Über Orange Ampel gefahren Polizei behauptet Roter Ampel wars!°

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
powar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Über Orange Ampel gefahren Polizei behauptet Roter Ampel wars!°

Polizist behauptet ohne Beweise oder Zeugen man sei bei Rot über die Ampel gefahren...


90€ und 1Punkt würde ich bekomme ich habe die anschuldigung nicht angenommen da ich

Ich der Fahrer und beifahrer als zeuge Über Orang Ampel gefahren sind so ist am dem Ort festgehalten !

keine Videoaufnahme unsw.

Muß er dies beweisen, oder reicht allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten für eine Bestrafung aus?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von powar):
Ich der Fahrer und beifahrer als zeuge Über Orang Ampel gefahren sind so ist am dem Ort festgehalten !

Was auch immer "orange" ist....
Zitat:
§37 Abs. 2 StVO

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".



Zitat (von powar):
Muß er dies beweisen, oder reicht allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten für eine Bestrafung aus?
Die Aussage des Polizisten du wärst bei rot gefahren ist der Beweis für deine Rotfahrt.

Zitat (von powar):
ich habe die anschuldigung nicht angenommen da ich
Die Strafe trifft dich, auch wenn du die Anschuldigung nicht annimmst...

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#2
 Von 
powar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein ist nicht festgehalten am Ort ich bekomme eine Schreiben da kann ich ihm als zeuge eintragen aber sein Personalausweis haben die angeschaut

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von powar):
Nein ist nicht festgehalten am Ort ich bekomme eine Schreiben da kann ich ihm als zeuge eintragen aber sein Personalausweis haben die angeschaut

Mir ist unklar was du mit dem Kauderwelsch mitteilen möchtest.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Das überfahren einer gelben Ampel ist ebenfalls verboten wenn man anhalten kann ohne andere zu gefährden. Ist aber natürlich nicht so teuer wie eine rote Ampel: https://www.bussgeldkatalog.org/gelbe-ampel/

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Fahrer und Beifahrer können gar nicht bezeugen, dass die Ampel nicht rot war, wie sollen die denn sehen, was die Ampel angezeigt hat, als man mit dem Heck/Hinterrad an ihr vorbei gefahren ist.

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Muß er dies beweisen, oder reicht allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten für eine Bestrafung aus?


Die Aussage eines Polizisten hat im Vergleich zu der des Beschuldigten schon eine hohe Beweiskraft vor Gericht. Ich will nicht sagen dass die unumstößlich ist, aber du und dein Zeuge werden das vermutlich nicht hinbekommen.

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