Hallo alle miteinander.
Habe vor kurzem eine sehr dumme Sache gemacht. Mein Tüv ist 04/2009 abgelaufen. Wurde dann von der Polizei am 07.10.09 aufgehalten und bekamm eine Geldstrafe von 25 Euro. Hab versucht ein Tüv zubekommen,aber leider ohne Erfolg,aufgrund erheblicher Mängel.AU hab ich bekommen. Die Werkstattkosten konnte ich mir nicht leisten.Hab dann eine braune Tüv Plakette an meinem Wagen hinten dran geklebt (wäre dann Tüv bis 04/2010).
Wie der Zufall will,wurde ich wieder am 15.12.09 von der gleichen Polizei angehalten und die versuchten heraus zubekommen ob die Plakette gefälscht ist oder nicht. Wollten dann mein Fahrzeugschein sehen,den ich aber wirklich nicht dabei hatte, Dann hatte ich 7 Tage Zeit mein Schein bei der nächsten Polizeidienststelle vorzuzeigen oder ihn beim Vekehrsamt neu zumachen.. Am 7 Tag rufte mich dann die Polizei an und wollte mich persönlch sprechen. Bin zur Wache hin gefahren. Musste dann mit der Polizei zum Tüv-Nord (weil der Staatsanwalt es verlangte). Beim Tüv haben sie erhebliche Mängel fest gestellt. Dann haben sie mein Auto vor Ort still gelegt und beide Nummerschilder mitgenommen (Zur Beweissicherung). Ich brauchte keine Aussage zumachen,aber ich sollte lieber die Wahrheit sagen als irgendwelche Ausreden zu erfinden.Sie wollen mich dann zum Neujahr einladen und mit mir eine Vernehmung bzw Anhörung durchführen.
Ich weiss,es war von mir eine sehr dumme Aktion,die ich gemacht habe und es tut mir auch leid. Aber ich wollte nur noch bis Ende des Jahres fahren und dann ein neues Auto kaufen. Hab leider pech gehabt.Kann auch jetzt ohne Auto nicht arbeiten. Weil bei meiner Arbeit ein Auto Pflicht ist.
Meine Frage lautet an euch, was soll ich machen und was kommt auf mich zu?
Bitte um Rat und Hilfe.
MFG
Ahmad
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-- Editiert am 25.12.2009 11:24
Tüvplakette gefälscht.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Du schreibst, du hast die HU-Plakette gefälscht, dann schreibst du:
'.Hab dann eine braune Tüv Plakette an meinem Wagen hinten dran geklebt (wäre dann Tüv bis 04/2010).'
Wo hast du die Plakette her? Hast du eine Gefälschte angeklebt? Oder war das eine Echte?
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Plakette war echt.
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quote:
Die Werkstattkosten konnte ich mir nicht leisten.
quote:
Aber ich wollte nur noch bis Ende des Jahres fahren und dann ein neues Auto kaufen
Etwas widersprüchlich oder?
Wo kam denn die echte Plakette her?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ich finde nicht das es widersprüchlich ist. Das Problem ist,dass die Werkstattkosten höher waren als das Auto selbst. Allein für Schweißen im Bereich Unterboden wollte man von mir 500 €uro haben. Das hätte sich nicht gelohnt. Ich hatte vor mir zum Neujahr ein Darlehen oder ein Kredit (falls es klappt) für ein neues Auto zu nehmen.Die Plakette hab ich gefunden.
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quote:
Die Plakette hab ich gefunden.
Wo findet man denn sowas?
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Ist doch klar, der TE findet die Plakette auf der Straße.
Hat doch richtig Glück gehabt, gerade zu der Zeit, wo er sie so gut brauchen konnte.
Ich habe noch nie irgendwelche Plaketten rumliegen sehen.
Aber ich könnte momentan Geld für eine Urlaubsreise gebrauchen, ich gehe gleich mal los, vielleicht finde ich auch einen Sack Geld an der nächsten Straßenecke.
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--- editiert vom Admin
@sveny
Also, ich muss den TE mal in Schutz nehmen.
Zumindest ist es MÖGLICH, dass er die Plakette gefunden hat.
Das kann bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV gewesen sein. Man weiß doch nicht, wie dort mit den Dingern umgegangen wird. Zumindest beim TÜV könnte ich mir vorstellen, dass die Jungs dort nicht soooo sehr darauf achten, dass ihnen eine Plakette aus der Kitteltasche fallen könnte.
Und bei den 10er-HU-Plaketten wäre dies sogar noch möglich, weil diese noch nicht wie heute auf einer Rolle geliefert wurden.
Also, möööglich wäre es schon, dass er sie gefunden hat.
Was jetzt genau kommt, weiß ich nicht, aber doll wirds nicht werden, vielleicht eine OWi.
Zumindest ist es keine Urkundenfälschung, denn das Landessiegel ist ja echt und das Fz war ja auch zugelassen.
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--- editiert vom Admin
@echt reinfach
Dann machen die TÜV-Plaketten ebenso wie die Landessiegel die Kennzeichen erst zur Urkunde?
Was ist dann mit Export- und Kurzzeitkennzeichen? Oder Rote? Die haben keine Prüfplaketten.
Und Oldtimer? Die brauchen keine AU. Dann sind diese Kennzeichen also keine Urkunden?
Ach dachte, die TÜV-Plaketten sind nur ein äußeres Sichtzeichen, dass die Untersuchungen stattgefunden haben könnten. DASS sie (positiv) stattgefunden haben, belegt doch nur die TÜV-Bescheinigung, die man im KFZ bei sich zu führen hat.
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quote:
Dann machen die TÜV-Plaketten ebenso wie die Landessiegel die Kennzeichen erst zur Urkunde?
Nein, eine Urkunde liegt dann vor, wenn das Kennzeichen den Vorschriften entspricht. Eine Siegelplakette haben aber alle Kennzeichen.
quote:
Ach dachte, die TÜV-Plaketten sind nur ein äußeres Sichtzeichen, dass die Untersuchungen stattgefunden haben könnten.
Das ist richtig und so etwas nennt der Jurist Urkunde.
quote:
DASS sie (positiv) stattgefunden haben, belegt doch nur die TÜV-Bescheinigung, die man im KFZ bei sich zu führen hat.
Die HU-Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden.
Insgesamt ist dies ein klarer Fall einer Urkundenfälschung, also eines Straftatbestandes. Der Umstand, dass die Plakette auf der Straße gefunden wurde, dürfte dabei strafverschärfend wirken. Und wenn das wirklich stimmen sollte, dann hat der Fragesteller eben das Pech, dass ihm niemand so eine Story glauben wird.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Asche auf mein Haupt!
Ich habe mich mal an kompetenter Stelle erkundigt: Die HU-Plaketten sind wie das Dienstsiegel anzusehen. Damit hat der TE tatsächlich Urkundenfälschung begangen.
-- Editiert am 28.12.2009 14:43
Hallo Leute,
habe heute ein Schreiben vom Staatsanwalt erhalten.
"Sehr geehrter Herr ... , das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Strafttat habe ich gemäß § 153 Abs. 1 StPO
eingestellt."
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Glückwunsch!
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