Angenommen Person A führt ein Kraftfahrzeug mit geklauten nummernschildern betrunken und verursacht einen Unfall.Beide Personen A und B flüchten da Schockzustand.
Wie sieht es bei der Strafe aus wer muss den schaden tragen?wie sieht es mit dem Führerschein aus?
a) Person B ist der Halter des Fahrzeugs und merkt von all dem nichts weil er stark alkoholisiert ist es war nicht geplant das Fahrzeug zu bewegen.
b)beide Personen also A und B (haben den wagen hälfte hälfte bezahlt)
c)Das Fahrzeug gehört dem Fahrzeugführer also A
Im KFZ Brief steht noch der alte Halter drin da das Fahrzeug nicht angemeldet wurde.
Die nummernschilder wurden von beiden Personen Wochen vorher angebracht und diehnten eigentlich dazu das das Fahrzeug nicht abgeschleppt wird.
Wie sieht die Rechtslage aus welche Strafen werden auf die Personen zukommen.
Trunkenheitsfahrt - wer muss den Schaden tragen?
25. März 2009
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Frage vom 25. März 2009 | 08:34
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 22x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt - wer muss den Schaden tragen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 25. März 2009 | 09:41
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
quote:Wohl eher weil ihnen klar war das sie eine riesen Sch... gebaut haben und dafür nicht die Verantwortung übernehmen wollten.
flüchten da Schockzustand.
Wenn ich das richtig verstehe war das Fahrzeug wohl auch nicht angemeldet.
Dann hätten wir also
- Diebstahl oder gemeinschaftlichen Diebstahl
- Kennzeichenmißbrauch und / oder Urkundenfälschung
- Trunkenheitsfahrt
- Unfallflucht
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Steuerhinterziehung
Was ich jetzt nicht verstehe ist wie B der Halter eines vermutlich stillgelegten Fahrzeugs sein kann dessen Eigentümer A ist, wobei sich A und B den Kaufpreis geteilt haben.
Wenn das Fahrzeug, wovon ich ausgehe, nicht versichert war wird sich der Geschädigte an A als Fahrzeugführer wenden. Evtl. käme aber auch eine Haftung des B in Betracht. Dann würden A und B gesamtschuldnerisch haften.
Das der Vorbesitzer im KFZ-Brief eingetragen ist spielt keine Rolle.
Auf A kommt eine hohe Geldstrafe oder vermutlich sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Wenn man B tatsächlich als Fahrzeughalter zur Verantwortung ziehen könnte wären die Folgen ähnlich. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das er verantwortlicher Fahrzeughalter war. Dann bliebe an B evtl. noch der Diebstahl und der Kennzeichenmißbrauch bzw. die Urkundenfälschung hängen.
#2
Antwort vom 25. März 2009 | 13:24
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 22x hilfreich)
Das stillgelegte Fahrzeug wurde von A und B je zur hälfte gezahlt ein Kaufvertrag ect.kam nicht zur stande es wurde Bar gezahlt. Also sind doch A und B beide der halter?Oder wie sieht das da aus? A hat das Fahrzeug aber geführt und den Unfall verursacht?Also fällt der ganze verdacht und die schuld auf Person A?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. März 2009 | 13:36
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 22x hilfreich)
Ist es den entscheident wo der Fahrzeugbrief des Fahrzeuges gefunden wird?Wie gehen die da weiter vor? Angenommer der Fahrzeugbrief wird bei Person B gefunden?
#4
Antwort vom 25. März 2009 | 14:31
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Halter ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. das ist nicht unbedingt derjenige, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist. Allerdings könnte der Fahrzeugbrief ein Indiz darstellen.
quote:Zumindest was die Trunkenheitsfahrt und die Unfallflucht angeht. Es wäre aber zu prüfen ob B dabei nicht mit hängt. Nämlich dann wenn B die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hatte und die Fahrt zugelassen hat. Dann wäre A nur für den Unfall alleine verantwortlich. Alle anderen Straftaten könnten wohl A und B angelastet werden.
Also fällt der ganze verdacht und die schuld auf Person A?
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