UN Gesetz zum Schutz der Kinder anwendbar?

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
AnonymousMUSS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
UN Gesetz zum Schutz der Kinder anwendbar?

Wir wohnen an einer Bundesstraße (unser Haus ist älter als die Bundesstraße) und der Verkehr nimmt überhand. Es wird deutlich zu schnell gefahren und der dadurch entstehende Lärm und die Abgase sind nicht mehr zu ertragen. Da wir ein Kleinkind im Haus und auch unsere Nachbar Kinder haben, strebe ich ab dir Region, den Bund oder wer genau für diesen Abschnitt zuständig ist zu verklagen.

Konkret geht es darum das der Lärm nachweislich krank macht und auch dir Feinstaub und Mikroplastik Belastung durch die hohen Geschwindigkeiten zunehmen.

Da sich Deutschland dazu verpflichtet hat, jeglichen Schäden von Kindern abzuwenden, sehe ich gute Chancen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von AnonymousMUSS):
Da sich Deutschland dazu verpflichtet hat, jeglichen Schäden von Kindern abzuwenden


Ein Schutz vor JEGLICHEN Schäden ist nicht zugesagt worden.

Artikel 24 Absatz 1 UN-KINDERRECHTSKONVENTION
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an

Ein Kinderrecht auf ein nicht erreichbares Höchstmaß an Gesundheit ist nicht anerkannt.

Artikel 24 Absatz 3
Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Vielleicht können Kinder darauf stehen, dass ihr jeweiliger Staat alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen trifft, um den überlieferten, die Kindergesundheit gefährdenden Brauch abzuschaffen, mit irrwitziger Geschwindigkeit an von Kindern bewohnten Wohnungen mit Fahrzeugen vorbeizurasen, die Lärm, Abgase, Feinstaub und Mikroplastik emittieren.

RK

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#2
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)
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