Tüv falsch

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dalynea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Tüv falsch

Ich habe folgendes Problem.

Mir ist heute heute per Zufall aufgefallen da ich die Schlüsselnummern aus meinem Fahrzeugschein brauchte, das der angegebene HU Termin nicht mit meiner TÜV plakette übereinstimmt.
Meine plakette stimmt mit dem Datum im Fahrzeugschein meines Mannes überein.
Ich geh nun davon aus, da beide Fahrzeuge über mich laufen und am gleichen Tag umgemeldet wurden nach einem Umzug das die Verwechslung beim Straßenverkehrsamt passiert ist.
Wie geh ich in dem Fall vor? Vor allem wenn der TÜV abgelaufen wäre? Ist er zum Glück noch nicht.

LG
Dalynea

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Dalynea):
Wie geh ich in dem Fall vor?

Man geht zum Amt und lässt dieses den Fehler korrigieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dalynea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Dies war mein Plan, aber auf Grund der aktuellen Lage haben bei uns beide zuständige Zulassungsstellen geschlossen. :augenroll:

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Dalynea):
aber auf Grund der aktuellen Lage haben bei uns beide zuständige Zulassungsstellen geschlossen.
Dann geht man dahin wenn sie wieder geöffnet hat..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Dalynea):
aber auf Grund der aktuellen Lage haben bei uns beide zuständige Zulassungsstellen geschlossen.

Bei uns auch, Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Dalynea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja das ist mir bewusst. Nächster freier Termin ist in 3 Wochen.
Mir geht es darum, wenn ich jetzt kontrolliert werden sollte,da ich noch zur Arbeit muss. Klar, ich könnte das erklären, aber ob es geglaubt wird... Ist was anderes.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das was in den Papieren eingetragen ist gilt. Egal ob es ein Fehler war oder nicht. Wenn aktuell der Fehler nicht korrigiert werden kann, dann fährst du halt solange weiter bis es geht.

Zitat (von Dalynea):
Mir geht es darum, wenn ich jetzt kontrolliert werden sollte,da ich noch zur Arbeit muss
Ja und? Ich sehe kein Problem. Was glaubst du denn, was das Problem sein soll??? Das maximale was passieren ist, dass man die aufgibt das berichtigen zu lassen.

Signatur:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Dalynea):
Klar, ich könnte das erklären, aber ob es geglaubt wird... Ist was anderes.

Hatte was ähnliches.

Wenn der Termin fest ist und sich der Fehler aus den Unterlagen ergibt, dann ist das kein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ist es denn bei dem anderen Fahrzeug auch falsch (sprich: Unterlagen vertauscht)? Oder haben jetzt beide den gleichen Termin eingetragen?

EDIT: Oder wurde die Plakette falsch aufgeklebt? Das erscheint mir irgendwie logischer ...

Zitat:
Vor allem wenn der TÜV abgelaufen wäre? Ist er zum Glück noch nicht.
Eben, ist er noch nicht.
Und selbst wenn, aktuell gibt es eine Sonderregelung, man darf ganz offiziell den Termin überziehen.

Zitat:
Das was in den Papieren eingetragen ist gilt. Egal ob es ein Fehler war oder nicht.
Sehe ich nicht so. Imho zählt das was in dem Prüfprotokoll steht, alles andere (Fahrzeugschein, Plakette) sind Fehler die man korrigieren lassen kann.

Stefan

PS: Wer ganz sicher gehen will nimmt halt ab sofort immer alle Unterlagen mit.

-- Editiert von reckoner am 01.04.2020 18:24

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