geblitzt und ich bin weitergefahren und es hat glaube ich direkt wieder geblitzt. Was kommt jetzt auf mich zu, womit muss ich rechnen ? Es läuft alles so mies grade und Moralaposteln kann ich grade nicht gebrauchen... ich würde mich über konstruktive antworten freuen
Mit freundlichen Grüßen

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
Kann es sein das Garnix kommt und ich aus der Probezeit raus wäre?
Sein kann alles Mögliche. Die Wahrscheinlichkeit ist aber extrem gering. Es dauert alles seine Zeit. zunächst einmal musste das Uteil Rechtskraft erlangen. Dies ist mittlerweile vermutlich geschehen. Dann muss das Gericht die Sache an das KBA in Flensburg melden. Dort wird das Urteil im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Danach ergeht eine Meldung vomKBA an die örtliche Führerscheinstelle, die danach die Probezeitmaßnahmen in die Wege leiten wird. Bis Dich die Post mit der Aufforerung zur Teilnahme am Aufbauseminar erreichen wird kann es also noch ein wenig dauern.

Zitat (von fb511023-30):
Was kommt jetzt auf mich zu, womit muss ich rechnen ?
Zwei weitere Bußgeldbescheide, aber keine weiteren Probezeitmaßnahmen.

Zitat (von fb511023-30):
Es läuft alles so mies grade
Du hast aber Deinen Anteil daran, und kannst das in ruhigere Fahrwasser steuern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für die hilfreiche Antwort, also sind die Punkte Verstoße „egal" da ich noch nicht in der verlängerten Probezeit bin und kein aufbauseminar absolviert habe. Die A-Verstöße werden also nur als 1 A-Verstoß gewertet und ich muss keine verkehrspsychologische Maßnahme oder gar den Führerscheinentzug erwarten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
also sind die Punkte Verstoße „egal" da ich noch nicht in der verlängerten Probezeit bin und kein aufbauseminar absolviert habe.
Im Hinblick auf die Probezeit ist das richtig.

Zitat (von fb511023-30):
Die A-Verstöße werden also nur als 1 A-Verstoß gewertet und ich muss keine verkehrspsychologische Maßnahme oder gar den Führerscheinentzug erwarten
Ja. Allerdings solltest Du es nicht übertreiben, denn sonst könnten bei der Behörde irgedwann doch noch Zweifel an Deiner Fahreignung aufkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ja. Allerdings solltest Du es nicht übertreiben, denn sonst könnten bei der Behörde irgedwann doch noch Zweifel an Deiner Fahreignung aufkommen.
Hierbei hat dann auch der bearbeitende Beamte einen gewissen Spielraum.

Könnte sein, dass jeh nachdem ob sich aus dem letzten "Akt" der Szenerie noch Jemand meldet doch noch etwas genauer nachgedacht wird.

Zitat:
oder gar den Führerscheinentzug erwarten
Also zumindest den Status Fussgänger hast du temporär schon mal gebucht.

Zitat:
in der Eile wurde ich heute erneut über rot geblitzt. Ich bin dann mitten auf der fahrbahn (fast) stehengeblieben und dann hat es nochmal geblitzt
Das fast stehengeblieben, solltest du mal ganz genau beschreiben.
Bis hierhin wäre es nämlich wohl nur ein überfahren der Haltelinie gewesen.

Danach hast du den evtl entscheidenden Fehler begangen:
Zitat:
ich bin weitergefahren und es hat glaube ich direkt wieder geblitzt.
Das könnte dir im Bezug auf alles das "Genick brechen".

Bei einem Anhörungsbogen würde ich mir da dann doch gut überlegen, nicht evtl rechtlichen Beistand zur Hilfe zu ziehen...


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Also zumindest den Status Fussgänger hast du temporär schon mal gebucht.
Echt? Wie kommst Du dazu das mit dieser Bestimmtheit zu behaupten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Weil der TE hier selber von einem qualifizierten Rotlichtverstoss berichtet, evtl deswegen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein, er hat von einem Rotlichtverstoß berichtet. Das es ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist lässt sich der Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen. Ausschließen kann man das allerdings auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen